Einkaufszentrum Berliner Platz in Jenfeld – wie ist der aktuelle Stand zwei Jahre nach der angekündigten Neuplanung?

Einkaufszentrum Berliner Platz in Jenfeld – wie ist der aktuelle Stand zwei Jahre nach der angekündigten Neuplanung?

Drs. 22-3710
Kleine Anfrage vom 21.05.2026

Sachverhalt:
Im Februar 2024 wurde im Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek durch die Vorhabenträger berichtet, dass der Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs für den Berliner Platz aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nicht mehr umgesetzt werden könne. Stattdessen sollten neue Lösungsansätze entwickelt werden, wobei möglichst viele Qualitäten des Wettbewerbsergebnisses erhalten bleiben sollten (BV-Drs. 21-8382).
In einer Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion zum Einkaufszentrum Berliner Platz in Jenfeld (Drs. 22/16777) erklärte der Senat im November 2024, dass die Vorhabenträger weiterhin neue Lösungsansätze für das Projekt prüfen würden. Tragfähige Ergebnisse lägen jedoch noch nicht vor. Ebenso bestehe keine abschließende Zeitplanung für die Umsetzung des Vorhabens. Zudem sei zu diesem Zeitpunkt noch kein Durchführungsvertrag geschlossen worden.
Darüber hinaus beschloss die Bezirksversammlung Wandsbek am 30. Mai 2024, im Rahmen der laufenden Gespräche mit dem Vorhabenträger Möglichkeiten für nichtkommerzielle und kreative Zwischennutzungen zu prüfen (BV-Drs. 21-8787.1).
Seit der angekündigten Neuplanung und der Senatsauskunft sind inzwischen mehr als anderthalb Jahre vergangen. Öffentliche Informationen über konkrete Fortschritte, neue Planungen oder einen belastbaren Zeitplan für die Entwicklung des Berliner Platzes liegen bislang nicht vor. Gleichzeitig befindet sich das Einkaufszentrum weiterhin in einem städtebaulich unbefriedigenden Zustand. Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Jenfeld und Hohenhorst ist die Entwicklung des Standortes von besonderer Bedeutung, da dieser wichtige Funktionen für die Nahversorgung, die medizinische Versorgung und die Quartiersentwicklung erfüllt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 28.05.2026

1. Wie ist der aktuelle Sachstand des Bauvorhabens Berliner Platz in Jenfeld?

Bezirksamt Wandsbek:
Das Vorhaben befindet sich in Überarbeitung seitens der Vorhabenträgerschaft.

2. Welche Gespräche haben seit der Beantwortung der Drs. 22/16777 zwischen dem Bezirksamt Wandsbek und den Vorhabenträgern stattgefunden? Bitte die jeweiligen Termine
angeben.

Bezirksamt Wandsbek:
Es haben Gespräche am 08.09.2025, 23.02.2026 sowie 05.05.2026 stattgefunden.

3. Wann fand der letzte Kontakt zwischen dem Bezirksamt Wandsbek und den Vorhabenträgern statt und welche wesentlichen Inhalte wurden dabei erörtert?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 2. Es wurden verschiedene mögliche Anpassungen des baulichen Konzeptes erörtert. Die Überlegungen und Gespräche sind noch nicht abgeschlossen.

4. Welche Ergebnisse haben die von den Vorhabenträgern angekündigten Prüfungen alternativer Lösungsansätze seit Februar 2024 erbracht?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 3.

5. Liegen dem Bezirksamt oder den zuständigen Fachbehörden inzwischen konkrete Überarbeitungen des bisherigen Vorhabens, neue Entwürfe oder neue Nutzungskonzepte vor?
Wenn ja, welche wesentlichen Änderungen gegenüber dem bisherigen Planungsstand sind vorgesehen?

Bezirksamt Wandsbek:
Es liegen nicht abgeschlossene Arbeitsstände einer Neukonzeption vor. Im Übrigen siehe Drucksache 22/14686 und Antwort zu Frage 3.

6. Welchen Stand hat das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Jenfeld 28 aktuell erreicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Einleitung des Verfahrens, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erfolgt. Außerdem sind
verschiedene Fachgutachten erstellt worden.

7. Wann soll nach aktuellem Stand die Veröffentlichung beziehungsweise Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgen?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Drucksache 22/16777.

8. Welche weiteren Verfahrensschritte sind bis zur Festsetzung des Bebauungsplans vorgesehen und welcher Zeitplan wird hierfür verfolgt?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Überarbeitung des Vorhabens und des Plankonzeptes, ggf. notwendige Anpassungen der Fachgutachten, die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, Verhandlung und Abschluss eines Durchführungsvertrages, die Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes, die gerechte Abwägung der öffentlichen
und privaten Belange gegeneinander und untereinander, erforderlichenfalls eine nachfolgende erneute Öffentlichkeitsbeteiligung, die Genehmigung des Bebauungsplanes
durch die höhere Verwaltungsbehörde und die Feststellung und ortsübliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes, einschließlich der Beteiligung der zuständigen ehrenamtlichen Gremien des Bezirksamtes. Zum Zeitplan ist derzeit keine abschließende Angabe möglich.

9. Ist aus Sicht des Bezirksamtes weiterhin die Realisierung des Vorhabens durch den bisherigen Vorhabenträgerzusammenschluss vorgesehen? Wenn nein, welche Änderungen
haben sich ergeben?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Drucksache 22/16777.

10. Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Vorhabenträger erfüllt werden, damit das Projekt wirtschaftlich umgesetzt werden kann?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Drucksache 22/16777, im Übrigen siehe Antwort zu Frage 3.

11. Welche Maßnahmen wurden seit Anfang 2024 ergriffen, um den baulichen Zustand des Einkaufszentrums Berliner Platz und seines Umfeldes zu verbessern sowie Leerstand,
Vermüllung, Vandalismus oder Verwahrlosung des Areals zu verhindern beziehungsweise zu beseitigen?

Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek hat keine Kenntnisse über Zustände im Sinne der Fragestellung.
Wenn der Bauaufsicht entsprechende Mängel gemeldet werden, kann die Bauaufsichtsbehörde gem. §80 Hamburgische Bauordnung (HBauO) ein Verfahren zur Herstellung
ordnungsgemäßer Zustände einleiten. Voraussetzung ist das Vorliegen formeller und/oder materieller Illegalität und dass die Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen
Vorschriften stehen oder genutzt werden.
Die Bauaufsicht hat bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ein pflichtgemäßes Ermessen auszuüben, was bedeutet, dass der Bauaufsicht ein gewisser Spielraum für das Ob (Entschließungsermessen) und das Wie (Auswahlermessen) eines Einschreitens eingeräumt wird.

12. Welche Ergebnisse haben die Gespräche über mögliche Zwischennutzungen seit dem Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek vom 30.05.2024 (BV-Drs. 21-8787.1) erbracht?

Bezirksamt Wandsbek:
Der Vorhabenträger wurde über den Wunsch der Bezirksversammlung informiert. Der Abschluss von Mietverträgen ist eine privatrechtliche Angelegenheit, die nicht in der Zuständigkeit
des Bezirksamtes liegt.

13. Welche nichtkommerziellen, kulturellen, sozialen oder kreativen Zwischennutzungen wurden seitdem geprüft, vorgeschlagen oder umgesetzt?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 12. Konkrete Nutzungen wurden nicht vorgeschlagen.

14. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zur zukünftigen Nahversorgungsfunktion des Standortes vor?

Bezirksamt Wandsbek:
Der Standort soll auch zukünftig die Funktion eines Nahversorgungszentrums wahrnehmen.

15. Wann ist nach heutigem Stand frühestens mit einem Baubeginn zu rechnen?

Bezirksamt Wandsbek:
Hierzu ist derzeit keine Angabe möglich; siehe auch Antworten zu den Fragen 3. und 8.

16. Welche Risiken sieht das Bezirksamt aktuell für eine weitere Verzögerung oder ein Scheitern des Projekts?

Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt führt konstruktive Gespräche mit der Vorhabenträgerschaft mit dem Ziel, das Bebauungsplanverfahren fortzusetzen und das Vorhaben umzusetzen. Daher sieht
das Bezirksamt von der Beantwortung hypothetischer Fragestellungen ab.

17. Welche Konsequenzen würde ein endgültiges Scheitern des Vorhabens für das Bebauungsplanverfahren Jenfeld 28 und die Entwicklung des Berliner Platzes haben?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 16.

18. Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt das Bezirksamt in den Jahren 2026 und 2027 zu ergreifen, um die Entwicklung des Berliner Platzes voranzubringen?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antworten zu den Fragen 3, 8 und 16. Im Übrigen steht dies unter dem Vorbehalt der Erarbeitung einer tragfähigen Neukonzeption des Vorhabens durch die Vorhabenträgerschaft.

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