Feuerwehrzufahrten am Schreyerring in Steilshoop: Bestand, Zuständigkeiten und Transparenz der Kennzeichnung

Feuerwehrzufahrten am Schreyerring in Steilshoop: Bestand, Zuständigkeiten und Transparenz der Kennzeichnung

Drs. 22-4005

Kleine Anfrage vom 10.07.2026

Sachverhalt:

Am Schreyerring in Steilshoop bestehen nach Wahrnehmung von Anwohnerinnen und Anwohnern mehrere als Feuerwehrzufahrten gekennzeichnete oder genutzte Bereiche auf öffentlichen und privaten Flächen. Vor Ort bestehen Unklarheiten darüber, welche dieser Zufahrten beziehungsweise Aufstellflächen tatsächlich behördlich angeordnet oder genehmigt wurden, wo sie genau verlaufen und welche Beschilderungen oder Markierungen rechtsverbindlich sind. Teilweise sind Beschilderung, Markierung und tatsächliche Nutzung der Flächen nicht eindeutig nachvollziehbar. Dies führt zu Unsicherheiten bei der Nutzung von Stellflächen, bei der Beurteilung möglicher Verkehrsverstöße sowie hinsichtlich der Zuständigkeiten für Kontrolle, Instandhaltung und Durchsetzung. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage (Drs. 22-3920) bietet leider keine ausreichende Übersicht. Daher bitten wir um konkrete Informationen zum Schreyerring.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 22.07.2026

1. Welche Feuerwehrzufahrten beziehungsweise Feuerwehraufstellflächen bestehen aktuell am Schreyerring in Steilshoop?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 2.

2. Wo befinden sich diese Feuerwehrzufahrten beziehungsweise Feuerwehraufstellflächen jeweils genau (bitte mit Angabe der Hausnummern, Grundstücke oder betroffenen Flurstücke am Schreyerring)?

Bezirksamt Wandsbek:

Fehlinghöhe 1 – 5: Anleiterung erfolgt von privatem Grund (straßenseitig), die Feuerwehrzufahrt ist über den Schreyerring erreichbar. Genehmigt am 22.02.2019.

Schreyerring 1 – 9: Anleiterung erfolgt von privatem Grund (Innenhof), die Umfahrt für die Feuerwehr ist über die Gründgensstra.e erreichbar. Genehmigt am 29.6.1972.

Schreyerring 27: Anleiterung erfolgt von privatem und öffentlichem Grund (straßenseitig – Fehlinghöhe), die Feuerwehr-Trasse ist erreichbar über den Schreyerring. Genehmigt am 09.06.2015.

Schreyerring 29 – 35: Anleiterung erfolgt von privatem Grund (straßenseitig), die Feuerwehr-Trasse ist erreichbar über den Schreyerring und Gropiusring. Genehmigt am 09.06.2015.

Schreyerring 37 -51: Anleiterung erfolgt von privatem Grund (Innenhof), der Feuerwehrweg ist über den Gropiusring erreichbar. Genehmigt am 15.3.1973.

3. Wann wurden die jeweiligen Feuerwehrzufahrten beziehungsweise Feuerwehraufstellflächen am Schreyerring angeordnet, genehmigt oder im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren festgesetzt?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 2.

4. Welche Behörde oder Dienststelle hat die jeweilige Anordnung, Genehmigung oder Festsetzung am Schreyerring erteilt?

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt Wandsbek.

5. Welche der Feuerwehrzufahrten beziehungsweise Feuerwehraufstellflächen am Schreyerring befinden sich auf öffentlichen Flächen und welche auf privaten Grundstücken?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 2.

6. In welchen behördlichen Verzeichnissen, Plänen, Bauakten oder Datenbanken sind die Feuerwehrzufahrten beziehungsweise Feuerwehraufstellflächen am Schreyerring hinterlegt?

Bezirksamt Wandsbek:

Die Feuerwehraufstellflächen und ggfs. Feuerwehrzufahrten sind in den Bauakten hinterlegt.

7. Werden die Feuerwehrzufahrten beziehungsweise Feuerwehraufstellflächen am Schreyerring regelmäßig überprüft? Wenn ja, durch wen und in welchen Intervallen?

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt Wandsbek überprüft die Überfahrten auf öffentlichem Grund bei der monatlichen Begehung durch den Wegewart auf Verkehrssicherheit, jedoch nicht die Aufstellflächen, wenn sie sich auf Privatgrund befinden.

8. Bei welchen Feuerwehrzufahrten beziehungsweise Feuerwehraufstellflächen am Schreyerring wurden seit 2015 Änderungen, Verlegungen oder Aufhebungen vorgenommen und aus welchen Gründen?

Bezirksamt Wandsbek:

Es wurden keine solche Änderungen veranlasst.

9. Bei welchen Feuerwehrzufahrten beziehungsweise Feuerwehraufstellflächen am Schreyerring wurden seit 2015 Mängel hinsichtlich Kennzeichnung, Befahrbarkeit oder Freihaltung festgestellt?

Bezirksamt Wandsbek:

Die Wegeaufsicht hat in diesem Zeitraum keine Schäden an Überfahrten auf öffentlichem Grund festgestellt. Aufstellflächen auf Privatgrund und die Freihaltung der Flächen werden seitens des Bezirksamtes nicht überprüft.

10. Welche Anforderungen gelten aktuell für die Beschilderung und Markierung von Feuerwehrzufahrten beziehungsweise Feuerwehraufstellflächen am Schreyerring?

Bezirksamt Wandsbek:

Dies liegt in der Zuständigkeit der Feuerwehr (BIS).

11. Plant die Verwaltung, für den Schreyerring eine aktuelle Übersicht der bestehenden Feuerwehrzufahrten beziehungsweise Feuerwehraufstellflächen zu erstellen oder den zuständigen Stellen und betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern zugänglich zu machen? Falls nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:

Dies ist der Antwort zu Frage 2 zu entnehmen. Eine separate Veröffentlichung ist nicht geplant.

Hier finden Sie die Anfrage.