Entschlammung als Teil der Gewässerpflege – Wie ist der Stand im Bezirk Wandsbek? II
Drs. 22-3361
Kleine Anfrage vom 26.03.2026
Sachverhalt:
Die Entschlammung von Gewässern ist ein Bestandteil der Gewässerpflege. Im Laufe der Zeit lagern sich in Gewässern Sedimente, wie tote Biomasse, ab. Diese müssen von Zeit zu Zeit entfernt werden, um die Wasserqualität zu erhalten und den Lebensraum von aquatischen Lebewesen zu schützen. Je nach Gewässer und dessen Bedingungen sollten Entschlammung ca. alle 30 Jahre vorgenommen werden.
Mit der Drucksache 22-1727 hat die CDU-Fraktion bereits letztes Jahr nachgefragt, welche Entschlammungen geplant sind. Nun stellt sich die Frage, wo Entschlammungen durchgeführt wurden und wo noch Bedarf besteht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 09.04.2026
Vorbemerkung des Bezirksamts Wandsbek:
Die Verwaltung bezieht die Beantwortung der Anfrage auf das Tätigkeitsfeld der Wasserwirtschaft.
1. Welche Gewässer im Bezirk Wandsbek wurden in 2025 entschlammt?
Bezirksamt Wandsbek:
Lottbeker Teich
Hochwasserrückhaltebecken Sasel, Teilentschlammung
2. Für welche Gewässer im Bezirk Wandsbek sind in den nächsten 5 Jahren Entschlammungen geplant? Bitte mit Jahr der geplanten Entschlammung angeben.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Entschlammung des Hohenbuchenteichs ist unter den Nachrückerverfahren des Arbeitsprogramms Wasserwirtschaft aufgeführt. In welchem Jahr dieses und ggf. andere Gewässer
realisiert werden können, kann erst bei der jährlichen Aufstellung des Arbeitsprogramms angegeben werden.
3. Ist eine Aktualisierung der „Bedarfsplanung“ Entschlammung, die derzeit aus dem Jahr 2022 stammt, geplant? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, warum nicht?
Bezirksamt Wandsbek:
Ja, wenn die in der Bedarfsplanung ermittelten Prioritäten abgearbeitet sind.
4. Wie werden zusätzliche Entschlammung Bedarfe über die Liste der Bedarfsplanung hinaus identifiziert?
Bezirksamt Wandsbek:
Bei den Gewässerkontrollen wird auf unter der Wasseroberfläche anstehende Sedimentablagerungen geachtet. Darüber hinaus werden sommerliche Fischsterben und Hinweise auf Geruchsentwicklung als Hinweise auf potenziellen Entschlammungsbedarf gewertet. In Einzelfällen ergibt sich eine Entschlammung im Zusammenhang mit weiteren Baumaßnahmen, wie z. B. die oben genannte Teilentschlammung im Rückhaltebecken Sasel.
5. Wie viel kostet die Entsorgung von einer Tonne „Schlamm“, der bei einer Entschlammung in Gewässern entnommen wird?
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Drucksache 22-1727 zu Frage 6.
6. In welcher Höhe hat der Bezirk 2025 Mittel für Unterhalt, Pflege und Grundinstandsetzung der Regenrückhaltebecken in bezirklicher Verantwortung aufgewendet?
Bezirksamt Wandsbek:
1.998 Tsd. €
7. In welcher Höhe hat der Bezirk 2025 Mittel für Reinigung, Sauberhaltung und Entschlammung von Gräben aufgewendet?
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Drucksache 22-1727 zu Frage 12
8. Im Zuge der Einführung des „Erhaltungsmanagements Ufer und Wasserwirtschaftliche Anlagen“ wurden zusätzliche Stellenbedarfe angemeldet. Wurde dieser Forderung entsprochen?
Wenn ja, inwiefern und zu wann? Wenn nein, mit welcher Begründung?
Bezirksamt Wandsbek:
Für das „Erhaltungsmanagement Ufer“ wurden im Jahr 2020 befristete 1,6 Stellen genehmigt. Die Stellen sind derzeit bis zum 31.12.2026 befristet. Eine weitere Verlängerung wurde zur Haushaltsplanaufstellung 2027/2028 vom Bezirksamt angemeldet.
9. Hat die Umweltbehörde mittlerweile zusätzliche Stellen für den Bezirk Wandsbek geschaffen, um die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie besser vorantreiben zu können?
Wenn ja, wie viele und zu wann? Wenn nein, warum nicht?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein. Kenntnisse über etwaige Gründe hierfür liegen dem Bezirksamt nicht vor.
10. Meldet die Bezirksverwaltung regelmäßig den „Verschlammungsstand“ der Wandsbeker Gewässer an die BUKEA? Wenn ja, wie oft seit 2020?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein.
11. Was ist Bestandteil dieser Meldungen?
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Frage 10.
12. Sollten diese Meldungen erfolgen, wie oft hat die Bezirksverwaltung seit 2020 gemeldet, dass notwendige Entschlammungen nicht durchgeführt werden konnten?
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Frage 10.
13. Wenn solche Meldungen über nicht-durchgeführte Entschlammungen nicht erfolgt sind, warum nicht?
Bezirksamt Wandsbek:
Es besteht weder der Bedarf noch eine Pflicht für derartige Meldungen. Die Bedarfsplanung Entschlammung liegt der BUKEA vor. Sobald die Aufnahme einer Entschlammungsmaßnahme in das Arbeitsprogramm bevorsteht, wird mit der BUKEA die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln abgestimmt.
14. Welche Sandfänge wurden 2025 im Bezirk Wandsbek entschlammt?
Bezirksamt Wandsbek:
Keine
