Bürgervertrag Poppenbüttel: Wie wurde die vereinbarte Priorisierung beim „Naturcent“ umgesetzt?
Drs. 22-4248
Kleine Anfrage vom 01.09.2026
Sachverhalt:
Als Bürgerschafts-Drucksache 21/5231 wurde der sogenannte „Bürgervertrag Poppenbüttel“ veröffentlicht, der am 19. Juli 2016 vereinbart wurde. Unter Ziffer 23 heißt es:
„Der Zuwachs an Grundsteuereinnahmen durch die Bebauung von Teilen des Landschaftsschutzgebietes am Poppenbütteler Berg soll gemäß des Programms ‚Natur-Cent‘ für Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes eingesetzt werden. Dabei sollen zusätzlich zu den Ausgleichsleistungen nach Ziffer 22 zunächst prioritär Maßnahmen in Poppenbüttel neben dem Aufbau der notwendigen Personalkapazität im Bereich der Landschaftsplanung und Grünpflege des Bezirks umgesetzt werden. Der Bezirk beantragt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die entsprechenden Mittel als laut Senat mögliche Vorauszahlungen auf zukünftige Grundsteuereinnahmen aus dem Sondervermögen ‚Naturschutz und Landschaftspflege‘.“
Der Antwort auf das Auskunftsersuchen der CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Wandsbek, Drs. 22-1479.1 vom 3. Juni 2025, ist zu entnehmen, dass für den Poppenbütteler Berg ein pauschaliertes jährliches Grundsteueraufkommen in Höhe von 201.484,80 Euro berechnet wurde.
Dieses Grundsteueraufkommen wird nach Angaben der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft einmalig ermittelt und anschließend fortgeschrieben.
Die Naturcent-Regelung sieht grundsätzlich eine gesamtstädtische Verwendung der in das Sondervermögen „Naturschutz und Landschaftspflege“ eingestellten Mittel vor. Der Bürgervertrag enthält daher keine ausdrückliche Festlegung, wonach das gesamte für den Poppenbütteler Berg berechnete Grundsteueraufkommen dauerhaft und ausschließlich in Poppenbüttel eingesetzt werden muss. Ziffer 23 sieht jedoch ausdrücklich vor, dass zunächst prioritär Maßnahmen in Poppenbüttel umgesetzt und die entsprechenden Mittel durch den Bezirk zum nächstmöglichen Zeitpunkt beantragt werden sollen.
Auf die Frage, wofür die aufgrund der Bebauung am Poppenbütteler Berg berechneten Mittel in den Jahren 2022 bis 2025 konkret in Poppenbüttel verwendet wurden beziehungsweise werden, wurden in Drs. 22-1479.1 keine Maßnahmen genannt. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft führte stattdessen unter anderem aus:
„Dem Bezirksamt steht es selbstverständlich frei, entsprechende Maßnahmen ortsnah in dem in der Fragestellung genannten Gebiet zu beantragen.“
Damit bleibt offen, ob und in welcher Weise das Bezirksamt Wandsbek die in Ziffer 23 des Bürgervertrags vereinbarte Priorisierung von Maßnahmen in Poppenbüttel umgesetzt und die dafür vorgesehenen Mittel beantragt hat.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 14.09.2026
1. Wie legt das Bezirksamt Wandsbek die in Ziffer 23 des Bürgervertrags enthaltene Vereinbarung aus, wonach „zunächst prioritär Maßnahmen in Poppenbüttel“ umgesetzt werden
sollen?
Bezirksamt Wandsbek:
Eine Beantwortung zu dieser Fragestellung ist nur durch den Senat möglich, da das Bezirksamt den Bürgervertrag nicht verhandelt hat und insoweit von Hypothesen absehen
muss.
2. Welche Naturcent-Mittel hat das Bezirksamt Wandsbek seit Abschluss des Bürgervertrags im Jahr 2022 für Maßnahmen in Poppenbüttel beantragt? Bitte für jeden Antrag den Zeitpunkt der Antragstellung, die beantragte Summe, die vorgesehene Maßnahme und deren Standort angeben.
Bezirksamt Wandsbek:
Es wurde 2026 ein Antrag für u.a. die Pflege eines Obstbaumes an der Grünfläche Marienhof / Ecke Bäckerbrücke gestellt. Die Antragssumme beläuft sich – zusammen mit anderen
Maßnahmen außerhalb Poppenbüttels – auf 3.700 €.
3. Welche dieser Anträge wurden in welcher Höhe bewilligt beziehungsweise abgelehnt? Bitte bei Ablehnungen die jeweiligen Gründe angeben.
Bezirksamt Wandsbek:
Der unter 2. genannte Antrag wurde bewilligt. Im Übrigen: Entfällt.
4. Welche bewilligten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, welche befinden sich gegenwärtig in der Umsetzung und welche wurden bislang nicht umgesetzt? Bitte bei noch nicht
umgesetzten Maßnahmen die Gründe und den vorgesehenen Umsetzungszeitraum angeben.
Bezirksamt Wandsbek:
Die unter 2. genannte Maßnahme wurde umgesetzt. Im Übrigen: Entfällt.
5. Hat das Bezirksamt entsprechend Ziffer 23 des Bürgervertrags Vorauszahlungen auf zukünftige Grundsteuereinnahmen aus dem Sondervermögen „Naturschutz und Landschaftspflege“ beantragt?
a) Wenn ja: wann, in welcher Höhe, für welche Maßnahmen und mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein: warum nicht?
Bezirksamt Wandsbek:
Ein entsprechender Antrag ist nicht erfolgt, da in Poppenbüttel entweder Maßnahmen zur Pflege von Obstgehölzen durchgeführt wurden, die vom Budget Naturcent verausgabt
wurden, oder der Investor die Ausgleichsmaßnahme selbständig durchgeführt hat.
6. Sofern seit Abschluss des Bürgervertrags keine oder nur in begrenztem Umfang Naturcent-Mittel für Maßnahmen in Poppenbüttel beantragt wurden: Aus welchen Gründen ist
dies unterblieben?
Bezirksamt Wandsbek:
Weil Naturschutzmaßnahmen in Poppenbüttel auch ohne Finanzierung durch den Natur-Cent umgesetzt werden konnten.
7. Wurden im Zusammenhang mit Ziffer 23 des Bürgervertrags zusätzliche Personalkapazitäten im Bereich der Landschaftsplanung und Grünpflege des Bezirksamtes
aufgebaut?
a) Wenn ja: wann, in welchem Umfang und aus welchen Mitteln?
Bezirksamt Wandsbek:
Im Bereich der Landschaftsplanung wurden seit Veröffentlichung des „Bürgervertrages“ aus Haushaltsmitteln zwei neue Stellen eingerichtet. Dies erfolgte nicht spezifisch
für Aufgaben in Poppenbüttel, sondern aufgrund bezirksweiter Planungsbedarfe.
b) Wenn nein: warum nicht?
8. Betrachtet das Bezirksamt die in Ziffer 23 des Bürgervertrags vereinbarte prioritäre Umsetzung von Maßnahmen in Poppenbüttel als erfüllt?
a) Wenn ja: aufgrund welcher konkreten Maßnahmen, Mittelanmeldungen und Bewilligungen und seit welchem Zeitpunkt?
Bezirksamt Wandsbek:
Diese Frage ist durch den Senat zu beantworten, da aus dem Bürgervertrag kein bestimmter Maßnahmenumfang vorgegeben ist, der als Maßstab herangezogen werden
könnte.
Im Übrigen sind die aus dem Bebauungsplan Poppenbüttel 43 – Poppenbütteler Berg unmittelbar folgenden freiräumlichen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft seit 2025 vollständig umgesetzt; siehe Drucksache 22-1246. Die Maßnahmen können dem Bebauungsplan und seiner
Begründung entnommen werden.
b) Wenn nein: Durch welche konkreten Maßnahmen und Mittelanmeldungen soll die Vereinbarung in den Jahren 2026 und 2027 umgesetzt werden?
