P+R-Fläche Hasselbrookstraße / geplanter Busüberliegerstandort

P+R-Fläche Hasselbrookstraße / geplanter Busüberliegerstandort

Drs. 22-3790.1

Auskunftsersuchen vom 08.06.2026

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion Wandsbek setzt sich seit vielen Jahren für die Entwicklung der P+R-Fläche an der Hasselbrookstraße zu einer Quartiersgarage ein. Ziel ist es, den erheblichen Parkdruck im Quartier zu reduzieren, zusätzliche Stellplätze für Anwohnerinnen und Anwohner zu schaffen und zugleich die verkehrlich günstige Lage am Bahnhof Hasselbrook für eine moderne Mobilitätsinfrastruktur zu nutzen. Zuletzt hat die Bezirksversammlung auf Initiative der CDU-Fraktion beschlossen, die Möglichkeiten für eine Quartiersgarage prüfen zu lassen.

Mit der Mitteilungsvorlage Drs. 22-3770 teilt das Bezirksamt nun mit, dass das Grundstück Flurstück 1768 der Gemarkung Eilbek „im Ergebnis der Rahmenplanung Zentrum Wandsbek als künftiger Standort für Busüberliegerpl.tze der HHA vorgesehen“ sei und deshalb für andere Nutzungen wohl nicht zur Verfügung stehe.

Nach Kenntnis der CDU-Fraktion liegt die P+R-Fläche an der Hasselbrookstraße außerhalb des räumlichen Betrachtungsbereichs der Rahmenplanung Zentrum Wandsbek. Zudem ergibt sich aus einer Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion (Bürgerschafts-Drs. 23/210) zum Rahmenplan Zentrum Wandsbek, dass die dort genannten Überliegerstandorte lediglich als „Standortoptionen“ bezeichnet werden. Für den Bereich Hasselbrook werden dabei vier Stellplätze für Gelenkbusse genannt. Hintergrund ist die Entlastung der bereits heute an ihre Kapazitätsgrenzen stoßenden Busanlage Wandsbek Markt.

Damit entsteht der Eindruck, dass die Fläche an der Hasselbrookstraße nicht zur Verbesserung der Verkehrssituation im Quartier selbst, sondern zur Bewältigung von Kapazitätsengpässen am Busbahnhof Wandsbek Markt herangezogen werden soll. Gleichzeitig bleibt unklar, ob und auf welcher Grundlage aus einer im Rahmenplan genannten Standortoption inzwischen eine verbindliche planerische Festlegung geworden ist.

Darüber hinaus sieht die CDU-Fraktion die mögliche Einrichtung eines Busüberliegerstandortes an dieser Stelle kritisch. Die Fläche befindet sich in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung innerhalb eines überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Umfeldes. Ein dauerhafter Überliegerbetrieb könnte zusätzliche Lärm- und Verkehrsbelastungen verursachen. Zudem bestehen Zweifel, ob die Erschließung eines solchen Standortes über die umliegenden, vergleichsweise schmalen Wohnstraßen verkehrlich sinnvoll und verträglich möglich ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) antwortet wie folgt: 07.07.2026

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt: 12.07.2026

1. Auf welcher konkreten planerischen Grundlage beruht die Aussage, dass das Flurstück 1768 der Gemarkung Eilbek als künftiger Standort für Busüberliegerplätze vorgesehen ist?

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):

Im Rahmenplan Zentrum Wandsbek wird der Bedarf an zusätzlichen Busüberliegerfl.chen, basierend auf verkehrlichen Anforderungen und den von den zuständigen Verkehrsakteurinnen und- Akteuren eingebrachten Grundlagen, dargestellt. Der Rahmenplan verweist auf den vorgesehenen Ausbau des ÖPNV-Angebots sowie die damit verbundenen Flächenbedarfe im Umfeld des Verkehrsknotens Wandsbek Markt.

2. In welchem Beschluss, Fachkonzept, Planwerk oder welcher sonstigen behördlichen Festlegung wurde die Nutzung als Busüberliegerstandort beschlossen oder vorgesehen?

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):

Der Rahmenplan Zentrum Wandsbek ist ein informelles städtebauliches Planungsinstrument. Er dient der Darstellung langfristiger Entwicklungsziele und Entwicklungsperspektiven für das Wandsbeker Zentrum und trifft keine unmittelbar verbindlichen Festlegungen für einzelne Vorhaben oder Standorte. Das Ergebnis wurde am 4. März 2025 im Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek vorgestellt und zur Kenntnis genommen.

3. Auf welcher Seite bzw. in welchem Abschnitt der Rahmenplanung „Zentrum Wandsbek“ wird das Flurstück 1768 als Standort für Busüberliegerplätze benannt?

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):

Der Standort der S-Bahn Station Hasselbrook mit bis zu fünf Überliegerplätzen wird in der Broschüre auf Seite 59 dargestellt. Der Rahmenplan nennt keine Flurstücksnummern.

4. Liegt das Flurstück 1768 innerhalb des räumlichen Untersuchungs- bzw. Geltungsbereichs der Rahmenplanung „Zentrum Wandsbek“? Falls nein, weshalb wird die vorgesehene Nutzung als Ergebnis dieser Rahmenplanung dargestellt?

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):

Die genannte Fläche wurde im Rahmenplan nicht als Bestandteil des Kernbearbeitungsraums dargestellt. Der Rahmenplan berücksichtigt jedoch verkehrliche Zusammenhänge im Großraum des Zentrums Wandsbek, die über den eigentlichen Bearbeitungsraum hinausreichen und mit der Funktion des ÖPNV-Knotens Wandsbek Markt in Verbindung stehen.

5. Welcher Bedarf an Busüberliegerpl.tzen soll an diesem Standort konkret gedeckt werden?

6. Wie viele Busüberliegerplätze sollen auf der Fläche entstehen?

Hier finden Sie das komplette Auskunftsersuchen.