Abgrenzung der Hundeauslauffläche an der Wandsbeker Zollstraße am Holzmühlenteich
Drs. 22-4061
Kleine Anfrage vom 27.07.2026
Sachverhalt:
Die Hundeauslaufzone an der Wandsbeker Zollstraße am Holzmühlenteich ist durch ein Hinweisschild als solche ausgewiesen. Vor Ort ist jedoch nicht eindeutig erkennbar, auf welche Flächen sich die Hundeauslaufzone tatsächlich erstreckt.
Die Hundeauslaufzone umfasst rund 1.420 m2 (Hundeauslaufflächen Hamburg Wandsbek-Hamburg.de.) Zudem verläuft ein Gehweg von der Wandsbeker Zollstraße in Richtung Holzmühlenteich durch die Hundeauslaufzone. Dieser wird in der Praxis auch von Radfahrern genutzt.
Da die räumliche Ausdehnung der Hundeauslaufzone vor Ort nicht eindeutig erkennbar ist, kommt es regelmäßig zu Missverständnissen und Konflikten zwischen Hundehaltern sowie Fußgängern und Radfahrern. Dabei besteht insbesondere Uneinigkeit darüber, ob lediglich die Gehölzflächen oder auch die angrenzende Rasenfläche am Gehweg zur Hundeauslaufzone gehört.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 31.07.2026
1. Wie ist die Hundeauslaufzone an der Wandsbeker Zollstraße am Holzmühlenteich räumlich abgegrenzt? Bitte die Grenzen der Hundeauslaufzone kartografisch oder anhand eines Lageplans darstellen.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe rot schraffierte Fläche im Lageplan:
2. Welche Bereiche der Rasen-, Gehölz- und Wegeflächen gehören offiziell zur Hundeauslaufzone und gehört der durch die Hundeauslaufzone verlaufende Gehweg zur Hundeauslaufzone oder ist dieser hiervon ausgenommen?
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 1. Der Weg ist nicht Teil der Hundeauslauffläche.
3. Hält das Bezirksamt die bestehende Kennzeichnung der Hundeauslaufzone für ausreichend, um deren räumliche Ausdehnung eindeutig erkennen zu können? Falls ja, warum?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein.
4. Ist vorgesehen, die räumliche Ausdehnung der Hundeauslaufzone künftig beispielsweise durch eine Übersichtstafel mit Lageplan oder andere geeignete Maßnahmen vor Ort deutlicher kenntlich zu machen? Falls nein, warum nicht?
Bezirksamt Wandsbek:
Ja, es werden zwei Schilder zur verbesserten Ausweisung der Fläche aufgestellt.
5. Sieht das zuständige Bezirksamt darüber hinaus Handlungsbedarf, um Nutzungskonflikte in diesem Bereich zu reduzieren? Falls ja, welche Maßnahmen sind vorgesehen?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein. In diesem Bereich sind dem Bezirksamt keine Nutzungskonflikte bekannt.
