Sachstand Fußgängerquerung Holzmühlenstraße Höhe Hinschenfelder Straße
Drs. 22-3659
Kleine Anfrage vom 18.05.2026
Sachverhalt:
Mit der Drucksache 21-8966.1 wurde vor zwei Jahren die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob und wie in der Holzmühlenstraße auf Höhe der Hinschenfelder Straße eine gesicherte Querungsmöglichkeit für Fußgänger geschaffen werden kann. Hintergrund sind wiederholte Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern auf die schwierige Querungssituation in diesem Bereich sowie die hohe Verkehrsbelastung der Holzmühlenstraße.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 20.05.2026
1. Wer ist für die Planungen der Holzmühlenstraße als Bezirksstraße mit gesamtstädtischer Bedeutung zuständig?
Bezirksamt Wandsbek:
Für die Planung ist die Straßenplanung des Bezirksamts Wandsbek zuständig.
2. Welche konkreten Prüfungen wurden seit dem Beschluss der Drucksache 21-8966.1 von wem durchgeführt?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Maßnahme befindet sich seit Anfang 2026 im Arbeitsprogramm (Anlage 1 – Kleinmaßnahmen Fußverkehr). Durch die bezirkliche Straßenplanung wurde die Unfallstatistik
der letzten 5 Jahre in Bezug auf Fußgängerinnen und Fußgänger in dem oben genannten Bereich geprüft. Weitere Prüfungen zur Maßnahmenentwicklung werden im Rahmen der
Bearbeitung durchgeführt.
3. Zu welchen Ergebnissen ist die zuständige Behörden bislang gekommen?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Prüfung der Unfallstatistik ergab, dass es in den letzten 5 Jahren zu einem Unfall mit Sachschaden zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern und einem PKW im näheren
Umfeld der Einmündung kam. Ansonsten wurden keine weiteren Unfälle mit Fußgängerinnen und Fußgängern registriert.
4. Welche Varianten einer gesicherten Querungsmöglichkeit wurden geprüft (z. B. Fußgängerüberweg, Mittelinsel, Lichtsignalanlage)?
Bezirksamt Wandsbek:
Da die Maßnahme noch nicht bearbeitet wird, wurden bisher keine Varianten geprüft.
5. Welche verkehrlichen oder technischen Voraussetzungen sprechen jeweils für oder gegen die einzelnen Varianten?
Bezirksamt Wandsbek:
Da die Maßnahmen noch nicht bearbeitet wird, können hierzu noch keine Aussagen getroffen werden.
6. Wurde bereits eine Verkehrszählung oder Gefahrenanalyse durchgeführt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein.
7. Wie bewertet die Verwaltung die aktuelle Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger an dieser Stelle?
Bezirksamt Wandsbek:
Aus der Unfallstatistik ist zu entnehmen, dass es sich bei der Einmündung um keine Unfallhäufungsstelle für den Fußverkehr handelt. Dies soll jedoch nicht bedeuten, dass der
Bedarf einer sicheren Querungsmöglichkeit an dieser Stelle nicht gegeben ist.
8. Gibt es bereits einen Zeitplan für weitere Planungsschritte oder eine mögliche Umsetzung?
Bezirksamt Wandsbek:
Es wird angestrebt, die Maßnahme innerhalb des Arbeitsprogramms 2026/2027 umzusetzen.
9. Welche finanziellen Mittel wären nach derzeitiger Einschätzung für eine Umsetzung erforderlich?
Bezirksamt Wandsbek:
Da die Maßnahme noch nicht bearbeitet wird, können hierzu noch keine Aussagen getroffen werden.
10. Wann ist mit einem Bericht an den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek zu rechnen?
Bezirksamt Wandsbek:
Sobald die Maßnahme planerisch die Entwurfsplanungsphase erreicht, werden dem genannten Ausschuss Planungsansätze vorgestellt.
