Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 132 Stellau: erneute öffentliche Auslegung mit wenig Transparenz für den Bürger

Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 132 Stellau: erneute öffentliche Auslegung mit wenig Transparenz für den Bürger

Drs. 22-1797
Kleine Anfrage vom 23.06.2025

Sachverhalt:
Mit der Drucksache 22-1143 wurde dem Planungsausschuss am 04.03.2025 die Beschlussvorlage
„Bebauungsplan Rahlstedt 132 – Stellau
– Ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
– Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB“ vorgelegt.

Die erneute Auslegung musste aufgrund einer Entscheidung am 04.03.2025 des Verwaltungsgerichtes zum Bebauungsplan Rahlstedt 132 erfolgen.
Zu den möglichen Ergänzungen des Bebauungsplanes führte die Verwaltung in der Drucksache 22-1143 aus:
„Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der Entscheidungsgründe des OVG mögliche Überarbeitungsbedarfe in Planbild, Verordnung und Begründung des Bebauungsplanes
prüfen und vor Veröffentlichung (öffentlicher Auslegung) des Bebauungsplanentwurfes umsetzen. Es können sich insbesondere Anpassungen der Planung hinsichtlich
der Dimensionierung der vorgesehenen öffentlichen Grünanlage in Planbild, Verordnung und Begründung ergeben.“
Im Amtl. Anz. Nr. 44 wurde am Freitag, den 6. Juni 2025 1071 veröffentlicht:
„Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Rahlstedt 132
„Stellau“ gemäß §3 Absatz 2 BauGB“
„Zum Entwurf des Bebauungsplans Rahlstedt 132 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Planzeichnung) mit seiner Begründung sowie zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen wird in der Zeit vom 16. Juni 2025 bis einschließlich 16. Juli 2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Die vorgenannten Unterlagen zur Planung werden in diesem Zeitraum im Internet auf den Seiten des kostenlosen
Dienstes „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens finden Sie die Unterlagen
dort im Bereich „Planunterlagen“.
Eine Information zu den Entscheidungsgründen des OVG zu den möglichen Überarbeitungsbedarfen in Planbild, Verordnung und Begründung des Bebauungsplanes wurde
weder den Mitgliedern der Bezirksversammlung noch den Bürgern bis zum 06.06.2025 mitgeteilt.
Die Auslegung erfolgt ab dem 16.06.2025 online mit einem sehr umfangreichen Anhang bei den Planunterlagen (ca. 220 MB).
Die Planunterlagen wurden bereits bei der öffentlichen Auslegung 09.11. – 09.12.2022 vorgelegt.

Eine Erläuterung, welche Änderungen vorgenommen wurden, ist aus den Planunterlagen in der Auslegung vom 16. Juni 2025 bis einschließlich 16. Juli 2025 nicht ersichtlich.
Auch die Entscheidungsgründe des OVG vom 04.03.2025 zu den möglichen Überarbeitungsbedarfen in Planbild, Verordnung und Begründung des Bebauungsplanes wurden
nicht dargelegt oder farblich markiert.
Der Bürger müsste jetzt die ca. 220 MB am Bildschirm händeln und sich durch die einzelnen Seiten durcharbeiten und mit den bisherigen öffentlich zugänglichen Planunterlagen
vergleichen.
Transparenz und bürgerfreundliche Beteiligung sieht anders aus.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 02.07.2025

1. Welche Entscheidungsgründe des OVG vom 04.03.2025 haben zu den möglichen Überarbeitungsbedarfen in Planbild, Verordnung und Begründung des Bebauungsplanes
Rahlstedt 132 geführt? Bitte mit Erläuterung.

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Drucksache 22-1143 und Urteil 2 E 7/23.N des OVG Hamburg vom 04.03.2025 samt Entscheidungsgründen des Gerichtes.

2. Welche einzelnen Überarbeitungen wurden in Planbild, Verordnung und Begründung des Bebauungsplanes vorgenommen? Bitte mit Begründung.

Bezirksamt Wandsbek:
Es erfolgten Anpassungen im Planbild, in der Verordnung sowie in der Begründung. Insbesondere wurde der Flächenumgriff der geplanten öffentlichen Grünfläche
(Parkanlage FHH) im Planbild überarbeitet. Zudem enthält die Planbegründung nun ergänzende Ausführungen zur erforderlichen Mindestbreite (bzw. tiefe) der Grünfläche unter Berücksichtigung einer vorgesehenen Wegeführung.

 

3. Warum wurde keine Sitzung als öffentliche Plandiskussion zur Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, bei denen die Überarbeitungen in Planbild, Verordnung
und Begründung des Bebauungsplanes den Bürgern und den Mitgliedern der Bezirksversammlung erläutert werden könnte?

Bezirksamt Wandsbek:
Das hier gegenständliche ergänzende Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch erlaubt die Fortführung des Verfahrens unter Beibehaltung nicht zu beanstandender
Verfahrensschritte. Eine Wiederholung der öffentlichen Plandiskussion vom 03.06.2019 ist daher nicht erforderlich. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 4.

4. Warum wurde den Mitgliedern der Bezirksversammlung die Überarbeitungen in Planbild, Verordnung und Begründung des Bebauungsplanes nicht im Planungsausschuss
erläutert?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Drucksache 22-1143 und die Erläuterungen der Verwaltung in der Sitzung des Planungsausschusses vom 04.03.2025. Die Befugnisse der zuständigen Gremien bleiben unbenommen.

Hier finden Sie die Anfrage.