Vorhandene Begrenzungspfähle (Eichenspaltpfähle) im Blomeweg ersetzen
Kleine Anfrage vom 10.11.2025
Drs. 22-2575
Sachverhalt:
Mit der Eingabe Drucksache 22-1930 am 08.09.2025 im Hauptausschuss wurde folgender Sachverhalt geschildert:
„Mehrere Holz-Begrenzungspfähle (Eichenspaltpfähle), die ursprünglich von Anwohnerinnen und Anwohnern finanziert und aufgestellt wurden, sind mittlerweile umgefahren oder stark verwittert. Eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Wegewart blieb bislang leider ohne Rückmeldung.
Wir bitten die Bezirksversammlung, den Sachverhalt zu prüfen und gegebenenfalls zu veranlassen, dass die Pfähle entweder ersetzt oder entfernt werden, um die Situation für alle Beteiligten zu verbessern. Der Zustand beeinträchtigt sowohl das Straßenbild als auch die Verkehrssicherheit vor Ort.“
Aufgrund des § 18 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG Grundsatz der Einmalbefassung überwies der Hauptausschuss, mit Mehrheit; die Eingabe nur in den Ausschuss für Mobilität.
Der §18 lässt jedoch Ausnahmen zu, die bisher auch bei solchen örtlichen Themen. angewendet wurden und sich bewährt haben.
§ 18 BezVG Grundsatz der Einmalbefassung „Angelegenheiten sollen nur in jeweils einen Ausschuss überwiesen und nur dort behandelt werden. Ausnahmen sind zulässig, wenn der Haushaltsausschuss, der Jugendhilfeausschuss oder ein Regionalausschuss beteiligt werden. Die Überweisung erfolgt durch die Bezirksversammlung, in dringenden Fällen durch ihr vorsitzendes Mitglied.“
Es ist nicht das erste Mal, dass Eichenspaltpfähle ersetzt werden müssen.
In der Sitzung des Regionalausschusses Rahlstedt am 18.01.2017 wurde von Anliegern vom Blomeweg mündlich auf beschädigte, entfernte oder verfaulte Holzpfähle an den Gräben der Straßen Blomeweg hingewiesen.
Der Regionalausschuss Rahlstedt hat in seiner Sitzung am 17.02.2017 mit Drucksache 20-3992 beschlossen:
„Die Verwaltung wird gebeten, die Trennung (Naturholzpoller) zwischen den Grün- und Verkehrsflächen an der Straße Blomeweg zu überprüfen und gegebenenfalls auszutauschen.
Dem Regionalausschuss Rahlstedt möge über das Ergebnis zeitnah berichtet werden“.
Am 29.03.2017 wurde dem Regionalausschuss Rahlstedt mit der Drucksache 20-4137 mitgeteilt:
„Das Bezirksamt wird die Eichenspaltpfähle im Blomeweg überprüfen und die fehlenden ergänzen bzw. ersetzen. Die Arbeiten werden bis Ende April 2017 durchgeführt“
Dieser Vorgang erfolgte unbürokratisch und kurzfristig:
Ganz im Gegensatz wird mit der Eingabe Drucksache 22-1930 vom 08.09.2025 verfahren.
Nach der Überweisung in den Ausschuss für Mobilität am 25.09.2025 wurde dort eine Beschlussvorlage für die Bezirksversammlung Wandsbek gefasst (siehe Drucksache 22-2312 vom 09.10.2025)
„Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die in der Eingabe genannten Pfähle durch biologische Alternativen zu ersetzen sind.“
Das Bezirksamt Wandsbek hat nun unbegrenzt Zeit, diesen Beschluss zu beantworten, da das Bezirksamt nicht an die 6 Wochenfrist zur Stellungnahme, wie die Fachbehörden, gebunden ist (siehe BezVG).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 19.11.2025
1. Wann können die Holz-Begrenzungspfähle (Eichenspaltpfähle), die ursprünglich von Anwohnerinnen und Anwohnern finanziert und aufgestellt wurden, ersetzt werden, wie in
Drucksache 22-1930 gewünscht?
Bezirksamt Wandsbek:
Im Bereich vor Blomeweg, Hausnr. 4, sind Holzstämme von Privatpersonen auf die Grünfläche gelegt worden. Die Holzstämme stellen keine Gefahr dar und könnten entfernt werden.
Die Verwaltung benötigt hierzu einen entsprechenden Beschluss, die Holzstämme zu entfernen.
Im weiteren Bereich der Straße sind Eichenspaltpfähle zum Schutz der Grabenböschung gegen parkende Fahrzeuge und zum Schutz von Bauminseln verbaut. Der aktuelle Zustand
ist verkehrssicher.
2. Wann hat das Bezirksamt Wandsbek (Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Wegewart) erfahren, dass die Pfähle im Blomeweg entweder ersetzt oder entfernt werden sollen, um
die Situation für alle Beteiligten zu verbessern und warum erfolgte keine Rückmeldung?
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt hat mit der Eingabe des Bürgervereins Oldenfelde im Hauptausschuss vom 08.09.2025 Kenntnis erhalten.
3. Wann nimmt das Bezirksamt Wandsbek zum Beschluss Drucksache 22-2312 Stellung, wann wird die Stellungnahme der Bezirksversammlung bzw. dem zuständige Fachausschuss
vorgelegt und welche Fristen sind nach dem Bezirksverwaltungsgesetz vom Bezirksamt Wandsbek einzuhalten?
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek wird zeitnah antworten und die Stellungnahme dem zuständigen Fachausschuss in geübter Praxis zuleiten. Die den Fachbehörden zugestandene 6-
Wochen-Frist wäre mit heutigem Stand noch nicht abgelaufen und muss auch dem Bezirksamt zugestanden werden.
4. Wurden die Eichenspaltpfähle vom Fachamt des Bezirksamtes Wandsbek, die zur Trennung (Naturholzpoller) zwischen den Grün- und Verkehrsflächen an der Straße eingesetzt
werden, weil die Eichenspaltpfähle ein Abfallprodukt bei der Holzverarbeitung sind?
a. Wenn ja, warum wurden die Eichspaltpfähle gewählt?
Bezirksamt Wandsbek:
Aus wirtschaftlichen und gestalterischen Gründen.
b. Wenn nein, welche biologischen Alternativen wären wirtschaftlich einsetzbar?
Bezirksamt Wandsbek:
Biologische Alternativen sind der Verwaltung nicht bekannt.
5. Welche biologischen Alternativen gibt es zu den in der Eingabe genannten Pfähle (siehe auch Drucksache 22-2312 Beschluss der Bezirksversammlung)?
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu 4b.
