Moderne und digitale Verwaltung: Bundesrat macht den Weg für Registermodernisierung frei

Moderne und digitale Verwaltung: Bundesrat macht den Weg für Registermodernisierung frei

 

Der Bundesrat hat heute dem sogenannten Registermodernisierungsgesetz und damit der Einführung einer Bürger-Identifikationsnummer zugestimmt. Damit ist eine wichtige Voraussetzung für moderne Register der öffentlichen Verwaltung und die flächendeckende Einführung digitaler Verwaltungsverfahren erfüllt.

 

Der Vorsitzende des IT-Planungsrates und Chef der Hamburger Senatskanzlei, Staatsrat Jan Pörksen, begrüßte die Entscheidung: „Mit diesem Gesetz kommen wir unserem Ziel, eine moderne öffentliche Verwaltung mit einem zeitgemäßen Service zu schaffen, einen großen Schritt näher. Die neuen Regelungen werden Bürgerinnen und Bürger von Bürokratie entlasten.“

 

Hintergrund

Bürgerinnen und Bürger sollen beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, obwohl diese bei einer anderen Stelle in der Verwaltung bereits bekannt sind. Bisher dienen bei Verwaltungsleistungen Name, Geburtsdatum und Adresse zur Identifizierung des Betroffenen – was in der Praxis manchmal fehleranfällig oder hinsichtlich der Nachweise auch aufwändig war. Mit dem Registermodernisierungsgesetz wird nun die Steuer-Identifikationsnummer als ein übergreifendes „Ordnungsmerkmal“ für besonders relevante Register eingeführt, zum Beispiel dem Melderegister, Personenstandsregister und Fahrzeugregister. Die Verwendung der bereits an die Bürgerinnen und Bürger ausgegebenen individuellen Steuer-Identifikationsnummer soll den Datenaustausch künftig eindeutiger und anwenderfreundlicher gestalten. Sie wird bereits heute in einer Vielzahl von Registern gespeichert, so dass sie sich als Identifikator besonders gut eignet. Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine „nicht-sprechende“ Identifikationsnummer. Sie wird zufällig erzeugt, enthält selbst keine Informationen über den Bürger und lässt aus sich heraus auch keine Rückschlüsse auf diesen zu. Das Aufsetzen auf der Steuer-Identifikationsnummer bedeutet keinen Zugriff auf Steuerdaten. Der Datenaustausch ist nur auf gesetzlicher Grundlage bzw. mit Zustimmung der oder des Einzelnen möglich. Ein sogenanntes Datencockpit wird Transparenz hinsichtlich der Verwendung der Daten schaffen: Bürgerinnen und Bürger können künftig nachsehen, welche Behörde welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet hat.

 

Weitere Informationen: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1001/01.html#top-1

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/registermodernisierungsgesetz-1790176