Instandsetzungen von Geh- und Radwegen; Stolperfallen müssen dringend behoben werden – Teil III

Erstmalig beantragt am 04.10.2017 mit einem Beschluss des Regionalausschusses heißt es:

(Im Straßenzug Grönlander Damm ab Haus Nr. 42 – Nordlandweg bis hin zum Spitzbergenweg besteht der Gehweg aus einer Sanddecke, welche in den Übergängen zu den asphaltierten oder aber gepflasterten Einfahrten der Privatgrundstücke regelmäßig nach Regenfällen erhebliche Unebenheiten aufweisen. Zum einen sind diese, insbesondere im Dunkeln, Stolperfallen und zum anderen bilden sich große Pfützen, welche nicht umgangen werden können.

Der ab der Kreuzung Grönlander Damm – Nordlandweg bis hin zum Spitzbergenweg angelegte Fahrradweg ist in einem derart schlechten Zustand, dass zu Fuß oder aber per Rad (benutzungsberechtigte Radfahrer) Stürze drohen.

Ein Gartenbauunternehmen, welches Anlieger in diesem Bereich ist, sorgt zwar im eigenen angrenzenden Fußweg für Ausbesserung der Senken nach Regenfällen, alle anderen Anlieger, und hier insbesondere derjenige welcher das Grundstück Nordlandweg Ecke Spitzbergenweg besitzt, scheren sich nicht um den Zustand der Gehwege bis hin zum Vermüllen und Unterlassen der Räumpflicht bei Eisglätte oder Schneefall im Winter.),

 

Weiter verfolgt mit der Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.Februar 2020 ergab sich folgender Sachverhalt:

Zustand der Geh- und Radwege im Nordlandweg

Kleine Anfrage vom 13.02.2020 Drucksache – 21-1110

…Mit Drucksache.: 20-4888 beantragte die CDU-Fraktion am 4. Oktober 2017 unter anderem die Instandsetzung der Geh- und Radwege im Nordlandweg ab Grönlander Damm bis hin zum Spitzbergenweg. Mit Drucksache: 20-7393 wurde die Verwaltung im April 2019 wegen fortwährender nicht getätigter Instandsetzung um Aufklärung über diese Untätigkeit gebeten.

Auch dieser Antrag führte zu keinem Ergebnis. Die Nutzer dieses Geh- und Radweges sehen den Zustand mit Sorge. Es wird auch von Stürzen berichtet, Menschen mit Gehhilfen können diesen Abschnitt ohne erhebliche Behinderungen nicht benutzen. Vor diesem Hintergrund fragten wir die Verwaltung:

 

Die Bezirksversammlung antwortete am 18.02.2020 auf folgende Fragen wie folgt:

 

  1. Wie wird der Zustand des Geh- und Radweges in dem vorgenannten Straßenabschnitt bewertet?

Der Geh- und Radweg befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. In größeren Teilbereichen ist keine Radweganlage vorhanden. Die Radwegbenutzungspflicht ist aufgehoben.

  1. Wann wurden vorgenannten Straßen und die Nebenanlagen erstellt und welche Arbeiten wurden bisher danach durchgeführt?

– Da die Verjährungsfrist für das Aufbewahren von Bauakten abgelaufen ist, kann die Wegeaufsicht des Bezirksamtes keine Angaben zur Herstellung der Straße und der Nebenflächen machen. Arbeiten im Rahmen der Unterhaltung zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit erfolgten und erfolgen bei Bedarf

  1. Wurden der Verwaltung die Stürze gemeldet?

– Der zuständigen Wegeaufsicht des Bezirksamtes sind keine Stürze bekannt. Im Übrigen ist für Daten von Unfällen die Behörde für Inneres und Sport zuständig.

  1. Sind Ausbesserungen an den Gehwegen an dem vorgenannten Straßenabschnitt geplant?

– Nein.

Es ist völlig unverständlich, warum in diesem Straßenabschnitt der Geh- und Radweg, auch als Nutzungsweg von Schulkindern, derart vernachlässigt wird.

Der Zustand ist nach wie vor von Unebenheiten geprägt und nicht im Sinne einer barrierefreien Gehwegnutzung.

Hier finden Sie den Antrag.