Bauvorhaben Apostelweg 4-6 (Flurstück 6557) II

Bauvorhaben Apostelweg 4-6 (Flurstück 6557) II

Drs. 22-3757

Kleine Anfrage vom 03.06.2026

Sachverhalt:
Mit Drucksache 22-3740 hat das Bezirksamt Wandsbek bestätigt, dass für das Bauvorhaben Apostelweg 4-6 (Flurstück 6557) kein Bauantrag gestellt wurde.
Bereits mit Drucksache 23/3768 teilte der Senat mit, dass der Erstkontakt mit dem Eigentümer beziehungsweise Projektentwickler des Grundstücks Apostelweg 4 bis 6 (Flurstück 6557) am 5. Dezember 2023 erfolgte.
Weitere Gespräche zum Projekt fanden am 25. März 2025 sowie am 9. April 2026 statt. An al-len Terminen war das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek beteiligt.
Auf die Frage:
„Wurde für das Grundstück Apostelweg 4 bis 6 ein Bauantrag gestellt?
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?“
Antwort der Senat am 17.04.26:
„Für das Grundstück Apostelweg 4 bis 6 wurde bisher kein Bauantrag gestellt.“
Nach Informationen des Projektentwicklers wurde Anfang des Jahres 2026 der Bauantrag für das Bauvorhaben Apostelweg 4-6 (Flurstück 6557) eingereicht und der Eingang bestätigt.
Bei den Aussagen des Bezirksamtes Wandsbek und dem Projektentwickler sind Missverständ-nisse entstanden und daher die Nachfragen zum Genehmigungs-bzw. Prüfverfahren.
In der Hamburger Bauordnung (Stand 6. Januar 2025) werden im „Dritten Abschnitt“ u.a. fol-gende Genehmigungs-/Prüfverfahren unterschieden:
§ 63 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
§ 64 Baugenehmigungsverfahren
§ 64a Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung

§ 75 Vorbescheid

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 09.06.2026

1. Wann wurden nach welchem Prüfverfahren (§63, §64, §64a, §75) die Unterlagen für das Bauvorhaben Apostelweg 4-6 (Flurstück 6557) beim Bezirksamt Wandsbek zur Prüfung
eingereicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Am 08. Januar 2026 wurde ein Antrag nach § 75 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) eingereicht.

2. Wurde die Unterlagen für das Bauvorhaben Apostelweg 4-6 (Flurstück 6557) bereits dem Unterausschusses für Bauangelegenheiten des Regionalausschusses Rahlstedt vorgelegt?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Bezirksamt Wandbek:
Ja, der Ausschuss ist der ablehnenden Verwaltungsmeinung gefolgt.

b. Wenn nein, warum nicht?

3. Welche Entscheidung wurde dem Eigentümer beziehungsweise Projektentwickler des Grundstücks Apostelweg 4 bis 6 (Flurstück 6557) vom Bezirksamt Wandsbek mitgeteilt,
nachdem die Unterlagen für das Bauvorhaben Apostelweg 4-6 (Flurstück 6557) beim Bezirksamt Wandsbek geprüft wurden?

Bezirksamt Wandsbek:
Der Antrag wurde beschieden. Im Bescheid wurde dem Antragsteller dargelegt, warum die planrechtlichen Befreiungen in dieser Form nicht genehmigungsfähig sind.

a. Wenn keine, warum nicht?

Hier finden Sie die Anfrage.