Vorhandene Begrenzungspfähle (Eichenspaltpfähle) im Blomeweg ersetzen II

Vorhandene Begrenzungspfähle (Eichenspaltpfähle) im Blomeweg ersetzen II

Drs. 22-2889
Kleine Anfrage vom 05.01.2026

Sachverhalt:
Mit der Drucksache 22-2575 vom 10.11.2025 antwortet das Bezirksamt Wandsbek auf die Frage:
„Wurden die Eichenspaltpfähle vom Fachamt des Bezirksamtes Wandsbek, die zur Trennung (Naturholzpoller) zwischen den Grün- und Verkehrsflächen an der Straße eingesetzt werden, weil die Eichenspaltpfähle ein Abfallprodukt bei der Holzverarbeitung sind?
a. Wenn ja, warum wurden die Eichspaltpfähle gewählt?
Mit der Drucksache 22-2814 vom 09.12.2025 hat der Ausschuss für Mobilität beschlossen:
„Die Verwaltung wird gebeten anstelle der liegenden Baumstämme heimische Wildsträucher zu pflanzen“.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 14.01.2026

1. Wurde die Beschlussvorlage Drucksache 22-2814 am 11.12.2025 von der Bezirksversammlung beschlossen?

Bezirksamt Wandsbek:
Der Antrag, auf den die Kleine Anfrage Bezug nimmt, wurde nicht am 9.12.2025 vom Ausschuss für Mobilität beschlossen, sondern am 27.11.2025. Er wurde sodann der BV zugeleitet
und am 11.12.2025 unter TOP 9.38 beschlossen. Die Fraktion der Fragesteller hat an beiden Sitzungen teilgenommen.

2. Wurden im Bezirk Wandsbek Eichenspaltpfähle, die zur Trennung (Naturholzpoller) zwischen den Grün- und Verkehrsflächen an der Straße eingesetzt werden, bereits durch
Wildsträucher ersetzt?
a. Wenn ja, wo?

Bezirksamt Wandsbek:
Nein.

b. Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Die zusätzlich auftretenden Unterhaltskosten werden durch die zur Verfügung gestellten Mittel nicht gedeckt

3. Welchen Mehraufwand (Zeit, Kosten, Pflegeaufwand) würde das Pflanzen von Wildsträucher, anstelle von dem Setzen von Eichenspaltpfählen, für das Bezirksamt bedeuten und
stehen für den Mehraufwand Personal und Haushaltsmittel zur Verfügung?

Bezirksamt Wandsbek:
Ausgehend von einem langsam wachsenden Wildstrauch würde ein jährlicher Rückschnitt erforderlich sein. Unter Berücksichtigung aller Kostenanteile würde hierfür ein Bruttobetrag pro Wildstrauch von ca. 150 bis 200 Euro anzusetzen sein. Es stehen für den Mehraufwand keine zusätzlichen konsumtiven Mittel zur Verfügung.

4. Wird der Bezirksamtsleiter den Beschluss aus Drucksache 22-2814 beanstanden gemäß Bezirksverwaltungsgesetz § 22 Umsetzung der Entscheidungen?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Es gibt keinen Anlass, über eine Beanstandung nachzudenken.

Hier finden Sie die Anfrage.