Sondersitzung des Bundesrats:
Wichtige Änderungen im Infektionsschutzgesetz – Hamburg unterstützt weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in der Pandemie
Bundestag und Bundesrat beraten in Sondersitzungen über das dritte Bevölkerungsschutzgesetz. Es enthält weitere Anpassungen im Infektionsschutzgesetz zur Bekämpfung und Bewältigung der Corona-Pandemie. An der Sondersitzung des Bundesrats nehmen Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher und Staatsrätin Almut Möller teil.
Erstmals wird in einem Gesetz eine epidemische Lage von nationaler Tragweite anhand gesetzlicher Kriterien definiert. Auch Maßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie, wie etwa Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht, werden aufgeführt. Damit wird nun eine konkrete bundeseinheitliche Gesetzesgrundlage geschaffen. Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen obliegt jedoch weiterhin den Ländern. Die auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen sind zu begründen und zu befristen.
Zudem legt das Gesetz Kriterien zur Einstufung eines Risikogebietes fest und regelt die Rückreise aus einem solchen. Es schafft rechtliche Grundlagen für die Erstattung entstehender Verdienstausfälle und schreibt die Möglichkeit einer Kostentragung, zum Beispiel für die Behandlung Nichtversicherter oder bei der anstehenden Verteilung und Verabreichung eines Impfstoffes fest.