Sicherheit und Verantwortung im Berner Wald

Sicherheit und Verantwortung im Berner Wald

Kleine Anfrage vom 20.08.2025

Drs. 22-2039

Sachverhalt:
Kürzlich wurde der zuständigen Försterei ein erneuter, schwerer Astbruch auf dem Gehweg im Berner Wald am Bunker, am Blakshörngraben gemeldet. Offenbar waren nachts schwere Äste einer alten Buche abgebrochen und aus großer Höhe auf den Weg gestürzt. Menschen kamen nicht zu Schaden. Die in der Försterei für den Berner Wald Zuständigen räumten den Weg morgens wieder frei. Schon am nächsten Tag nutzten Kinder die Äste zum Spielen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 27.08.2025

1. Wer trägt im Berner Wald wofür Verantwortung? (zum Beispiel: Menschen, die den Wald nutzen; Verwaltung für Wege, Flächen, Bäume oder Tiere?)

Bezirksamt Wandsbek:
Nach § 14 Abs. 1 Bundeswaldgesetz (BWaldG) ist das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren, also solche, die sich aus der Natur oder der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes unter Beachtung der jeweiligen Zweckbestimmung ergeben.
Das Bezirksamt Wandsbek nimmt die Verkehrssicherungspflicht für die künstlich Geschaffenen Einrichtungen, wie zum Beispiel Sitzbänke, Aussichtsplattformen, Hinweistafeln,
Holzstapel, Kunstbauten wie Brücken oder Stege, als auch Wegeschranken, wahr. Darüber hinaus beseitigt das Bezirksamt Wandsbek akute waldtypische Gefahren, wie beispielsweise einen umzustürzen drohenden Baum.

2. Wie und von wem werden die Bäume im Berner Wald – wie oft – untersucht, um zum Beispiel Gefahren, wie herabstürzenden Ästen, vorzubeugen?

Bezirksamt Wandsbek:
Der Berner Wald ist seit dem 13. März 1978 gemäß § 8 Landeswaldgesetz Hamburg als Erholungswald ausgewiesen (HmbGVBl. S. 74).
Den o. a. gesetzlichen Vorgaben entsprechend werden die Intervalle zur Durchführung der Verkehrssicherungspflicht durch die Beschäftigten der Revierförsterei Volksdorf, und
bei Bedarf durch hinzugezogene Fachleute, regelmäßig sichergestellt und dokumentiert. Außerhalb dieser gesetzlich festgelegten Intervalle zur Durchführung der Verkehrssicherungspflicht werden keine weiteren Kontrollen in den Waldbeständen festgelegt.

3. Warum kam es in diesem Fall zum Astbruch im Berner Wald?

Bezirksamt Wandsbek:
Ein möglicher Grund für den Fall zum Astbruch im Berner Wald könnte die Tatsache darstellen, dass das Durchschnittsalter der Bäume vor Ort zum Teil sehr hoch ist und weit
über der eigentlichen Lebenserwartung der Bäume liegt. Des Weiteren können starke Fruchtansätze bei Baumarten wie Buchen & Eichen, sowie Trockenschäden und Schlechtwetterereignisse, zu unvorhersehbaren gefährlichen Astabbrüchen führen.

4. Welche anderen Gefahren muss man im Berner Wald erwarten?
a. Welche gefährlichen, wilden Tiere gibt es im Berner Wald?

Bezirksamt Wandsbek:
Dem Bezirksamt Wandsbek sind keine gefährlichen, wilden Tiere im Berner Wald bekannt.

b. Welche giftigen Pflanzen gibt es?

Bezirksamt Wandsbek:
Unter Umständen sind Eiben, Fingerhut, Maiglöckchen, Efeu und Stechpalme im Berner Wald vorzufinden.

c. Besteht Waldbrandgefahr durch Selbstentzündung?

Bezirksamt Wandsbek:
Nein, es besteht keine Waldbrandgefahr durch Selbstentzündung.

d. Worauf sollten Menschen, die sich im Wald bewegen noch achten?

Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek verweist auf die Ausführungen zu Gefahren in Frage 1 und Frage 4 und kann diesen Ausführungen mit Stand August 2025 keine weiteren Ergänzungen hinzufügen.

Hier finden Sie die Anfrage.