Bürgerbeschwerden zu langer Genehmigungsdauer bei Anträgen für Grünrückschnittsarbeiten II
Drs. 22-2369
Kleine Anfrage vom 07.10.2025
Sachverhalt:
Wenn Bürger auf Ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum
fällen,
stark zurückschneiden oder
Eingriffe in das Wurzelwerk (Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen)
vornehmen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung. Sie müssen die Genehmigung vorab bei der zuständigen Stelle beantragen. Ob bestimmte Bäume unter Umständen von der Genehmigungspflicht freigestellt sind, prüft und entscheidet die bezirkliche Naturschutzbehörde. Laut Hamburg.de wird eine lange Bearbeitungsdauer für solche Anträge angegeben: „Sie müssen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu mehreren Wochen rechnen.“ Auf der Seite: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/Baumfaell wird die Frist zur Bearbeitungsdauer durch die Verwaltung von „4 bis 8 Wochen, in Ausnahmefällen länger“ angegeben.
Im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres ist es verboten, Gehölze zu beseitigen oder auf den Stock zu setzen. Somit können z.B. umfangreiche Pflegerückschnittsarbeiten an Bäumen nur von Oktober bis Ende Februar durchgeführt werden.
Es liegen der CDU-Fraktion wieder Beschwerden von Bürgern vor, dass diese Anträge für umfangreichere Grünpflegerückschnittsarbeiten an geschützten Bäumen erneut sehr lange bis zur Genehmigung brauchen. Aufgrund der großen Fläche, verzeichnet das Bezirksamt Wandsbek jährlich die meisten Anträge. Über mehrere Jahre hinweg kommt es nun bereits zu monatelangen Wartezeiten bei den Anträgen. In Anbetracht der kurzen Zeitspanne, in der die Grünarbeiten durchgeführt werden dürfen, ist eine Bearbeitungsdauer der Anträge von mehreren Monaten nicht akzeptabel.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 16.10.2025
1. Wie viele unbearbeitete Anträge liegen zurzeit für Fällungen oder Beschneidung von Bäumen und anderen Gehölzen vor?
Bezirksamt Wandsbek:
294
2. Wie viele Anträge für Fällungen oder Beschneidung von Bäumen und anderen Gehölzen wurden bisher in 2025 gestellt?
Bezirksamt Wandsbek:
Es wurden bisher 1811 Anträge im Jahr 2025 gestellt.
3. Wie lange benötigt die zuständige Stelle im Bezirksamt Wandsbek aktuell für die Genehmigungen der Anträge für Fällungen oder Beschneidungen von Bäumen und anderen
Gehölzen im Durchschnitt?
Bezirksamt Wandsbek:
Eine Statistik, die der Fragestellung entspricht, liegt nicht vor und kann in der zur Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden, ohne die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Abteilung zu gefährden, da dazu mehr als tausend Verfahren händisch ausgewertet werden müssten.
4. Wieso liegt die Bearbeitungsdauer aktuell über der angegebenen Zeit von 4 bis 8 Wochen?
Bezirksamt Wandsbek:
Die in der Frage kommunizierte Bearbeitungsdauer entspricht nicht der bezirklichen Kommunikation. Das Bezirksamt Wandsbek weist auf der Internetseite des WBZ darauf
hin, dass die Bearbeitungsdauer bei „ca. acht bis zehn Wochen“ liegt, siehe Naturschutz / Baumschutz – Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt – Bezirksamt Wandsbek
– hamburg.de
Längere Bearbeitungszeiten können unterschiedliche Ursachen haben. Die Dauer ist auch vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängig. Aus diesem Grund weist das Bezirksamt
bereits seit vielen Jahren darauf hin, dass planbare Anträge frühzeitig vor dem 01.10. gestellt werden sollten, weil es im Zeitraum vom 01.10. bis zum 28.02. erfahrungsgemäß
zu höheren Bearbeitungsdauern kommt. Längere Bearbeitungszeiten entstehen weiterhin vor allem durch unvollständige Antragsunterlagen, wodurch die Arbeitsabläufe behindert
werden. Personalkapazität wird aktuell zusätzlich durch die Mitwirkung an der Gestaltung eines neuen, digitalen Fachverfahrens zur Antragsbearbeitung gebunden.
5. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, damit die Bearbeitungszeit wieder verringert wird?
Bezirksamt Wandsbek:
Es erfolgt regelhaft eine Optimierung von Arbeitsprozessen zur Überprüfung und Anpassung interner Abläufe, um effizienter zu arbeiten. Dazu gehören u.a. die transparente Information
und die Digitalisierung von Vorgängen. Zusätzlich erfolgt täglich eine Priorisierung der Aufgaben, um dringende oder besonders zeitkritische Anträge bevorzugt zu bearbeiten.
Im Übrigen siehe Antwort zu 4.
6. Inwiefern werden die Antragssteller benachrichtigt, wenn die vorgesehene Frist überschritten wird?
Bezirksamt Wandsbek:
Sollten Bearbeitungszeiten länger als acht Wochen betragen, ergeht in der Regel eine Zwischenmitteilung an die Baumeigentümer bzw. die Antragsteller.
Eine rechtsverbindliche Bearbeitungsfrist von Anträgen auf Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzverordnung besteht jedoch nicht.
7. Erhalten die Antragssteller eine Eingangsbestätigung? Wenn ja, wie sieht diese aus? Wenn nein, warum nicht?
Bezirksamt Wandsbek:
Ja, die Eingangsbestätigung aus der Abteilung erfolgt nach der Registratur des Antrags. Mit der Eingangsbestätigung erhalten die Bescheidempfänger schriftlich das Geschäftszeichen
sowie ggf. noch erforderliche Nachforderungen. Die Eingangsbestätigung aus dem Online-Dienst erfolgt automatisiert mit Nennung einer Identifikationsnummer.
8. Wie steht es um die telefonische Erreichbarkeit der zuständigen Stelle? Wie erreichen Bürgerinnen und Bürger die Stelle und zu welchen Zeiten?
Bezirksamt Wandsbek:
Die telefonische Sprechzeit ist am Montag und am Donnerstag von 9.00 bis 11.00 Uhr. Zusätzlich kann der telefonische HamburgService von Montag bis Freitag, 7.00 bis 19.00 Uhr genutzt werden.
9. Wie viele Vollzeitäquivalenzen sind aktuell für die Bearbeitung der Anträge eingeplant? Wie viele Stellen sind zurzeit besetzt/ unbesetzt?
Bezirksamt Wandsbek:
Für das gesamte Aufgabenfeld des Abteilung WBZ 4 Naturschutz sind aktuell 6,00 Stellen verfügbar. Die Ermittlung des genauen Anteils für die Aufgabe der Prüfung und Genehmigung
von Anträgen auf Grünrückschnittsarbeiten ist nicht möglich, da dies ein Bestandteil der Gesamtaufgaben der Mitarbeitenden darstellt. Aktuell sind 6,72 Stellen besetzt.
