Glasfaserausbau in den Walddörfern und im Alstertal – Welche Konsequenzen ergeben sich aus den Antworten der Verwaltung?

Glasfaserausbau in den Walddörfern und im Alstertal – Welche Konsequenzen ergeben sich aus den Antworten der Verwaltung?

Drs. 22-4028.1
Auskunftsersuchen vom 21.07.2026

Sachverhalt:
Mit der Antwort auf die Anfrage „Wegfall des geplanten Glasfaserausbaus: Welche Konsequenzen ergeben sich für die digitale Infrastruktur im Bezirk Wandsbek?“ (Drs. 22-3760.1) bestätigt die Verwaltung, dass der Rückzug der Deutschen Glasfaser erhebliche Auswirkungen auf die Ausbauperspektiven in Teilen des Bezirks Wandsbek hat. Gleichzeitig bleiben wesentliche Fragen offen.
So weist die Koordinierungsstelle Glasfaserausbau darauf hin, dass der in Wandsbek häufig geforderte Einsatz von Saugbaggern im Wurzelbereich von Bäumen ein kostenintensives Ausbauhindernis darstelle. Gleichzeitig wird ausgeführt, dass Gespräche mit den zuständigen Dienststellen geführt werden, um andere Verfahren anzuwenden, die ebenfalls den Schutz der Bäume sicherstellen. Welche Verfahren konkret gemeint sind, in welchem Umfang sie bereits eingesetzt wurden und wann mit einer Anpassung der bisherigen Praxis zu rechnen ist, bleibt jedoch unbeantwortet.
Darüber hinaus verweist die Verwaltung hinsichtlich einer möglichen Gigabitförderung auf ein derzeit laufendes Markterkundungsverfahren. Aussagen zum Abschluss des Verfahrens, zur Veröffentlichung der Ergebnisse oder zu den weiteren Schritten für bislang nicht eigenwirtschaftlich erschlossene Gebiete werden nicht getroffen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) nimmt zu der Anfrage unter Beteiligung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, des Bezirksamts Wandsbek und der Koordinierungsstelle Glasfaserausbau (KG) beim Bezirksamt Hamburg-Mitte wie folgt Stellung: 31.08.2026

1. Welche konkreten alternativen Verfahren zum Einsatz von Saugbaggern werden derzeit von der Koordinierungsstelle Glasfaserausbau und den zuständigen Dienststellen geprüft?
2. Wie unterscheiden sich diese Verfahren hinsichtlich
a) des Schutzes von Bäumen und Wurzeln,
b) der Baukosten,
c) der Bauzeit sowie
d) der praktischen Umsetzbarkeit
vom Einsatz eines Saugbaggers?

BKM:
Gemäß der einschlägigen DIN 18920 dürfen offene Gräben und Baugruben (offene Bauweise) im unmittelbaren Bereich von Bäumen nicht hergestellt werden. Daher ist zunächst
entweder eine Verlegung mit größerer Distanz zum jeweiligen Baum (baumschonender Trassenverlauf) oder die Anwendbarkeit einer geschlossenen Bauweise zu prüfen. In begründeten Ausnahmefällen ist nach den anerkannten Regeln der Technik der Aushub von Gräben in offener Bauweise zulässig. Dabei ist der Einsatz von herkömmlichen Baumaschinen (z. B. Bagger) unbedingt zu vermeiden. Gemäß Ziffer 4.10.1 der DIN 18920 muss die Herstellung einer solchen Baugrube unter Schonung des Wurzelwerks „durch
Absaugen oder in Handarbeit“ erfolgen.
Derzeit werden als alternative Verfahren zum Einsatz von Saugbaggern sowohl ein angepasster Trassenverlauf, die geschlossene Bauweise (beispielsweise mittels Spülbohrverfahren)
als auch die Handschachtung geprüft.
Hinsichtlich des Baumschutzes, der Baukosten, der Bauzeit sowie der praktischen Umsetzbarkeit unterscheiden sich die zu prüfende Ansätze signifikant voneinander. Ein allgemeiner
Vergleich ist jedoch nur eingeschränkt möglich, da die jeweilige Verlegeart im Kontext der konkreten örtlichen Gegebenheiten individuell bewertet werden muss. Nachfolgend
wird ein allgemeiner Überblick über die betrachteten Ansätze gegeben:
Anpassung des Trassenverlaufs:
Durch die Anpassung des Trassenverlaufs können Wurzelschäden, in Abhängigkeit von der Größe des Baumes, der Durchwurzelung des Bodens und den Möglichkeiten der
Trassenanpassung, im Optimalfall vollständig vermieden werden. Bei einer angepassten Trassenplanung wird der Leitungsverlauf so modifiziert, dass der Baumbestand möglichst
umgangen wird. Die Mehraufwände in der Planungsphase können in der Regel durch eine erhöhte Ausführungsgeschwindigkeit sowie eine Reduktion der Ausführungskomplexität
kompensiert werden. Die Kosten, die Bauzeit sowie die praktische Umsetzung hängen insbesondere vom zur Verfügung stehenden Trassenraum vor Ort und dem Ausmaß der
erforderlichen Umgehung ab. Daraus resultieren gegebenenfalls zusätzliche Aufwendungen in Planung und Material.
Geschlossene Bauweise
Die geschlossene (grabenlose) Bauweise beim Glasfaserausbau, bei der beispielsweise Erdraketen oder Spülbohrungen zum Einsatz kommen, zeichnet sich dadurch aus, dass
lediglich kleine Start- und Zielgruben erforderlich sind und die Oberfläche weitgehend geschont wird. Insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Baumwurzeln bietet dieses
Verfahren gegenüber der offenen Bauweise den Vorteil, dass tief liegendes Wurzelwerk im gewachsenen Boden umgangen werden kann. Die Kosten, Bauzeit und Praktikabilität
der geschlossenen Bauweise im Vergleich zu anderen Verfahren sind stark abhängig vom Trassenverlauf, den baulichen Gegebenheiten vor Ort sowie dem Umfang der zu lagernden
und wiederherzustellenden Oberflächen.
Handschachtung
Bei Anwendung der offenen Bauweise unterscheiden die DIN 18920 sowie die Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen (RSBB 2023) hinsichtlich der Wertigkeit nicht zwischen Handarbeit und Saugtechnik. Für den Einsatz eines Saugbaggers fallen in der Regel Kosten für Tagesmiete, Bereitstellung von geschultem
Bedienpersonal, An- und Abfahrt sowie gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Genehmigungen an. Dies können bspw. verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO
sein. Verkehrsrechtliche Anordnungen führen in vielen Fällen zu halbseitigen Fahrbahnsperrungen, die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss haben können. Nach Auskunft von
Telekommunikationsunternehmen und Recherchen der KG ist für den Saugbaggereinsatz von Kosten in Höhe von ca. 2.000 € pro Tag auszugehen. Demgegenüber stehen die
Personalkosten für die gegebenenfalls längere Dauer der Handschachtung. Ohne Bezug auf den konkreten Einzelfall sowie ohne nähere Angaben zum Baumbestand vor Ort ist
ein belastbarer Vergleich der Bauzeiten zwischen Handschachtung und Saugbaggereinsatz jedoch nicht zielführend zu leisten. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die
Handschachtung in den meisten Fällen erheblich kostengünstiger ist.

Hier finden Sie das komplette Auskunftsersuchen.