Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie und Schausteller auch für das gesamte Jahr 2021

Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie und Schausteller auch für das gesamte Jahr 2021

Heizpilze in der Außengastronomie ab dem Frühjahr auf öffentlichem Grund verboten – Hamburgweit einheitliche Lösung erlaubt Gastwirten das Aufstellen in diesem Herbst und Winter

Der Hamburger Senat hat entschieden, auch im Jahr 2021 keine Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie sowie für Schausteller zu erheben sowie in den kommenden Monaten das Aufstellen von Heizwärmern zu ermöglichen. Besucherinnen und Besucher der Gastronomie sollen so ermuntert werden, aus Infektionsschutzgründen auch in der kalten Jahreszeit draußen zu essen und zu trinken. Die zeitlich befristete Lösung bis zum 2. Mai 2021 beinhaltet außerdem einen Klimabonus für die Gastronomen, die im besagten Zeitraum auf das Aufstellen von Heizwärmern im Außenbereich verzichten. Die durch die Sonderregelung entstehenden Einnahmeausfälle der Bezirke werden erstattet.

 

Es besteht weiterhin ein hohes Interesse, dass Unternehmen des Gastronomie- und Schaustellergewerbes aus eigener Geschäftstätigkeit Erträge erwirtschaften können, die ihren Fortbestand sichern. Für Gastronomiebetriebe sind hierbei die Möglichkeiten zur Nutzung von Außenbereichen, insbesondere auch von öffentlichen Wegeflächen, von besonderer Bedeutung. Die Gründe zur finanziellen Entlastung der Betriebe durch Gebührenfreiheit für die notwendigen Sondernutzungserlaubnisse bestehen auch über den bisher vorgesehenen Schlusstermin 31. Dezember 2020 fort.

 

Damit die Angebote der Außengastronomie in der kälteren Jahreszeit für die Gäste nicht zu stark an Attraktivität verlieren, sollen zudem Geräte zur Beheizung der gastronomischen Außenflächen, so genannte Heizpilze, befristet im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis einschließlich 2. Mai 2021 hamburgweit einheitlich ermöglicht werden. Für den Fall, dass die Betriebe während dieses Zeitraums vollständig auf den Einsatz solcher Heizpilze verzichten, ist ein Anreiz in der Form vorgesehen, dass ihre im Jahr 2022 zu zahlenden Gebühren für Zwecke der Außengastronomie in Form eines „Klimabonus“ teilweise erlassen werden .

Bezirkssenatorin Katharina Fegebank: „Ich bin froh, dass wir eine einheitliche Lösung für ganz Hamburg gefunden haben. Damit können Gastronominnen und Gastronomen individuell entscheiden, ob sie ihren Gästen beim Aufenthalt im Freien in den kommenden Monaten Heizpilze anbieten möchten oder nicht. Klar ist aber auch: wir dürfen dauerhaft nicht die eine Krise gegen die andere ausspielen. Klimaschutz bleibt die größte Menschheitsaufgabe. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir gleichzeitig ein hamburgweites Verbot von Heizpilzen in der Außengastronomie auf öffentlichem Grund ab Mai kommenden Jahres beschlossen haben.“

 

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Den Gastronomen und Schaustellern konnten wir durch die gebührenfreien Sondernutzungen im öffentlichen Raum in diesem Jahr sehr helfen. Doch wir sind nicht über den Berg – gerade in der Gastronomie und bei den Schaustellern. Deshalb wollen wir diese Regelung noch einmal bis zum 31. Dezember 2021 verlängern und den Bezirken die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle erstatten. Mehr gebührenfreie Außengastronomie und Verkaufsstände von Schaustellern überall in der Stadt sind die richtige Antwort für die, die Einbußen haben. Und sie sind auch ein Mehrwert für die Stadt.“

 

Martin Bill, Staatsrat der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende: „Mit der Verlängerung der gebührenfreien Sondernutzung von öffentlichen Wegen für die Außengastronomie helfen wir Gastronominnen und Gastronomen in Corona-Zeiten. Die Regelung ermöglicht es den Gästen im Herbst draußen sicher zu sitzen, Abstand zu wahren und damit zum Bestand der Gastronomie beizutragen. Gastronominnen und Gastronomen, die bei der Bewirtung im Außenbereich bis zum kommenden Mai auf Heizgeräte verzichten, sollen dafür einen finanziellen Klimabonus in Form eines Gebührenerlasses erhalten. Ab Mai 2021 sollen klimaschädliche Heizgeräte im Außenbereich dann nicht mehr zugelassen werden.“