Corona-Schutzimpfung: Beschäftigte aus Jugendhilfe und Schulen können Impftermine vereinbaren

Corona-Schutzimpfung:

Beschäftigte aus Jugendhilfe und Schulen können Impftermine vereinbaren

 

Alle Personen aus der ersten und zweiten Prioritätsgruppe sind bereits berechtigt, einen Impftermin zu vereinbaren. Ab heute sind zusätzlich erste Gruppen aus der dritten Priorität aufgerufen: Alle Beschäftigten aus dem Bereich der Jugendhilfe sowie die Schulbeschäftigten und Lehrer auch der weiterführenden Schulen können nun eine Schutzimpfung erhalten.

 

Zusätzlich aufgerufen werden damit die Personen, die unter § 4 (1) Nr. 8 der Impfverordnung des Bundes [pdf] fallen. Diese legt die Grundlage für die Berechtigung fest. Es handelt sich um Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 9 erfasst sind, tätig sind.

 

Die Terminvergabe erfolgt wie gehabt telefonisch unter 116117 oder online unter www.impfterminservice.de. Spontane Terminvergaben im Impfzentrum sind im Interesse eines geordneten Ablaufs weiterhin ausgeschlossen. Im Impfzentrum selbst wird die Berechtigung überprüft, dafür muss ein Nachweis seitens des Arbeitgebers vorgelegt werden. Der verwendete Impfstoff richtet sich nach den Verwendungsempfehlungen der Ständigen Impfkommission und damit u. a. nach dem Alter der zu impfenden Personen sowie der Verfügbarkeit.

 

Für die aktuelle Woche sind noch mehrere Tausend Termine verfügbar. Gebuchte Termine finden kurzfristig, noch im Laufe dieser Woche, statt. Je nach Liefersituation werden laufend weitere Termine zur Buchung freigegeben.

 

Informationen rund um die Corona-Schutzimpfungen sind unter www.hamburg.de/corona-impfung abrufbar.