Baumaßnahme „Voßkulen / Nebenflächen östlich Lesserstraße“

Baumaßnahme „Voßkulen / Nebenflächen östlich Lesserstraße“

Drs. 22-3680
Kleine Anfrage vom 19.05.2026

Sachverhalt:
Im „1. Quartalsbericht 2026 Baustellenkoordination Wandsbek“ des Bezirksamtes Wandsbek wird unter der ID M-BW22-67 die Baumaßnahme „Voßkulen / Nebenflächen östlich Lesserstraße“ aufgeführt. Als Lage wird der Bereich zwischen Wandsbeker Schützenhof und Tilsiter Straße genannt. Als möglicher Bauzeitraum werden der 01.07.2026 bis 31.12.2026 angegeben, die eigentliche Bauzeit wird mit etwa drei Monaten beziffert. Weitere Informationen zu Inhalt, Zielsetzung und Auswirkungen der Maßnahme sind öffentlich bislang nicht ersichtlich.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 28.05.2026

1. Welche konkreten Maßnahmen sind im Rahmen des Projektes „Voßkulen / Nebenflächen östlich Lesserstraße“ vorgesehen?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Maßnahme befindet sich im aktuellen Arbeitsprogramm (2026/2027) und wird dort unter Anlage 1 „Kleinmaßnahmen“ geführt (Bezug: Beschluss Drs.-Nr. 21-2242.1).
Die im Beschluss genannten Punkte Nrn. 1-4 (Barrierefreiheit punktuell an den dort genannten Querungsstellen sowie Befestigung und Erneuerung von einzelnen Flächen)
werden geprüft und baulich angepasst.
Im Rahmen der Maßnahme werden punktuell Verbesserungen bezogen auf den Themenschwerpunkt Barrierefreiheit vorgesehen.
Die Nrn. 5-8 des genannten Beschlusses werden gemeinsam mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.

2. Welche Zielsetzung verfolgt das Bezirksamt mit der Maßnahme?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 1

3. Welche Veränderungen sind insbesondere vorgesehen hinsichtlich

a) Gehwegen,

Bezirksamt Wandsbek:
Punktuelle Erneuerung und Verbesserung der bestehenden Querungsstellen (Barrierefreiheit)

b) Radverkehrsanlagen,

Bezirksamt Wandsbek:
Radfahren findet weiterhin im Mischverkehr statt.

c) Fahrbahnflächen,

Bezirksamt Wandsbek:
kein Eingriff im Rahmen dieses Kleinprojektes

d) Parkständen,

Bezirksamt Wandsbek:
Punktuelle Prüfung und Neubefestigung der bestehenden und angeordneten Parkstände

e) Grünflächen bzw. Straßenbegleitgrün?

Bezirksamt Wandsbek:
Kein Eingriff im Rahmen des Kleinprojektes

4. Wie hoch werden die Gesamtkosten der Maßnahme derzeit veranschlagt?

Bezirksamt Wandsbek:
Derzeit liegen noch keine Baukosten oder Schätzungen vor (Vorplanungsphase). Nach der Abstimmung von finalen Geometrien und Massen werden im Rahmen der Ausführungs-/
Detailplanung genaue Kosten kalkuliert.

5. Aus welchen Haushaltsmitteln soll die Maßnahme finanziert werden?

Bezirksamt Wandsbek:
Die genannten Verbesserungen werden über das Bündnis für den Fußverkehr (BVM, Position Kleinmaßnahmen Fußverkehr) finanziert.

6. Warum wird die Maßnahme unter der Kennung „M-BW22-67“ geführt und seit wann befindet sich das Projekt in Planung?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Maßnahme befand sich seit 2020/21 im Maßnahmenspeicher und befindet sich seit 2022 im Arbeitsprogramm (seit 2026 im Bereich Anlage 1 Kleinmaßnahmen). Die in der
Frage genannte Kennung ist die Nummer des Roads-Eintrages.

7. Welcher aktuelle Planungsstand wurde erreicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Vorplanungs- und Abstimmungsphase

8. Wann ist mit einer abschließenden politischen Befassung der zuständigen Gremien zu rechnen?

Bezirksamt Wandsbek:
Im Herbst 2026

9. Welche verkehrlichen Auswirkungen werden während der Bauzeit erwartet?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Frage kann derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Die Bauphasen werden nach Vorliegen einer finalen Planung mit der Baustellenkoordination und der
Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.

10. Wird es während der Bauzeit zu Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr, den Busverkehr, den Radverkehr oder den Fußverkehr kommen?
Falls ja, welche konkret?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 9

11. Welche Beteiligungs- oder Informationsformate für Anwohnerinnen und Anwohner sind vorgesehen beziehungsweise bereits erfolgt?

Bezirksamt Wandsbek:
Der Umfang der Beteiligung wird nach Festlegung des Ausmaßes der baulichen bzw. geometrischen Veränderung festgelegt.

12. Ist im Zusammenhang mit der Maßnahme eine Reduzierung, Neuordnung oder Erweiterung von Parkständen vorgesehen?
Falls ja, in welchem Umfang?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Frage kann erst nach der Planabstimmung und finalen Festlegung der Geometrie beantwortet werden.

13. Inwiefern trägt die Baumaßnahme dazu bei die angespannte und unübersichtliche Parksituation zu verbessern?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 12

14. Welche Abstimmungen mit anderen Leitungsträgern oder parallel laufenden Baumaßnahmen haben stattgefunden?

Bezirksamt Wandsbek:
Maßnahmen von Dritten sind dem Bezirksamt nicht bekannt.

15. Können mittlerweile konkretere Angaben zum Baubeginn gemacht werden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 9

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