Grillmöglichkeiten im Hohenhorst-Park
Drs. 22-2356
Kleine Anfrage vom 06.10.2025
Sachverhalt:
Der Hohenhorst-Park ist ein wichtiger Grün- und Erholungsraum für die Anwohnerinnen und Anwohner der Stadtteile Jenfeld, Tonndorf und Rahlstedt. Immer wieder gibt es Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Anfragen in den Stadtteilgremien, ob und in welcher Form dort Grillmöglichkeiten vorgesehen oder möglich sind. Insbesondere, weil in vielen Wohnanlagen und in der Wohnunterkunft Grunewaldstraße kein offenes Feuer erlaubt ist, gerät der Hohenhorst-Park bei diesem Thema immer mehr in den Blick.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 14.10.2025
1. Welche aktuellen Regelungen gelten im Hohenhorst-Park und im Bezirk Wandsbek insgesamt in Bezug auf das Grillen im öffentlichen Raum (z. B. Art der Grills, Verbote, Toleranzregelungen)?
Bezirksamt Wandsbek:
Für Wandsbek und ebenso für den Hohenhorst-Park gilt, dass das Grillen unmittelbar auf den Spielplatzflächen und unter den Baumkronen nicht zulässig ist. Es dürfen keine Einweggrills verwendet werden und der Grillabstand zum Erdboden hat ca. 50cm zu betragen.
Kohle/ Asche ist abzulöschen und in den Müllcontainern zu entsorgen. Auf allen Rasenflächen außerhalb der Baukronen ist das Grillen im Hohenhorst – Park zulässig.
2. Gibt es derzeit ausgewiesene Grillplätze oder Grillzonen im Hohenhorst-Park oder an anderer Stelle im Bezirk Wandsbek?
o Falls nein: Warum wurde bislang auf die Einrichtung verzichtet?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein, es gibt keine ausgewiesenen Grillzonen im Hohenhorst – Park und anderen bezirklichen Grünanlagen.
Der Hohenhorst – Park hat auf gesamter Länge von der Straße Ellerneck im Norden bis zur Grunewaldstraße im Süden ausreichend große Rasenflächen, die Freizeitaktivitäten
wie Sport, Sonnenbaden, Picknicken und Grillen nebeneinander zulassen.
Im Grünzug Großlohe wird aktuell versucht, mit Hilfe von sog. „Grillplatten“ aus Beton in Rasenflächen, Bürgerinnen und Bürger in geeigneten Teilflächen zum Grillen zu leiten.
Gleiches wurde im Eichtalpark auf einer geeigneten Wiesenfläche durchgeführt.
3. Welche Erfahrungen aus anderen Bezirken, die Grillzonen eingerichtet haben (z. B. Hamburg-Nord), sind aus Sicht der Verwaltung für Wandsbek relevant?
Bezirksamt Wandsbek:
Auch das Bezirksamt Wandsbek erwägt in einzelnen Grünanlagen, in denen es vermehrt zu Nutzungskonflikten kommt, Grillzonen auszuweisen.
4. Welche Arten von Grillplätzen wären im Hohenhorst-Park grundsätzlich möglich (z. B. fest installierte Grillstellen, ausgewiesene Grillwiesen, elektrische Grillstationen oder Grillsäulen)?
Bezirksamt Wandsbek:
Auf einzelnen Rasenflächen mit Abstand zu der angrenzenden Wohnbebauung, auf denen verstärkt in den Sommermonaten gegrillt wird, könnten ebenfalls Grillplatten zum
Aufstellen mitgebrachter Grills ebenerdig eingebaut werden. Fest installierte Grillstellen werden abgelehnt.
5. Könnten auch im Hohenhorst-Park Grillzonen ausgewiesen werden? Welche Voraussetzungen wären zu erfüllen?
Bezirksamt Wandsbek:
Da es bisher keine bekannte Beschwerdelage gibt, sieht die Verwaltung eine fest ausgewiesenen Grillzone derzeit im Hohenhorst- Park als nicht erforderlich an.
6. Welche konkreten Flächen im Hohenhorst-Park kämen nach Einschätzung der Verwaltung für Grillplätze oder Grillzonen in Betracht?
Bezirksamt Wandsbek:
Die großen Rasenflächen nördlich der Schöneberger Straße sowie die Rasenflächen östlich des Regenrückhaltebeckens südlich der Schöneberger Straße sind zum Grillen gut
geeignet. Bedingt auch die Rasenfläche nördlich des Spielplatzes Köpenicker Straße.
7. Welche Entsorgungsmöglichkeiten (Mülleimer, Aschebehälter, Reinigungsintervalle) wären im Falle einer Einrichtung notwendig und mit welchen Mehrkosten wäre zu rechnen?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Stadtreinigung stellt erfolgreich an Grillhotspots hamburgweit seit zwei Jahren die Grillkohlebehälter aus Metall auf, die auch im Hohenhorst Park denkbar wären. Mehrkosten
würden für die Verwaltung nicht entstehen, da die Zuständigkeit bei der Stadtreinigung liegt.
8. Welche Schäden sind in den vergangenen Jahren im Bezirk Wandsbek durch unsachgemäßes Grillen entstanden (z. B. verbrannte Rasenflächen, beschädigte Bäume oder Abfallbehälter) und welche Kosten fielen dafür an?
Bezirksamt Wandsbek:
Schäden durch unsachgemäßes Grillen sind in den letzten Jahren kaum entstanden. Derartige Schäden und deren Kosten werden nicht gesondert dokumentiert.
9. Darf auf den Spielflächen, insbesondere auf dem Spielplatz „Kid zel Fuß“, im Hohenhorst- Park gegrillt werden?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein.
10. Wie viele Verstöße im Zusammenhang mit Grillen im öffentlichen Raum wurden im Bezirk Wandsbek in den letzten fünf Jahren festgestellt und mit welchen Ordnungsmaßnahmen
geahndet?
Bezirksamt Wandsbek:
Hierüber werden keine Statistiken geführt, da es sehr selten zu Schäden durch unsachgemäßes Grillen in den Grün- und Parkanlagen kommt.
In den letzten fünf Jahren lagen keine Ordnungswidrigkeiten durch Grillen in öffentlichen Grünanlagen vor.
11. Welche Anzahl von Grillplätzen oder Grillzonen hält die Verwaltung unter Berücksichtigung der Größe des Hohenhorst-Parks und der Besucherzahlen für sinnvoll?
Bezirksamt Wandsbek:
Es sollten keine begrenzenden Grillzonen ausgewiesen werden. Aufgrund der Flächengröße der Rasenflächen ist ausreichend Platz für alle Nutzerinnen und Nutzer.
12. Welche Sicherheitsaspekte (Brandgefahr, Abstand zu Spielplätzen, Rettungswege etc.) wären zu berücksichtigen?
Bezirksamt Wandsbek:
Das Grillen ist nur auf Rasenflächen außerhalb von Baumkronen (Abstand möglichst 2,0m) unter Beachtung der Vorgaben (siehe Antwort zu Frage 1) grundlegend sicher möglich.
Auch das Grillen auf Rasenflächen neben den ausgewiesenen Spielplätzen (kein Mindestabstand) ist möglich.
13. Wie steht es um den Versicherungsschutz, falls es zu Unfällen oder Schäden beim Grillen im Park kommt?
Bezirksamt Wandsbek:
Bei Unfällen (Personen- und privaten Sachschäden) ist dieses privatrechtlich durch die betroffenen Parteien zu klären. Bei Brandschäden an öffentlichem Eigentum geht dieses
zu Lasten der öffentlichen Hand. Sollte es zu einem Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beim Grillen an öffentlichen Ausstattungen oder Grünbestand kommen, wird
dieser zur Anzeige gebracht.
14. Mit welchen Kosten wäre für Planung, Einrichtung und laufende Unterhaltung von Grillplätzen im Hohenhorst-Park zu rechnen?
Bezirksamt Wandsbek:
Grillplatten aus Beton würden in Abhängigkeit der Anzahl inkl. Einbau ca. 6.000,-€ bis 7.000,-€ kosten. Die Herstellung eines fest installierten Grillplatzes, z.B. mit Grillstein,
Picknickbänken und Wegebefestigung, liegen bei mindestens 25.000,- bis 30.000,-€ je nach Größe und Ausstattung.
15. Welche Finanzierungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung hierfür?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Grillplatten können aus der konsumtiven Rahmenzuweisung abgedeckt werden. Die Herrichtung eines festen Grillplatzes stellt eine Investition da; hier müssten z.B. investive
BV- Mittel bereitgestellt werden, zudem muss das Projekt in das Arbeitsprogramm Planung und Bau Stadtgrün aufgenommen werden.
16. Wie könnten Anwohnerinnen und Anwohner, die Stadtteilgremien sowie die bezirkliche Politik in die Entscheidung über mögliche Grillplätze im Hohenhorst-Park einbezogen
werden?
Bezirksamt Wandsbek:
Nach Aufnahme und Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme in das Arbeitsprogramm Planung und Bau könnte eine vorgezogene, einmalige Beteiligung aller Interessengruppen
stattfinden.
17. Wie bewertet die Verwaltung grundsätzlich die Einrichtung von Grillmöglichkeiten im Hohenhorst- Park im Vergleich zu anderen Grünanlagen im Bezirk?
Bezirksamt Wandsbek:
Die feste Einrichtung einer Grillstelle im Hohenhorst – Park wird durch die Verwaltung nicht befürwortet. Bisher funktioniert die Möglichkeit des Grillens durch die Mitnahme privater
Grills in der Parkanlage, eine Beschwerdelage liegt der Verwaltung nicht vor.
