Wie wirkungsvoll ist der Bau-Turbo in Wandsbek?

Wie wirkungsvoll ist der Bau-Turbo in Wandsbek?

Drs. 22-3354
Kleine Anfrage vom 25.03.2026

Sachverhalt:
Mit Pressemitteilung vom 24.03.2026 hat die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen erklärt, dass der am 30.10.2025 in Kraft getretene sogenannte Bau-Turbo „in Hamburg zündet“ und innerhalb von nur vier Monaten in Hamburgs Bezirken 746 Baugenehmigungen und Bauvorbescheide erteilt bzw. positiv beschieden worden seien (405 genehmigte Wohnungen und 341 positiv beschiedene Wohnungen). Weitere 1.100 Wohneinheiten befänden sich derzeit in Prüfung.
Zugleich wird ausgeführt, dass der überwiegende Teil dieser Vorhaben nach bisherigem Recht nicht oder nur im Rahmen langwieriger Bebauungsplanverfahren genehmigungsfähig gewesen wäre. Der Bau-Turbo basiert insbesondere auf erweiterten Befreiungsmöglichkeiten nach § 31 Abs. 3 BauGB sowie auf der befristeten Regelung des § 246e BauGB. Beide Instrumente ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen.
Demgegenüber wurde noch kurz zuvor öffentlich berichtet, dass hamburgweit lediglich 23 Wohnungsbauprojekte im Rahmen dieses Instruments eingereicht worden seien, von denen ein Großteil abgelehnt worden oder noch nicht beschieden sei.
Im Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek am 26.03.2026 konnte die Frage nach dem Anteil der auf den Bezirk entfallenden Wohneinheiten, die im Rahmen des Bauturbos genehmigt worden sind, nicht beantwortet werden. Auch zu den Gründen des scheinbar erheblichen Anstiegs der hamburgweiten Genehmigungen innerhalb eines Monats konnten keine Angaben gemacht werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 08.04.2026

Vorbemerkung des Bezirksamts Wandsbek:
Die Auswertungen der auf den Bauturbo basierenden Befreiungen werden monatlich von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) erstellt. Eine tagesaktuelle Erhebung ist derzeit nicht möglich. Darüber hinaus kann die Vollständigkeit der Daten nicht garantiert werden, da die entsprechenden Verfahren häufig erst nach der Bescheidung in die Auswertung aufgenommen werden können.

1. Wie viele der vom Senat genannten 746 Wohneinheiten entfallen konkret auf den Bezirk Wandsbek?

Bezirksamt Wandsbek:
Es ist im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens eine Wohneinheit.

2. Wie verteilen sich diese Fälle im Bezirk Wandsbek auf:
a) Baugenehmigungen und
b) positiv beschiedene Bauvoranfragen?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 1.

3. In wie vielen dieser Fälle im Bezirk Wandsbek wurden tatsächlich die Instrumente
a) § 31 Abs. 3 BauGB,
b) § 246e BauGB angewendet)

Bezirksamt Wandsbek:
Bei der besagten Wohneinheit wurde § 31 Abs 3 BauGB angewendet.

4. In wie vielen Fällen im Bezirk Wandsbek wurde im Rahmen dieser Vorschriften konkret von bestehenden Festsetzungen eines Bebauungsplans oder sonstigem Planungsrecht
abgewichen?

Bezirksamt Wandsbek:
In allen. Die in der Fragestellung zu 3. genannten Normen richten sich generell auf bauplanungsrechtliche Abweichungen.

5. Trifft die Aussage zu, dass der überwiegende Teil der genannten Vorhaben im Bezirk Wandsbek ohne Anwendung dieser Instrumente nicht oder nur im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens genehmigungsfähig gewesen wäre?

Bezirksamt Wandsbek:
Ja.

6. Wie viele Bauanträge bzw. Bauvoranfragen wurden im Bezirk Wandsbek seit Einführung des Bauturbos eingereicht, die ausdrücklich dieses Instrument in Anspruch nehmen wollten?

Bezirksamt Wandsbek:
Eine Statistik im Sinne der Fragestellung kann vom Bezirksamt Wandsbek nicht erhoben werden.
Zur Ermittlung der Zahl müssten mindestens 494 Vorgänge gesichtet und händisch ausgewertet werden. Pro Vorgang wären hierfür ca. 15 Minuten zu veranschlagen. Dies ist in der
zur Beantwortung der KA zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Hier finden Sie die komplette Anfrage.