Stand der Baumaßnahmen an der Grundschule Lemsahl Mellingstedt, Zeitplanung für Zu und Ersatzbau, Abriss Redderbarg sowie Berücksichtigung der Außenanlagen
Drs. 22-3211.1
Auskunftsersuchen vom 27.02.2026
Sachverhalt:
Da die Baumaßnahmen an der Grundschule Lemsahl-Mellingstedt bislang nicht begonnen haben und weiterhin wesentliche Fragen zur Schulwegsicherung, zur Baustellenlogistik sowie zur Gewährleistung der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler während der gesamten Bauphase bestehen, ist eine aktualisierte und umfassende Darstellung des Projektstands erforderlich.
Für die Grundschule Lemsahl-Mellingstedt sind umfangreiche Baumaßnahmen vorgesehen, darunter ein Zu- und Ersatzbau sowie der Abriss des Altbestands am Redderbarg. Nach aktuellen Planungsangaben stellt sich der Zeitrahmen wie folgt dar:
• Zu- und Ersatzbau: – geplanter Baubeginn: November 2025 – geplante Übergabe: Juli 2029
• Abriss Redderbarg: – geplanter Beginn: September 2026 – geplante Übergabe: März 2030
• Außenanlagen und Sielearbeiten: – geplanter Zeitraum: Januar bis Mai 2029 – sollen im Gesamtzeitplan berücksichtigt und abschnittsweise hergestellt werden.
Vor dem Hintergrund des heutigen Datums (24.02.2026) und des weiterhin ausstehenden Baubeginns wird eine aktualisierte und detaillierte Darstellung des Projektstands erforderlich.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:
Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) antwortet wie folgt: 13.04.2026
A. Projektstand und Zeitplanung
1. Entspricht die oben genannte Zeitplanung (Baubeginn Zu- und Ersatzbau November 2025, Übergabe Juli 2029; Abriss Redderbarg ab September 2026, Übergabe März
2030; Außenanlagen und Sielearbeiten Januar bis Mai 2029) dem aktuellen Planungsstand der Grundschule Lemsahl-Mellingstedt? Falls Abweichungen bestehen, welche
Änderungen liegen vor?
2. Welche Gründe haben dazu geführt, dass die Baumaßnahmen bis zum 24.02.2026 noch nicht begonnen haben? Bitte insbesondere Angaben zu Verzögerungsursachen, laufenden
oder fehlenden Ausschreibungen sowie organisatorischen Voraussetzungen.Wann ist nach aktuellem Stand realistisch mit dem tatsächlichen Baubeginn des Zu- und Ersatzbaus
zu rechnen?
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Die oben genannte Zeitplanung entspricht nicht dem aktuellen Planungsstand.
Aktuell ist folgender zeitlicher Ablauf geplant
Abriss 1. Bauabschnitt: Baubeginn 2. Quartal 2027, Übergabe 3. Quartal 2027
Zu- und Ersatzbau: Baubeginn 3. Quartal 2027, Übergabe 4. Quartal 2029
Abriss 2. Bauabschnitt: 1. Quartal 2030, Übergabe 3. Quartal 2030
Außenanlagen und Siele: 1. Quartal 2029, Übergabe 4. Quartal 2030
Diese angepasste Zeitplanung führt zu einer Verzögerung der Übergabe des oben angegebenen Zu- und Ersatzbaus. Diese Verzögerung resultiert vor allem aus einem verlängerten Zeitraum während der detaillierten Ausarbeitung der Planung (Leistungsphase 2+3 nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI), bei dem die Besonderheiten des Grundstücks und der Lage berücksichtigt wurden. Auch die Wahl einer nachhaltigen Holz-Hybrid-Bauweise hat zu Verzögerungen geführt. Die Zeitplanung ist mit Schule und der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung abgestimmt.
3. Welche Arbeitsschritte sind bereits abgeschlossen, welche befinden sich derzeit in Bearbeitung und welche stehen noch aus?
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Die Leistungsphase 2 „Vorplanung“ nach HOAI für den Zu- und Ersatzbau wurde abgeschlossen. Die Abrissprojekte und das Außenanlagenprojekt befinden sich in Abstimmung des Vorkonzeptes.
4. Welche Schritte zur Vorbereitung und Umsetzung des Zu- und Ersatzbaus wurden seit dem ursprünglich vorgesehenen Baubeginn im November 2025 bis zum 24.02.2026 tatsächlich
durchgeführt, und welche Maßnahmen stehen weiterhin aus? Ich bitte insbesondere um Angaben zu:
a. erfolgten oder ausstehenden Genehmigungen
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Bisher wurden keine Genehmigungen beantragt oder erteilt.
b. Planungsfortschritten
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Die notwendigen Planungsleistungen der Objektplanung sowie die erforderlichen Fachplanungen wurden bis zum Stand einer abgeschlossenen Vorplanung durchgeführt. Alle weitergehenden Planungsphasen nach HOAI stehen aus. Unter anderem sind Vorabstimmungen erfolgt mit dem Arbeitsstab des Oberbaudirektors, dem Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung, dem Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, dem Fachamt für Naturschutz und der Unfallkasse Nord.
