„Barrierefreies Rathaus“ – Leitsystem vom ZOB (Fahrstuhl) bis Rathaus: Sind vorgelegte Planungen sinnvoll?

„Barrierefreies Rathaus“ – Leitsystem vom ZOB (Fahrstuhl) bis Rathaus: Sind vorgelegte Planungen sinnvoll?

Drs. 22-2122
Kleine Anfrage vom 03.09.2025

Sachverhalt:
Mit Drucksache 22 – 1824 wird in Zusammenhang mit dem Projekt „Barrierefreies Rathaus“ ein Leitsystem vom ZOB (Fahrstuhl) bis zum Rathaus für Menschen mit Sehbehinderung vorgeschlagen.
Die mitgelieferte Zeichnung auf dem Lageplan wirft Fragen auf. Insbesondere stellt sich die Frage, wie die Menschen mit Sehbehinderung die Busspuren des ZOBs gefahrenlos
queren können.
Der Verwaltungsvorlage liegt ein Antrag aus 2019 mit der Drs. 20-7330 zugrunde. Entgegen des Antragstextes wird das vorgelegte Leitsystem nicht von der U-Bahn ausgehend und nicht zum Bürgersaal geführt. Auch dem Sozialausschuss wurde die Planung nicht vorgelegt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 12.09.2025

1. Wie sollen die Menschen mit Sehbehinderung vom ZOB sicher rüber zum geplanten Leitstreifen auf der Marktfläche Richtung Fahrstuhl kommen?

Bezirksamt Wandsbek:
Das vorgelegte Konzept sieht vor, dass sehbehinderte Verkehrsteilnehmende von der ZOB-Insel unterirdisch über die Tunnelanlage/Schalterhalle (Nutzung der Rolltreppe) gesichert
zum dort befindlichen Fahrstuhl gehen und über diesen zum Bahnsteig (abwärts) oder zur Marktfläche (aufwärts) gelangen.
Eine oberirdische gesicherte Querungsstelle über die Busstreifen/Busfahrbahnen (ZOB-Insel Richtung Marktfläche) kann aus technischen Gründen nicht eingerichtet werden, da
die Bevorrechtigung des Fußverkehrs den laufenden Busbetrieb behindern würde.

2. Wie sollen die Menschen mit Sehbehinderung vom ZOB sicher rüber zum geplanten Leistreifen bei der Schloßstraße kommen? Sollen die Busspuren des ZOBs dabei gequert
werden?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 1

3. Ist für die Menschen mit Sehbehinderung eine gesicherte Querung der Fahrspuren des ZOBs geplant? Wenn ja, bitte erläutern? Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 1

4. Was sagen die roten Kreuze auf der Zeichnung aus? Bitte erläutern.

Bezirksamt Wandsbek:
Die Kreuze sollen anzeigen, in welchen Bereichen bestehendes Pflaster ausgebaut wird (hier: Kopfsteinpflaster im Gehwegbereich).

5. Wurden die die vorgestellten Planungen mit dem HVV abgestimmt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Planungen wurden nicht mit dem HVV abgestimmt, da es hier keinen direkten Bedarf gegeben hat. Das Konzept des Bezirksamtes passt sich an das vorhandene und funktionierende Leitsystem im ZOB-Bereich an.

6. Wurde das „Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg“ mit in die Planung einbezogen? Wenn ja, inwiefern und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Ja, die Pläne wurden in mehreren Abstimmungsterminen abgestimmt; alle Anmerkungen und Bedarfe wurden entsprechend eingearbeitet.

7. Wurde der Inklusionsbeirat bei der Planung beteiligt? Wenn ja, inwiefern und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Ja, im Planungsprozess hat es ausführliche Gespräche und Begehungen gegeben. Hinweise wurden aufgenommen und im Planungsprozess berücksichtigt.

8. Warum ist vom ZOB bis zum Rathaus kein durchgehender Leitstreifen vorgesehen?

Bezirksamt Wandsbek:
Sehbehinderte orientieren sich auf der Strecke entlang der Grundstücksgrenze bzw. vorhandenen Bordeinfassungen. Daher ist ein Leitstreifen nur in den im Plan dargestellten
Bereichen erforderlich.

9. Warum endet der Leitstreifen am Fußgängerüberweg Schloßstraße / Robert-Schuman-Brücke und wird nicht bis direkt an die Treppenstufen des Bezirksamts geführt?

Bezirksamt Wandsbek:
Die sehbehinderten Verkehrsteilnehmenden werden nach dem Queren der Einmündung Am Alten Posthaus zur Gebäudekante/Beet-Einfassung (Rathaus) geleitet. Entlang dieser
gelangen die Verkehrsteilnehmenden zur Rampe/Eingang.
Bei dem anderen Element des Leitsystems (am Radweg) handelt es sich um einen Trennstreifen zum Radweg. Dieser muss an einer Stelle an den Bestand anschließen.

10. Welche Funktion hat der Leitstreifen, der aus der U-Bahnunterführung kommt, wenn dieser nicht weitergeführt wird und nicht Richtung Rathaus führt?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 9

11. Warum wurde sich dafür entschieden den Leitstreifen vom ZOB zum Rathaus nur überirdisch zu führen?

Bezirksamt Wandsbek:
Die unterirdische Führung hätte zur Folge, dass die sehbehinderten Verkehrsteilnehmenden am Bereich des Ärztehauses und der dortigen Bushaltestelle vorbeigeführt werden
müssten. Dieser Bereich ist sehr unübersichtlich und stark frequentiert. Eine durchgehendes und funktionierendes Leitsystem ist hier nicht umsetzbar bzw. zu empfehlen.

12. Wurde eine sicherere Führung über die Tunnel geprüft – und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 11

13. Warum führt kein Leitstreifen aus dem U-Bahnaufgang an der Ecke Schloßstraße / Schloßgarten?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 11

14. Warum wurde sich dafür entschieden nur ein barrierefreies System vom ZOB zum Rathaus, nicht aber vom U-Bahnhof zum Rathaus zu installieren?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 11

15. Warum führt das Leitsystem nicht zum Bürgersaal?

Bezirksamt Wandsbek:
Vom Bereich der Einmündung Am Alten Posthaus orientiert sich der sehbehinderte Verkehrsteilnehmende an der Gebäudekante bzw. der vorhandenen Entwässerungsrinne.

16. Wieso ist die Planung des Leitsystems von 2020, aber wird erst jetzt dem Ausschuss vorgelegt?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Maßnahme befindet sich seit einiger Zeit im Arbeitsprogramm. Die Grundlagenermittlung und die o.g. Abstimmungen konnten im Hinblick auf die zur Verfügung stehende
Ressource erst ab Ende 2023/Anfang 2024 stattfinden und in 2025 finalisiert werden.

17. Warum wurde Planung nur dem Mobilitätsausschuss vorgelegt und nicht dem Sozialausschuss?

Bezirksamt Wandsbek:
Dem zuständigen Ausschuss steht es frei, die Unterlagen in den Sozialausschuss zu überweisen. Grundsätzlich ist eine Doppelbefassung der Ausschüsse nicht vorgesehen.

18. Wer ist Eigentümer der Fläche des ZOB Wandsbek Markt und damit Kostenträger für Erneuerungen der bestehenden Leistreifen?

Bezirksamt Wandsbek:
Eigentümerin ist die Hamburger Hochbahn AG.

19. Bis wann steht der Sendemast auf dem Wandsbeker Markt und steht dieser nicht genau im Umfeld des geplanten Leitstreifen?

Bezirksamt Wandsbek:
Der temporäre Sendemast ersetzt die Anlagen, die wegen der Umbaumaßnahmen vorübergehend vom Dach des ehemaligen Karstadtgebäudes abgebaut werden mussten. Wann die Anlagen auf ihre ursprünglichen Standorte zurückkehren können, ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

20.Wann soll die Baumaßnahme erfolgen und wann müssen die haushalterischen Mittel dafür abfließen?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Maßnahme könnte unter Berücksichtigung von Vorlaufzeiten im ersten Quartal 2026baulich angegangen werden, wenn eine Finanzierung gesichert ist.,

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