Verfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel
Hamburg setzt weiterhin auf kooperative Wohnungspolitik
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel sagt Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen:
„Hamburg setzt schon seit vielen Jahren mit seiner Wohnungspolitik auf andere Maßnahmen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter: Wir kombinieren starken Neubau bezahlbaren Wohnraums mit dem Ausschöpfen aller bundesrechtlichen Möglichkeiten. Wir schaffen im Bündnis für das Wohnen neuen, bezahlbaren Wohnraum, indem wir jedes Jahr 10.000 neue Wohnungen genehmigen, davon 3.000 im geförderten Wohnungsbau. So dämpfen wir den Preisanstieg auf dem angespannten Wohnungsmarkt durch Vergrößerung des Angebots. Und im Bestand sorgen wir für Entlastung mit der stadtweit geltenden Mietpreisbremse für Neuvertragsmieten, mit der Kappungsgrenzenverordnung für Bestandsmieten sowie mit den Sozialen Erhaltungsverordnungen, die aufwändige Sanierungen und Umwandlungen in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig machen. Die Kappungsgrenzenverordnung wollen wir darüber hinaus verändern: Wir haben in den Bundesrat eine Initiative eingebracht, die maximale Mieterhöhung in drei Jahren in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt auf zehn Prozent statt jetzt 15 Prozent festzulegen. Dafür brauchen wir die Unterstützung der anderen Länder! Ich hoffe, diese Situation beschleunigt ein Nachdenken.
Zum Berliner Mietendeckel allerdings haben wir bereits 2019 verfassungsrechtliche Bedenken gehabt. Auf Bundesebene wird sich Hamburg weiterhin für tragfähige Regelungen zum Mieterschutz einsetzen.
Das heutige Urteil verdeutlicht aber auch, dass das Baulandmobilisierungsgesetz jetzt zügig in Kraft treten muss. Die darin vorgesehenen Instrumente ermöglichen es den Kommunen, die planungsrechtlichen Grundlagen für den Bau der in Deutschland fehlenden 1,5 Millionen bezahlbaren Wohnungen zu schaffen.“