Wandsbeker Zollinsel: 16 Millionen Euro Planungskosten – wie ist der aktuelle Sachstand?

Wandsbeker Zollinsel: 16 Millionen Euro Planungskosten – wie ist der aktuelle Sachstand?

Drs. 22-3722.1

Auskunftsersuchen vom 26.05.2026

Sachverhalt:

Mit der Entscheidung zugunsten einer Anmietung im ehemaligen Karstadt-Gebäude im November 2024 war das Senatsprojekt eines Verwaltungsneubaus auf der Wandsbeker Zollinsel beendet.

Bei dem Vorhaben handelte es sich um ein seit 2019 betriebenes Projekt, für das bereits erhebliche Planungskosten angefallen sind. Laut Senatsantwort (Drs. 23/47) beliefen sich die prognostizierten Gesamtkosten des Projekts bereits zum 19. März 2025 auf rund 16,1 Millionen Euro brutto; bis zum 31. März 2025 waren bereits rund 10,8 Millionen Euro brutto ausgezahlt worden.

Gleichzeitig wurde das Projekt aufgegeben, ohne dass bislang ein konkretes Nachnutzungskonzept für die Brachfläche vorliegt. Der Senat teilte hierzu mit, dass sich der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) in Gesprächen mit potenziellen Interessenten befinde, äußerte sich jedoch nicht zu konkreten Ergebnissen.

Im Hauptausschuss am 8. September 2025 führte Finanzsenator Andreas Dressel aus, dass bereits ein „vertiefter Austausch mit einem Interessenten“ bestehe und nannte in öffentlicher Sitzung auch den Namen eines Unternehmens. Zudem werde geprüft, ob öffentliche Unternehmen Flächen nutzen könnten. Konkrete Ergebnisse oder belastbare Entscheidungen liegen jedoch bis heute nicht öffentlich vor.

Hinzu kommt, dass sich auf einem Teil der Fläche ein Parkhaus befindet, dessen Stellplätze unter anderem von Besuchern der Wandsbeker Sporthalle sowie von Gästen der umliegenden gastronomischen Betriebe stark nachgefragt werden. Vor dem Hintergrund der bereits heute angespannten Parkplatzsituation wäre ein Wegfall dieser Stellplätze nicht hinnehmbar. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass die vorhandenen Parkplätze erhalten bleiben oder durch mindestens gleichwertigen Ersatz und zusätzliche Stellplätze ersetzt werden. Auch hierzu liegen bislang keine belastbaren Aussagen des Senats vor.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 08.07.2026

Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) antwortet wie folgt: 13.07.2026

Vorbemerkung der Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Die zuständigen Behörden (die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation, die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der zur Behörde für Finanzen und Bezirke gehörende Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen sowie das Bezirksamt Wandsbek) arbeiten weiterhin konstruktiv an einer Gesamtentwicklung der Wandsbeker Zollinsel. Ziel der Entwicklung ist ein Arbeits- und Versorgungsstandort in zentraler Lage in Wandsbek. Hierzu wurde inzwischen ein Letter of Intent gezeichnet. Die mögliche Vergabeform der Grundstücke ist noch nicht abschließend geklärt. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.

1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur künftigen Nutzung beziehungsweise Nachnutzung des Grundstücks Wandsbeker Zollinsel oder von Teilflächen des Grundstücks Wandsbeker Zollinsel?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Siehe Vorbemerkung.

2. Gibt es inzwischen konkrete Interessenten für das Grundstück oder für Teilflächen des Grundstückes?

a) Wenn ja, wie viele?

b) Um wen handelt es sich?

c) Um welche konkrete Fläche auf der Wandsbeker Zollinsel handelt es sich?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Siehe Vorbemerkung.

3. Hat der im Hauptausschuss am 8. September 2025 genannte „vertiefte Austausch mit einem Interessenten“ inzwischen zu einer konkreten Vereinbarung (z. B. Letter of Intent, Anhandgabe) geführt? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Siehe Vorbemerkung.

4. Ist der damals genannte Interessent weiterhin an einer Nutzung interessiert? Wenn nein, wann ist dieser abgesprungen und aus welchen Gründen?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Siehe Vorbemerkung.

Hier finden Sie das komplette Auskunftsersuchen.