Rathaus Wandsbek – wie barrierefrei, klimaneutral und arbeitseffizient ist es eingerichtet?

Rathaus Wandsbek – wie barrierefrei, klimaneutral und arbeitseffizient ist es eingerichtet?

Drs. 22-2329.1
Auskunftsersuchen vom 01.10.2025

Sachverhalt:
Das aktuelle Hauptgebäude des Bezirksamtes Wandsbek ist seit vielen Jahrzehnten das sogenannte Rathaus Wandsbek in der Schloßstraße 60, das sich seit nunmehr über zwei Jahren wieder im städtischen Eigentum befindet.
Gerade in den letzten Jahren hat die Stadt Hamburg hohe Ziele und Vorgaben für den Gebäudebestand in der Stadt erhoben, insbesondere in den Bereichen Klimaschutz / Energieeffizienz, Sanierung, Barrierefreiheit und moderne Arbeitsanforderungen. Diese sind relevant, wenn man die Qualität öffentlicher Gebäude wie das Rathaus Wandsbek bewerten will.
Verwaltungsgebäude sollen Vorbilder sein, indem sie nachhaltige Technologien einsetzen, Energie einsparen und Emissionen reduzieren. Dabei geht es um ökologische Verantwortung
und um die effiziente Verwendung von Steuergeldern. Ob PV-Anlage für die Stromgewinnung, Dachbegrünung oder Energieeffizienz durch Fenster mit Wärmeschutzverglasung, all dies ist für die Klimabilanz eines Gebäudes entscheidend.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Barrierefreiheit. Ein öffentliches Gebäude wie das Rathaus Wandsbek muss für alle Menschen – unabhängig von Alter, körperlichen Einschränkungen oder besonderen Bedarfen – zugänglich und nutzbar sein. Dies gilt insbesondere für die publikumsorientierten Flächen, aber auch für die Back-office-orientierten Flächen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksverwaltung. Inklusive Arbeitsplätze werden der Vorbildrolle der Verwaltung gerecht.
Zugleich stehen die Verwaltungen vor der Aufgabe, moderne Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Digitale Arbeitsprozesse und flexible Bürostrukturen sind Standard moderner Verwaltungsarbeit.
Die Flächenkonzeption von Verwaltungsgebäuden sollte dem Ziel folgen, moderne, flexibel nutzbare Arbeitsumgebungen bereitzustellen, die sowohl konzentriertes Arbeiten als auch Austausch und Zusammenarbeit ermöglichen. Ein Nutzungskonzept mit einer Trennung zwischen Frontoffice- und Backoffice-Bereichen sowie mit Sicherheitsstandards ist dabei erforderlich.
Damit Verwaltung effizient, bürgernah und zukunftsfähig agieren kann, braucht es eine zeitgemäße Ausstattung der Arbeitsplätze und eine durchdachte Organisation der Arbeitsumgebung.
Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, den aktuellen Stand des Rathauses Wandsbek in den Bereichen Barrierefreiheit, Klimagerechtigkeit und Arbeitseffizienz und die kommenden anstehenden Maßnahmen dazu darzustellen. Dem Bezirksamtsleiter obliegt hier die wichtige Aufgabe, sich für die Zukunftsfähigkeit des Rathauses Wandsbek besonders intensiv einzusetzen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) antwortet wie folgt: 13.11.2025
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) antwortet wie folgt: 11.11.2025
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 13.11.2025

Vorbemerkung Bezirksamt Wandsbek:
Das Rathaus Wandsbek ist seit 1999 vom Nutzer Bezirksamt Wandsbek angemietet. Es gab mehrere Eigentümerwechsel (1999 bis 2006 SAGA/GWG, ab 2006 private Eigentümer). Auch wenn das Rathaus Wandsbek von der FHH zurückgekauft wurde, so hat sich am Mietverhältnis für den Nutzer Bezirksamt Wandsbek im Hinblick auf die Eigentümerverantwortung keine Änderung ergeben. Im Verantwortungsbereich als Nutzer werden Maßnahmen grundsätzlich dahingehend betrachtet, inwieweit die Barrierefreiheit sowie natürlich auch der Klimaschutz in einem Bestandsgebäude berücksichtigt werden können. Ebenso werden die Anforderungen an moderne Arbeitswelten beachtet und z.B. im Rahmen von DeskSharing sukzessive umgesetzt.
Im Bezirksamt Wandsbek gab bzw. gibt es die Projekte „WandsDesk“ und „Wir im Quartier“ Das Projekt WandsDesk hatte bis Anfang 2025 das Ziel, Desksharing zu pilotieren und ein
Konzept für die bezirksamtsweite Ausweitung von Desksharing zu erstellen.
Das Projekt WiQ verfolgt die Neuanmietung und Ausstattung von Flächen an der Wandsbeker Marktstraße 63-65 sowie die Organisation des Umzuges in jene Flächen. Im Zuge dieses Projektes sind Auswirkungen auf das gesamte Bezirksamt zu verzeichnen. Hierzu gehören unter anderem die Entwicklung und Einführung von Standards, die Erhöhung der Barrierefreiheit, die Einführung bzw. Ausweitung modernen Arbeitens sowie die Verbesserung von Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit.

1. Welche Standards der Barrierefreiheit sind aktuell im Rathaus Wandsbek in den publikumsorientierten Flächen umgesetzt (z. B. Aufzüge, taktile Leitsysteme, barrierefreie Toiletten,
digitale Zugänglichkeit, Licht/Geräuschdämmung)?

Bezirksamt Wandsbek:
Im Haupteingangsbereich des Gebäudes wurde ein taktiles Leitsystem zu den Informationsschaltern vom Hamburg Service vor Ort installiert. Die Türbeschilderungen wurden mit erhabener Schrift und Brailleschrift im Standesamt (Trauraum und Information) und im Bereich der Ausländerangelegenheiten vom Hamburg Service vor Ort ausgestattet. Es gibt zwei Fahrstühle im Gebäude (ein barrierefreier und ein barrierearmer), die die publikumsorientierten Bereiche einbinden und einen Changing Place im Erdgeschoss (barrierefreie Toilette einschl. einer Hebeeinrichtung mit Liege).

2. Sind alle publikumsorientierten Flächen des Rathauses Wandsbek barrierefrei erreichbar und nutzbar? Wenn nein, welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Bezirksamt Wandsbek:
Ja, diese Bereiche sind über Rampen und Fahrstühle barrierefrei erreichbar. Der Haupteingang Schloßstr. 60 verfügt auch über eine barrierefreie Automatiktür.

3. Welche Standards der Barrierefreiheit sind aktuell im Rathaus Wandsbek in den Back-Office-orientierten Flächen umgesetzt (z. B. Aufzüge, taktile Leitsysteme, barrierefreie Toiletten,
digitale Zugänglichkeit, Licht/Geräuschdämmung)?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 1 sowie Vorbemerkung
Vorbemerkung des Bezirksamtes Wandsbek zu den Fragen 4 und 5:
Grundsätzlich gibt es, mit Ausnahme des Hamburg Service, welcher nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes agiert, keine reinen Front- und Backoffice-Trennungen. Insofern wurde i.S.d. Fragestellung Frontoffice als Räume verstanden, in denen Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern stattfindet. Dem Backoffice hingegen fehlt dieses Merkmal.

4. Sind alle Back-Office-orientierten Flächen des Rathauses Wandsbek barrierefrei erreichbar und nutzbar? Wenn nein, welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Bezirksamt Wandsbek:
Grundsätzlich sind die überwiegend Back-Office-orientierten Flächen barrierefrei zu erreichen. Der sogenannte Gebäudeteil D, dies ist der Anbau, welcher über den Eingang Robert-Schuman- Brücke zu betreten ist, ist nicht vollkommen barrierefrei. Ebenso sind einzelne Räumlichkeiten, welche an das Treppenhaus Am Alten Posthaus grenzen, nur eingeschränkt barrierefrei.

5. Gibt es in dem Back-Office-orientierten Flächen Ruheräume? Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Um den Anforderungen i.S. von § 6 Abs. 3 Arbeitstättenverordnung Rechnung zu tragen, kann über das Gebäudemanagement eine mobile Liege ausgeliehen und im Dienstzimmer aufgestellt werden. Da im Stormarnhaus mehrheitlich Einzelbüros die Regel sind, ist dadurch Privatsphäre gewährleistet.

6. Wurden bei den Umbauten des Rathauses insbesondere die DIN 18040 (Barrierefreies Bauen) bzw. zusätzlich die DIN 18041 (Hörsamkeit in Räumen) angewendet und vollständig
umgesetzt? Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Bei der Umgestaltung der Bereiche des Hamburg Service vor Ort (ehemals Kundenzentrum und Ausländerabteilung) wurde die Raumakustik in den Publikumsbereichen angepasst und ein Schallschutz installiert. Im Bereich der Ausländerangelegenheiten wurden zusätzlich die Nummern der Türbeschilderungen in erhabener Schrift und Brailleschrift ausgetauscht. Ebenfalls befindet sich in unmittelbarer Nähe im Erdgeschoss eine Changing Place-Toilette. Bei der Umgestaltung des Eingangsbereiches wurde das taktile Leitsystem zu den beiden Informationsschaltern vom Hamburg Service vor Ort installiert.

7. Wie viele barrierefreie Toiletten gibt es im Rathaus Wandsbek? Wo befinden sich diese und wie sind sie ausgestattet (z.B. ebenerdig erreichbar, mit elektrischen Türöffnern, Rampen,
Haltegriffen, akustischen/optischen Orientierungshilfen)?

Bezirksamt Wandsbek:
Es gibt im Erdgeschoss eine Changing Place-Toilette, die neben dem Hebelift und der Liege gemäß DIN 18040-1 umgebaut wurde. Diese WC-Anlage ist über die Rampe des Haupteingangs Schloßstr. 60 und die Automatiktür des Haupteingangs barrierefrei erreichbar.

8. Wie viele barrierefreie Aufzüge sind Rollstuhlgerecht und mit Akustik ausgestattet? Wo befinden sich diese?

Bezirksamt Wandsbek:
Ein barrierefreier, rollstuhlgerechter, transparenter (Glaskabine) und mit Akustik ausgestatteter Fahrstuhl befindet sich im Innenhof des Rathauses Wandsbek, ein weiterer barrierearmer Fahrstuhl befindet sich im Zugangsbereich des Haupteingangs Schloßstr. 60. Letztgenannter ist für einen Rollstuhl geeignet, auch wurde die Tastatur umgestaltet und mit Brailleschrift und erhabener Schrift ausgestattet, dennoch entspricht dieser Fahrstuhl nicht komplett den Anforderungen an Barrierefreiheit. Dieses Problem will der Eigentümer lösen und hat eine Fahrstuhlsanierung in seiner Investitionsplanung ab 2026 vorgesehen. Siehe dazu die Antworten zu Frage 11.

9. Wie sind die Flucht- und Rettungswege im Rathaus Wandsbek für Menschen mit Behinderung gestaltet? Gibt es Evakuierungsstühle (Evac Chairs) und wenn ja, in welcher Anzahl
und an welchen Standorten?

Bezirksamt Wandsbek:
Bei einer Gebäudeevakuierung sind gemäß der Brandschutzordnung die Evakuierungshelfenden der Fachbereiche für die Evakuierung aller beeinträchtigten Personen in dem jeweiligen Arbeitsbereich zuständig und begleiteten die Personen (Mitarbeitende und Kunden) aus dem Gebäude und zu dem Sammelplatz. In dem Gebäude sind vier Evac Chairs vorhanden, die sich in den Treppenhausbereichen befinden.

10. Welche bekannten Barrieren bestehen aktuell noch für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität im Bezirksamt Wandsbek?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Liegenschaft besteht aus einem Alt- und einem Anbau. Diese Gebäudeteile haben keine identischen Ebenen (unterschiedliche Höhen), so dass keine durchgängig barrierefreie Erreichbarkeit der Gebäudeteile und Ebenen möglich ist. Diese Hürden (Treppen) können aus verschiedensten Gründen nicht abgestellt werden, betreffen aber keine Publikumsbereiche. Über innenliegende Rampen können die Gebäudeteile im 1. und 2. Obergeschoss erreicht werden.
In einigen Bereichen wurden Aufmerksamkeitsfelder angebracht, um durch diesen Hinweis mehr Sicherheit bei der Begehung von Treppen oder Treppenstufen zu erzielen.
Über den Glasfahrstuhl im Innenhof werden auch die Abteilungen im Anbau erreicht (Hamburg Service vor Ort im 1. OG). Der Anbau verfügt nur über drei Etagen (EG bis 2.OG), der Altbau hat Flächen bis in das 5. Obergeschoss. Der hintere Teil des Anbaus (Robert-Schuman-Brücke) ist nicht barrierefrei erreichbar.

11. Welche Investitionen sind für 2025 und 2026 vorgesehen, um bestehende Barrieren im Rathaus Wandsbek abzubauen?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Für das Jahr 2026 ist die Ertüchtigung der bestehenden Aufzugsanlagen im Hauptgebäude mit dem Ziel der barrierefreien Nutzung in Planung. Eine Mittelfreigabe steht derzeit noch
aus.

12. Wurden und werden für Umbauten des Rathauses Wandsbek in 2025 und 2026 die DIN 18040 (Barrierefreies Bauen) bzw. zusätzlich die DIN 18041 (Hörsamkeit in Räumen) angewendet und vollständig umgesetzt? Wenn nein, warum nicht?

Hier finden Sie das komplette Auskunftsersuchen.