Blei im Trinkwasser: Wie viele Bleileitungen gibt es in Wandsbek noch?
Drs. 22-4282
Kleine Anfrage vom 04.09.2026
Sachverhalt:
Seit Ablauf des 12. Januar 2026 müssen Trinkwasserleitungen oder Teilstücke aus Blei grundsätzlich entfernt oder stillgelegt sein. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer hatten
zweieinhalb Jahre Zeit, alte Leitungen auszutauschen oder stillzulegen. Blei ist giftig, reichert sich im Körper an und kann Blutbildung, Nieren und Nervensystem schädigen; besonders
gefährdet sind Säuglinge, Kleinkinder und Schwangere. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Zuständig für die Überwachung ist das Fachamt
Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.
Nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts vom 31. August 2026 liegen dem Bezirksamt Bergedorf sieben Monate nach Ablauf der gesetzlichen Frist keine belastbaren Angaben oder Schätzungen darüber vor, wie viele Bleileitungen dort noch vorhanden sind. Flächendeckende Kontrollen finden demnach nicht statt. Auch Wandsbek verfügt über einen erheblichen Bestand an Gebäuden aus der Zeit vor 1973, in denen Bleileitungen verbaut sein können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 14.09.2026
1. In wie vielen Gebäuden im Bezirk Wandsbek sind nach Kenntnis des Bezirksamtes noch Trinkwasserleitungen oder Leitungsteile aus Blei vorhanden? Falls hierzu keine Angaben
oder Schätzungen möglich sind: Worauf ist dies zurückzuführen?
Bezirksamt Wandsbek:
Nach Kenntnis des Bezirksamtes sind aktuell in 223 Gebäuden Trinkwasserleitungen oder Leitungsteile aus Blei vorhanden. Diese Angabe beruht auf den gemeldeten Fallzahlen
(vgl. 3.).
Eine Übersicht der verwendeten Materialien aller sich im Bezirk Wandsbek befindenden Trinkwasserinstallationen existiert nicht.
2. Auf welcher Datengrundlage beruhen die Erkenntnisse des Bezirksamtes, und werden bekannte Bleileitungen systematisch erfasst?
Bezirksamt Wandsbek:
Meldungen über noch vorhandene Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation erfolgen größtenteils durch das Wasserversorgungsunternehmen. Vereinzelt kommt es auch zu
Meldungen seitens Installationsunternehmen (§ 17 Abs. 6 TrinkwV) sowie Meldungen von Mieter*innen, Bewohner*innen oder Eigentümer*innen/Verwaltungen.
Diese Meldungen werden durch das Bezirksamt systematisch erfasst.
3. Wie viele Hinweise auf Bleileitungen sind seit Juni 2023 beim Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt eingegangen? Bitte nach Jahren und Quellen
aufschlüsseln und angeben, wie viele davon seit dem 12. Januar 2026 eingegangen sind.
Bezirksamt Wandsbek:
Seit Juni 2023 bis einschließlich August 2026 sind 263 Meldungen beim Bezirksamt eingegangen. Sie verteilen sich auf die einzelnen Jahre wie folgt:
(Die Tabelle finden Sie unter dem Link ganz unten.)
4. In welcher Form und in welchem Turnus tauscht sich das Bezirksamt mit HAMBURG WASSER über bekannte Bleileitungen und bleierne Hausanschlüsse aus?
Bezirksamt Wandsbek:
Hamburg Wasser meldet einmal im Monat die dort bekanntgewordenen Bleileitungen an das Bezirksamt in Form einer Excel-Datei. Diese enthält neben der Adresse auch den Ort
der Bleifeststellung (vor und/oder hinter dem Hauswasserzähler). In der Regel erfolgt die Meldung (wenn neue Befunde vorlagen) immer Anfang eines Monats für den vorherigen
Monat.
5. Wie viele Prüfverfahren, ordnungsrechtliche Anordnungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren hat das Bezirksamt seit dem 12. Januar 2026 eingeleitet,
und mit welchem Ergebnis?
Bezirksamt Wandsbek:
Seit dem 12.01.2026 erfolgte eine ordentliche Anordnung sowie folgende Prüfverfahren:
Es wurden
– 16 Fristverlängerungen zugesichert nach § 17 Abs. 3 TrinkwV.
– 2 Fristverlängerungen zugesichert nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 TrinkwV.
– 5 Stilllegungsanzeigen § 11 TrinkwV eingereicht.
– 167 Betreiber*innen kontaktiert (postalisch nach der Meldung, telefonischer und/oder Mailkontakt mit Betreiber*innen/ Bewohner*innen/ Verwaltungen).
Das vorrangige Ziel seitens der TrinkwV ist die Stilllegung oder Entfernung von Trinkwasserleitungen oder Teilstücken aus dem Werkstoff Blei. Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Fristverlängerung nach § 17 Abs. 3 TrinkwV (bis 12.01.2026 auch nach § 17 Abs. 2 TrinkwV) bewilligt werden.
Dies ist in 40 Fällen erfolgt.
6. Führt das Bezirksamt eigene, anlassunabhängige Kontrollen durch oder wird es ausschließlich auf Hinweise Dritter hin tätig? Wie bewertet es die Wirksamkeit dieses
Vorgehens?
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt führt keine anlassunabhängigen Kontrollen von Trinkwasserleitungen aus Blei durch. Eine entsprechende Kontrollpflicht ist in § 17 TrinkwV nicht vorgesehen. Nach
§ 17 TrinkwV liegt die Verantwortung für die Einhaltung der dort genannten Anforderungen beim Betreiber der Wasserversorgungsanlage bzw. der Trinkwasserinstallation. Ergänzend
sieht die Trinkwasserverordnung Meldepflichten für Wasserversorgungsunternehmen und zugelassene Installationsunternehmen vor. Das Bezirksamt wird ausschließlich
aufgrund entsprechender Meldungen bzw. bei sonstigen konkreten Anhaltspunkten tätig.
Das bestehende Vorgehen wird grundsätzlich als wirksam bewertet. Das Wasserversorgungsunternehmen führt in den von ihm versorgten Liegenschaften einen regelhaften
Austausch der Wasserzähler durch. Dadurch werden auf absehbare Zeit zumindest die Bereiche im Umfeld der Hausanschlüsse systematisch hinsichtlich des Vorhandenseins
von Bleileitungen in den Blick genommen.
Darüber hinaus gehen beim Bezirksamt sowohl Meldungen von Bewohner*innen als auch Meldungen des Wasserversorgungsunternehmens ein. Seit Dezember 2023 wurden dem
Bezirksamt Wandsbek durch Hamburg Wasser insgesamt 229 Fälle gemeldet. Dies entspricht rund 87 % aller seit diesem Zeitpunkt in Wandsbek eingegangenen Meldungen.
Die in der Trinkwasserverordnung vorgesehene Meldepflicht stellt damit einen wichtigen Baustein dar, um Bleileitungen in der Trinkwasserversorgung zu identifizieren und deren
Entfernung bzw. Stilllegung zu veranlassen.
7. Wie viele Anträge auf Fristverlängerung nach § 17 Absatz 3 TrinkwV beziehungsweise Absatz 3 TrinkwV wurden im Bezirk gestellt, wie viele wurden bewilligt und für welchen
Zeitraum?
Bezirksamt Wandsbek:
Bis Ende August 2026 wurde 15 Antragstellenden eine Fristverlängerung bis zum 12.01.2036 nach § 17 Abs. 3 TrinkwV zugesichert, eine Fristverlängerung erfolgte auf
Antrag lediglich bis zum 30.09.2026.
Nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 TrinkwV waren es zwei Fristverlängerungen bis zum 30.06.2026.
8. Wie kontrolliert das Bezirksamt, dass betroffene Mieterinnen und Mieter entsprechend § 17 Absatz 5 TrinkwV informiert werden? Welche Informations- und Beratungsangebote
bestehen für Betroffene?
Bezirksamt Wandsbek:
Sofern dem Bezirksamt bekannt wird, dass eine gewerbliche oder öffentliche Abgabe von Trinkwasser stattfindet, erinnert es die Betreiber*innen an ihre Pflichten gem. § 17 Abs. 5
TrinkwV und erfragt, ob sie diesen nachgehen bzw. nachgegangen sind.
Auf der Homepage der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (https://www.hamburg.de/politik-undverwaltung/behoerden/bjv/themen/verbraucherschutz/gesundheitumwelt/trinkwasser/trinkwasser-blei-88360) sind Informationen und Flyer zum Thema Blei
sowie eine Beurteilungshilfe zur Interpretation von Untersuchungsergebnissen öffentlich zugänglich.
Ebenfalls informiert das Umweltbundesamtes auf seiner Homepage zu diesem Thema und hat vor kurzem einen neuen Flyer (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/verbot-von-trinkwasserrohren-aus-blei) zum Thema Blei veröffentlicht.
Auch können sich Bürger*innen, Mieter*innen und Eigentümer*innen telefonisch oder per E-Mail beim Bezirksamt melden, um sich über das weitere Vorgehen zu informieren und
erfragen, welche gesetzlichen Anforderungen bestehen, sowie Beratung hinsichtlich des Probenahmeverfahrens oder die Einordnung der Ergebnisse zu erhalten. Des Weiteren
klärt das Bezirksamt bei Kontaktaufnahme alle Beteiligten über Ihre Rechte und Pflichten auf und unterstützt sie bei der Pflichterfüllung.
9. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um bestehende Wissenslücken zu schließen, und in welchem Zeitrahmen?
Bezirksamt Wandsbek:
Keine.
10. In welchen vom Bezirksamt Wandsbek genutzten oder bewirtschafteten Gebäuden sind noch Trinkwasserleitungen oder Leitungsteile aus Blei vorhanden? Welche Maßnahmen
wurden oder werden dort jeweils zu deren Entfernung oder Stilllegung ergriffen?
Bezirksamt Wandsbek:
Dem Bezirksamt sind keine Trinkwasserleitungen oder Leitungsstränge aus Blei in den vom Bezirksamt Wandsbek genutzten oder bewirtschafteten Gebäuden bekannt.
Sollte es hierauf Hinweise geben, würde die Bearbeitung analog zu allen anderen Anlagen mit Abgabe von Trinkwasser an die Öffentlichkeit erfolgen.
