Wie geht es weiter mit den herrenlosen Straßen im Bezirk Wandsbek?
Kleine Anfrage vom 22.08.2025
Drs. 22-2047
Sachverhalt:
Mit der Drucksache 22-1945.1 hat die CDU-Fraktion gefragt, ob es herrenlose Grundstücke im Bezirk Wandsbek gibt. Die Behörde für Finanzen und Bezirke antwortete:
„Zum jetzigen Zeitpunkt sind im Bezirk Wandsbek fünf herrenlose Grundstücke bekannt. Bei den herrenlosen Grundstücken im Bezirk Wandsbek handelt es sich um drei Grundstücke der Wirtschaftsart „Fußweg“, um ein Grundstück der Wirtschaftsart „Gebäude- und Freifläche“ sowie ein Grundstück der Wirtschaftsart „Begleitfläche Straßenverkehr“.“
In dem Auskunftsersuchen heißt es außerdem:
„Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen hat das Bezirksamt Wandsbek aufgefordert bis zum 21.08.2025 die Aneignung der herrenlosen Grundstücke im Bezirk
Wandsbek zu prüfen. Sollte das Bezirksamt Wandsbek diese Flächen in das bezirkliche Verwaltungsvermögen übernehmen wollen, wird die Freie und Hansestadt Hamburg von Ihrem Aneignungsrecht Gebrauch machen.“
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 28.08.2025
1. Was hat die Prüfung des Bezirksamts der Aneignung der herrenlosen Grundstücke im Bezirk Wandsbek für die fünf von der Finanzbehörde aufgeführten Grundstücke jeweils
ergeben?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Prüfung durch das Bezirksamt Wandsbek hat ergeben, dass von den fünf angezeigten herrenlosen Grundstücken zwei in das Verwaltungsvermögen „Tiefbau“ des Bezirksamtes
Wandsbek übertragen werden sollen. Für die weiteren drei Grundstücke besteht kein fachliches Interesse.
2. Was hat das Bezirksamt dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) bezüglich der o.g. Prüfung mitgeteilt?
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 1
3. Was sind nun die weiteren Schritte bei der Aneignung der herrenlosen Grundstücke?
Bezirksamt Wandsbek:
Der LIG wird einen Antrag beim zuständigen Grundbuchamt auf Aneignung der aufgegebenen Grundstücke stellen. Daraufhin wird die FHH im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen. Die Grundstücke können direkt ins Verwaltungsvermögen gebucht werden.
4. Wo befinden sich die erwähnten fünf herrenlosen Grundstücke jeweils? Bitte die Belegenheit angeben.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Anlage (nicht-öffentlich).
