Wann erfolgt beim Bauvorhaben Liliencronstraße 27 die Fertigstellung?

Wann erfolgt beim Bauvorhaben Liliencronstraße 27 die Fertigstellung?

Drs. 22-2574
Kleine Anfrage vom 10.11.2025

Sachverhalt:
In der Sitzung des Unterausschusses für Bauangelegenheiten des Regionalausschusses Rahlstedt vom 06.02.2019 wurde im öffentlichen Teil folgende Frage gestellt:
Ein Anlieger der Liliencronstraße fragte, ob die Liliencronstraße 27 abgerissen werden kann und durch einen größeren Baukörper ersetzt werden könne.
Mitglieder des Unterausschusses für Bauangelegenheiten wiesen darauf hin, dass der Erhaltungsbereich dort gilt und ein Abriss und ein neues Vorhaben nicht ohne Prüfung der Einfügeverträglichkeit erfolgen können.
Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Erhaltungssatzung Planungsrecht ist und ggf. ein Bauherr lediglich den bauordnungsrechtlichen verfahrensfreien Abriss gemäß Anlage 2, Absatz III, Satz 2 zum § 62 HBauO kennt und in Unkenntnis der planungsrechtlichen Vorgaben den Abriss vornimmt.
Ein Mitglied des Unterausschusses für Bauangelegenheiten riet dem Petenten seinen Nachbarn darauf hinzuweisen, dass ein Abriss durch die Erhaltungssatzung nicht genehmigungsfrei ist.
Das bestehende Gebäude Liliencronstraße 27 wurde 2021 abgerissen und im Anschluss wurde mit dem Bau des neuen Gebäudes begonnen.
Leider ist das Gebäude bis heute nicht fertiggestellt.
Das Grundstück ist verwildert und macht einen ungepflegten Eindruck, da u.a. die Hecken und Bäume nicht geschnitten werden und die Gehwegreinigung nicht erfolgt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 19.11.2025

1. Wer ist für die Sicherung, Pflege und Sauberkeit des Grundstückes zuständig und wer kontrolliert dies während der Bauphase?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Zuständigkeit für die Sicherung einer Baustelle liegt beim Bauherrn. Für die Pflege und Sauberkeit eines Grundstücks ist der Eigentümer verantwortlich. Das Bezirksamt
Wandsbek führt anlassbezogene Kontrollen durch, sobald es Hinweise über Mängel der Grundstückssicherung erhält.

2. Wann wurde die Baugenehmigung vom Bezirksamt erteilt und wann wurde der Baubeginn vom Bauherrn angezeigt?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Baugenehmigung wurde im August 2021 erteilt. Der Baubeginn wurde für September 2021 angezeigt.

3. Welche Vorgaben wurden vom Bezirksamt für das Bauvorhaben erteilt, da die Erhaltungssatzung Planungsrecht ist?

Bezirksamt Wandsbek:
Es gelten die Vorgaben, die sich aus der Erhaltungsverordnung Rahlstedt I sowie dem Bebauungsplan Rahlstedt 44 ergeben.

4. Wann wurde das Bauvorhaben durch das Bezirksamt gestoppt und welche Gründe haben vorgelegen?

Bezirksamt Wandsbek:
Das Bauvorhaben wurde im Juli 2022 gestoppt. Die Anzahl und Anordnung der Gauben, die Fenstergestaltung im straßenseitigen Giebel sowie der Drempel wurden abweichend
von der Baugenehmigung gefertigt. Aufgrund der Genehmigung des Änderungsantrags im April 2023 wurde der Stopp des Bauvorhabens aufgehoben.

5. Welche Veränderungen wurden am Gebäude nach dem Baustopp durch das Bezirksamt vom Bauherrn vorgenommen und wurden diese Veränderungen dem Bezirksamt angezeigt?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn nein, welche Maßnahmen wurden vom Bezirksamt ergriffen?

Bezirksamt Wandsbek:
Dem Bezirksamt Wandsbek wurden zwischen Baustopp und dessen Aufhebung keine Veränderungen bekannt gemacht.

6. Wurde dem Bezirksamt von den Bauherren oder deren Vertreter inzwischen mitgeteilt, wann mit der Fertigstellung des Gebäudes gerechnet werden kann?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn nein, wurde vom Bezirksamt nachgefragt?

Bezirksamt Wandsbek:
Das Amtsgericht hat im Januar 2024 ein Verfahren zur Zwangsversteigerung eingeleitet.
Im Juli 2024 hat das Bezirksamts Wandsbek hinsichtlich der Fertigstellung des Bauvorhabens nachgefragt.

7. Wann wurden die letzten Gespräche mit dem Bauherrn oder dessen Vertreter und dem Bezirksamt Wandsbek geführt?

Bezirksamt Wandsbek:
Im Oktober 2024 wurde ein Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände eingeleitet.

8. Wenn die Baugenehmigung erteilt wurde, muss innerhalb von 3 Jahren der Bau begonnen werden, ansonsten verfällt die Baugenehmigung. Wie lange kann eine Fertigstellung
des Baues herausgezögert werden und welchen Einfluss hat die Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen (Städtebauliche Erhaltungsverordnung „Rahlstedt I“)?

Bezirksamt Wandsbek:
Gemäß § 73 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) erlischt die Baugenehmigung, wenn innerhalb von drei Jahren nach Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht
begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Frist kann auf Antrag zweimal für jeweils ein Jahr verlängert werden. Die Städtebauliche Erhaltungsverordnung „Rahlstedt I“ hat diesbezüglich keinen Einfluss.

a. Wenn kein Einfluss auf die Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen (Städtebauliche Erhaltungsverordnung „Rahlstedt I“), warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Der Gesetzgeber hat dies nicht vorgesehen.

9. Welche Möglichkeiten haben die Nachbarn, um die Fertigstellung des Baues Liliencronstraße 27 zu beschleunigen?

Bezirksamt Wandsbek:
Im Baurecht hat der Gesetzgeber hierfür keine Möglichkeiten vorgesehen. Vielleicht kann der Zwangsversteigerungsbereich des Amtsgericht Wandsbek diesbezüglich Möglichkeiten
benennen.

10. Welche Kontrollen werden jetzt auf dem Grundstück, der Baustelle, dem Gehweg, der Hecken vom Bezirksamt durchgeführt, damit die Herstellung ordnungsgemäße Zustände
auf dem Flurstück erfolgt?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu 1.

Hier finden Sie die Anfrage.