Dichtheitsprüfungen von Grundstücksentwässerungsanlagen im Bezirk Wandsbek

Dichtheitsprüfungen von Grundstücksentwässerungsanlagen im Bezirk Wandsbek

Drs. 22-3686.1

Auskunftsersuchen vom 19.05.2026

Sachverhalt:

Die gesetzlichen Vorgaben zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentw.sserungsanlagen gelten gleichermaßen für private wie öffentliche Eigentümerinnen und Eigentümer. Während Bürgerinnen und Bürger zur regelmäßigen Prüfung und gegebenenfalls kostenintensiven Sanierung ihrer Abwasserleitungen verpflichtet werden, stellt sich die Frage, in welchem Umfang das Bezirksamt Wandsbek bei seinen eigenen Gebäuden den gesetzlichen Vorgaben nachkommt und bereits nachgekommen ist.

Vor diesem Hintergrund ist insbesondere die Große Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion Drs. 23/03567 „Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen: Bürgerinnen und Bürger werden verpflichtet – hält sich der Senat selbst an die Regeln?“ von Bedeutung, in der erhebliche Defizite bei öffentlichen Liegenschaften thematisiert werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) antwortet wie folgt: 03.07.2026

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 30.06.2026

1. Welche Liegenschaften im Eigentum des Bezirksamts Wandsbek haben den Dichtigkeitsnachweis der Abwasserleitungen nicht erreicht? Bitte die Gesamtzahl absolut und prozentual nennen sowie die entsprechenden Liegenschaften mit Adresse und geplantem Zeitpunkt der Nachholung auflisten.

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Anlage

Bei den Dienstgebäuden haben acht Gebäude, und damit 34,78 % des Gebäudebestandes den Dichtigkeitsnachweis nicht erreicht. Es ist bis Ende 2026 geplant, alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, damit die Dichtigkeit nachgewiesen werden kann.

In Bereich der Sportstätten haben 16 Liegenschaften den Dichtheitsnachweis bisher nicht erreicht. Das entspricht 55,17 % der in diesem Bereich insgesamt geprüften Liegenschaften.

Ziel ist es, sämtliche Sanierungsmaßnahmen für die Dienstgebäude bis Ende 2026 und für den Bereich der Sportstätten bis Ende 2027 abzuschließen, um die erforderlichen Dichtheitsnachweise zu erlangen.

2. Warum fehlen in der Bürgerschafts-Drucksache 23/03567 unter Frage 1-5 Angaben zum Bezirksamt Wandsbek?

BFB:

Der Senat hat in Drs. 23/3567 darauf hingewiesen, dass die Daten nicht zentral aufbereitet vorliegen und über eine Behördenabfrage zusammengeführt werden mussten. Dies erfolgte in Umfang und Qualität in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit. Die in Drs. 23/3567 fehlenden Angaben zum Bezirksamt Wandsbek sind auf einen Übertragungsfehler zurückzuführen, der mittlerweile über einen Senatsbeschluss im Verfügungswege (SiV) geheilt und der Hamburgischen Bürgerschaft am 25. Juni 2026 zugeleitet wurde.

3. Wie viele Dichtheitsprüfungen wurden seit 2020 bei bezirklichen Gebäuden im Bezirk Wandsbek durchgeführt?

Bezirksamt Wandsbek:

Seit 2020 wurden 52 Dichtheitsprüfungen vorgenommen.

4. Bei welchen bezirklichen Gebäuden wurde keine Dichtigkeitsprüfung vorgenommen und warum?

Bezirksamt Wandsbek:

Bei den Gebäuden im Duvenstedter Triftweg 201, 251 und Kupferredder 54 sind Sammelgruben vorhanden. Das Verwaltungsgebäude in der Walddörfer Straße 273 wurde abgerissen und wird neu gebaut.

5. Für welche Gebäude des Bezirksamtes Wandsbek wurden Fristverlängerungen im Zusammenhang mit Dichtheitsprüfungen oder Sanierungen beantragt oder gewährt? Bitte jeweilige Dauer und Begründung angeben.

Bezirksamt Wandsbek:

Fehlanzeige

6. Welche konkreten Maßnahmen sind für das Rathaus Wandsbek (Schloßstraße 60) vorgesehen, nachdem laut Drucksache der Bezirksversammlung Wandsbek 22-2329.1 kein Dichtigkeitsnachweis erreicht werden konnte?

Bezirksamt Wandsbek:

Auf Basis der am 16. Februar 2022 durchgeführten Dichtigkeitsprüfung wurden und werden strukturierte Sondierungs- und Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Fahrplan gliedert sich wie folgt…

Hier finden Sie das komplette Auskunftsersuchen nebst Anlage.