Erschütterungen durch Busverkehr im Bekkamp (Abschnitt zwischen Schweidnitzer Straße und Coseler Twiete)
Kleine Anfrage vom 22.09.2025
Drs. 22-2255
Sachverhalt:
Anwohnerinnen und Anwohner des Bekkamps berichten seit längerem von erheblichen Erschütterungen, die auftreten, wenn der Linienbus 10 den Straßenabschnitt zwischen
Schweidnitzer Straße und Coseler Twiete befährt. Die Vibrationen und Erschütterungen sind in den angrenzenden Wohngebäuden deutlich spürbar und führen dazu, dass Gläser und Geschirr in den Schränken klirren. Teilweise entsteht dadurch der Eindruck, als ob sich schwere Baumaschinen oder Güterzüge durch die Straße bewegen würden.
Während der übrige Teil des Bekkamps bereits vor einigen Jahren saniert wurde, blieb dieser Abschnitt unberücksichtigt. Genau hier treten nun die stärksten Beeinträchtigungen auf. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner äußern die Sorge, dass durch die wiederholten Erschütterungen nicht nur die Wohnqualität massiv leidet, sondern auf Dauer auch Bauschäden an den Gebäuden nicht ausgeschlossen werden können.
Das Problem ist somit nicht allein eine Frage des Komforts, sondern berührt auch Aspekte der Verkehrssicherheit, der baulichen Substanz der Häuser sowie der Gesundheit der Menschen, die tagtäglich dieser Belastung ausgesetzt sind. Die Situation verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf in diesem Teil des Bekkamps, zumal bereits ein Teil der Straße in der Vergangenheit saniert wurde, ohne den aktuell betroffenen Abschnitt einzubeziehen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 30.09.2025
1. Sind bei der Verwaltung Beschwerden oder Hinweise von Anwohner und Anwohnerinnen zu den Erschütterungen eingegangen?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein.
2. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse über die Ursachen der beschriebenen Erschütterungen vor?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein. Grundsätzlich gilt: Setzungen im Baugrund entstehen durch die Last, mit der z.B. ein Gebäude auf den Baugrund wirkt und können durch verschiedene Umstände beeinflusst
werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beweisführung über einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Schäden an Häusern und dem Straßenzustand
von den Hauseigentümern selbst erfolgen müsste. Diesen steht es selbstverständlich frei, im Schadensfalle ggf. einen Gutachter zu bestellen und zu beauftragen.
3. Wurden in dem betroffenen Abschnitt bereits Messungen oder Untersuchungen zu Erschütterungen oder zur Straßensubstanz durchgeführt?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein.
4. Sind Schäden an der Straßeninfrastruktur in diesem Bereich bekannt?
Bezirksamt Wandsbek:
An der Kreuzung Bekkamp / Coseler Twiete wurden vereinzelte Schlaglöcher festgestellt und Anfang des Jahres 2025 durch den Regieeinsatz des Bauhofes mit Kaltasphalt verschlossen.
5. Warum wurde der Abschnitt zwischen Schweidnitzer Straße und Coseler Twiete nicht in die frühere Sanierung des Bekkamps einbezogen?
Bezirksamt Wandsbek:
Zum damaligen Zeitpunkt wurden andere Straßen / Straßenabschnitte mit einem wesentlich schlechteren Fahrbahnzustand mit den damals zugewiesenen Haushaltsmitteln instandgesetzt.
6. Gibt es für diesen Abschnitt einen Sanierungs- oder Instandhaltungsplan?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein, siehe zudem Antwort zu Frage 2.
a. Wenn ja: In welchem Zeitraum ist die Umsetzung vorgesehen?
b. Welche kurzfristigen Maßnahmen sieht die Verwaltung, um die Erschütterungen zu reduzieren?
c. Plant die Verwaltung, die betroffenen Anwohner und Anwohnerinnen in die weiteren Schritte einzubeziehen? Falls ja, in welcher Form?
