Zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Bebauungsplanverfahren Steilshoop 11 und 12 als Präsenzveranstaltung

Die im Baugesetzbuch vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung ist zweistufig angelegt. Innerhalb der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 (1) BauGB) werden die Bürgerinnen und Bürger auf Basis von ersten Konzepten oder eines Vorentwurfes informiert und aufgerufen ihre Anregungen zur Planung einzubringen. In dieser Phase erfolgt auch schon eine Darstellung der vermuteten Umweltauswirkungen der Planung sowie des geplanten Untersuchungsumfangs im Rahmen der Umweltprüfung. Die gewonnenen Anregungen aus der Öffentlichen Plandiskussion dienen der Wandsbeker Politik und der Bezirksverwaltung zur Meinungsbildung und stellen eine wichtige Säule bei der Diskussion um Planungsinhalte dar.

 

Eine weitere Bürgerbeteiligung in Form der öffentlichen Auslegung folgt nach der Abstimmung mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange, so dass Änderungen des Planentwurfs von den Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden können.

 

Das Bezirksamt Wandsbek wollte dem Wunsch der Steilshooper Bürgerinnen und Bürger nach einer Präsenzveranstaltung Rechnung tragen und hatte mehrfach versucht eine Öffentlichkeitsbeteiligung als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Aufgrund des Pandemiegeschehens und den damit verbundenen Einschränkungen kann eine Präsenzveranstaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht durchgeführt werden, so dass die Öffentlichkeitsbeteiligung – auch aufgrund eines Beschlusses der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau – online durchgeführt wird.

 

Unabhängig davon möchten die demokratischen Parteien der Bezirksversammlung Wandsbek und die Bezirksverwaltung den Steilshooperinnen und Steilshoopern die Möglichkeit geben zu den Bebauungsplanentwürfen Steilshoop 11 und 12 in einer Präsenzveranstaltung Stellung zu nehmen und in einen Austausch zu kommen.

 

Wenngleich aufgrund des Pandemiegeschehens heute nicht klar ist, ab wann eine Präsenzveranstaltung wieder möglich sein wird, so besteht die Hoffnung, dass mit einem Fortschreiten der Impfkampagne dies Ende des Jahres 2021 wieder möglich sein sollte. Daher soll eine weitere Informationsveranstaltung noch möglichst vor der Öffentlichen Auslegung der Bebauungspläne durchgeführt werden, so dass die dort geäußerten Anregungen in die Planungen noch mit einfließen können.

Hier finden Sie den Antrag.