Was ist für die Rahlau und den Rahlauwanderweg geplant?

Was ist für die Rahlau und den Rahlauwanderweg geplant?

Drs. 22-1683
Kleine Anfrage vom 02.06.2025

Sachverhalt:
Ende 2023 brachte die CDU-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Rahlau und Rahlauwanderweg: Stadtnatur in Tonndorf aufwerten“ (Drs. 21-7959) in die Bezirksversammlung ein. In dem Antrag wurde auf den Zustand der Rahlau und des Rahlauwanderweges aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, dass die Neugestaltung von Bach und Wegen den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort gleich in mehrfacher Hinsicht zugutekommen würde. Nach intensiver Beratung im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz wurde dem geänderten Antrag zugestimmt und ins Arbeitsprogramm Stadtgrün aufgenommen (Drs. 21-8875.1).

Die Rahlau und der Rahlauwanderweg tauchen im Arbeitsprogramm Stadtgrün nun insgesamt dreimal auf: Lückenschluss Rahlauwanderweg 1. Abschnitt, Lückenschluss Rahlauwanderweg 2. Abschnitt und Freiraumkonzept Rahlau – Grünzug von der Jenfelder Allee bis Ellerneck. Interessant wäre zu wissen, was die ersten beiden Maßnahmen beinhalten und inwiefern die Maßnahmen womöglich einem Freiraumkonzept schon vorgreifen. Auch stellt sich die Frage, warum sich das Freiraumkonzept auf den Abschnitt Jenfelder Allee bis Ellerneck beschränkt, wenn dies nicht aus dem Antragstext hervor geht. Hier gibt es möglichweise einen Widerspruch zur Idee des Antrags.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 11.06.2025

1. Was beinhaltet die Maßnahme „Lückenschluss Rahlauwanderweg 1. Abschnitt“?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Maßnahme beinhaltet die erstmalige Herstellung der Wegeverbindung entlang der Rahlau zwischen Singelmannsweg und der Jenfelder Allee nach erfolgtem Flächenankauf
des Flurstücks 1482.

2. Wie ist der aktuelle Stand bei der Maßnahme „Lückenschluss Rahlauwanderweg 1. Abschnitt“?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Wegeverbindung einschließlich der Begrünungsmaßnahmen wurde im Mai 2025 fertiggestellt und zur Nutzung freigegeben.

3. Wann und wieso wurde die Maßnahme „Lückenschluss Rahlauwanderweg 1. Abschnitt“ ins Arbeitsprogramm Stadtgrün aufgenommen?

Bezirksamt Wandsbek:
Nach dem Ankauf der Fläche im Jahr 2023 als öffentliche Parkanlage (Grünverbindung) muss die Verkehrssicherheit im Gehölzbestand und der Wegeverbindung entlang der
Rahlau hergestellt werden. Daher wurde die Maßnahme 2024 in das Arbeitsprogramm Planung und Bau Stadtgrün unter Punkt 1.2 (Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit / nicht zurückstellbar) aufgenommen.

4. Beschränkt sich die Maßnahme „Lückenschluss Rahlauwanderweg 1. Abschnitt“ nur auf den Wanderweg oder werden auch wasserwirtschaftliche Maßnahmen am Bach vorgenommen?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Maßnahme beinhaltet die Herstellung der Wegeverbindung und die Begrünung der ebenen Flächen. Es werden keine Maßnahmen am Fließgewässer vorgenommen.

5. Warum ist der Abschnitt des Rahlauwanderwegs zwischen Jenfelder Allee und Wöschenhof nicht im Arbeitsprogramm aufgeführt?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Flächen sind verkehrssicher und es ist keine Grundinstandsetzung erforderlich. Eine Sanierung der Wegedecke ist jedoch geplant.

6. Wie ist der aktuelle Stand bei der Maßnahme „Lückenschluss Rahlauwanderweg 2. Abschnitt“?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Flächen befinden sich noch im Eigentum des LIG und sollen nach erfolgter Priorisierung im Arbeitsprogramm vom Bezirksamt Wandsbek angekauft werden.

7. Was soll die Maßnahme „Lückenschluss Rahlauwanderweg 2. Abschnitt“ beinhalten?

Bezirksamt Wandsbek:
Es soll eine ausreichend breite Wegeverbindung mit Sitzbänken und ggf. Aufenthaltspunkten analog zu der Wegeverbindung im Bauabschnitt 1 hergestellt werden. Zudem
muss der Gehölzbestand in einen verkehrssicheren Zustand gebracht werden.

8. Inwiefern unterscheiden sich der 1. und 2. Abschnitt des Lückenschlusses Rahlauwanderweg? Wieso liegt im zweiten Abschnitt keine Dringlichkeit auf Grund der Herstellung
der Verkehrssicherung vor?

Bezirksamt Wandsbek:
Der 2. Abschnitt ist deutlich länger und in Teilabschnitten breiter.
Da die Fläche noch im Eigentum des LIG ist, liegt der Erhalt der Verkehrssicherheit beim Landesbetrieb.

9. Warum wird das Freiraumkonzept Rahlau im Arbeitsprogramm Stadtgrün für den Abschnitt Jenfelder Allee bis Ellerneck benannt, obwohl der Antrag sich auf die gesamte
Rahlau bezieht?

Bezirksamt Wandsbek:
Das Freiraumkonzept bezieht sich hauptsächlich auf die größeren und breiteren Flächenabschnitte, die aufgrund der Flächenbreite auch überplanbar sind. Planrechtlich sind es
die Bereiche, die als öffentliche Parkanlage ausgewiesen sind und östlich der Jenfelder Allee, insbesondere östlich der Wilsonstraße liegen. Auf diesen Flächen sind komplexere
Nutzungsmöglichkeit gegeben, da u.a. Teilflächen als öffentliche Spielplatzfläche planrechtlich festgesetzt sind.
Die Flächen westlich der Straße Wöschenhof sind deutlich schmaler und lassen lediglich eine Wegeverbindung zu, für die es kein Konzept bedarf.

10. Wurden bereits erste planerische Schritte für das Freiraumkonzept Rahlau eingeleitet? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Nein, erste Schritte werden aufgrund der Priorisierung anderer Projekte im Arbeitsprogramm nicht vorgezogen erbracht.

11. Gab es schon Bemühung, um Petitumspunkt 3 der Drs. 21-8875.1 (Suche nach einer Finanzierung) umzusetzen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Ja, der Ankauf der erforderlichen Flächen und die Umsetzung wurde als Projekt bei der BUKEA im Rahmen des Projekts „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ angemeldet.

12. Welche Pflegearbeiten wurden wo jeweils in den Jahren 2023, 2024 und 2025 an der Rahlau vorgenommen?

Bezirksamt Wandsbek:
2023: Mäharbeiten, Treibsel und Unrat aufnehmen, Rechenreinigung
2024: Mäharbeiten, Treibsel und Unrat aufnehmen, Rechenreinigung, Querlieger beseitigt
2025: Mäharbeiten, Treibsel und Unrat aufnehmen, Sohlräumung

13. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit wurden jeweils wo in den Jahren 2023, 2024 und 2025 an der Rahlau vorgenommen?

Bezirksamt Wandsbek:
Keine. Die Rahlau ist bezüglich der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie ein nicht berichtspflichtiges Gewässer und daher bei der Umsetzung der Durchgängigkeit nicht prioritär. Zudem betreffen die störenden Querbauwerke Straßendurchlässe, die aus wirtschaftlichen Erwägungen erst im Zuge der Grundinstandsetzung von Straßen bzw. der
Durchlässe selbst umgestaltet werden können.

14. Wie bewertet die Verwaltung den Gewässerzustand der der Rahlau?

Bezirksamt Wandsbek:
Wie fast alle Gewässer im Bezirk Wandsbek leidet die Rahlau unter hohen Sandfrachten aus den Regenwassersielen und dem hydraulischen Stress. Abschnittweise beeinträchtigt
die Neophytenausbreitung die natürliche Ufervegetation. Dennoch verfügt die Rahlau über einige wertvolle Abschnitte, die dem naturnahen Entwicklungspotenzial eines Stadtbaches entsprechen. In mehreren Abschnitten (Jenfelder Allee, Singelmannweg, Dammwiesenstraße, Ölmühlenweg) wurde durch den Einbau von Kies und Totholz eine Niedrigwassergerinne ausgebildet und Habitatstrukturen geschaffen.

15. Wo wurden in den Jahren 2023, 2024, und 2025 jeweils welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Neophyten an der Rahlau durchgeführt?

Bezirksamt Wandsbek:
Drüsiges Springkraut:
Der gesamte Gewässerlauf wird kontrolliert und das Springkraut entfernt.
Riesenbärenklau:
Der Gewässerverlauf zwischen Wöschenhof und Dammwiesenstraße wird kontrolliert und die Pflanzen bedarfsweise ausgegraben.
Kaukasische Brombeeren:
Die Bestände werden im gesamten Gewässerverlauf mit der Mahd eingedämmt.
Japanischer Staudenknöterich:
Die Bestände werden im gesamten Gewässerverlauf mit der Mahd eingedämmt. Die Maßnahmen erfolgen über den gesamten abgefragten Zeitraum.

Hier finden Sie die Anfrage.