Steilshoop: Bauarbeiten für die U5-Ost in der Gründgensstraße: Basketball- und Skaterpark müssen weichen; Abriss erst, wenn der Ersatz fertiggestellt ist

Mit Bezirksdrucksache 21-3011 teilt das Bezirksamt mit, dass die Verlagerungen des Skaterparks und des Basketballplatzes unter dem Vorbehalt einer Kostenübernahme durch die Hochbahn (U5-Etat) stehen, die erst nach dem Planfeststellungsbeschluss für die U5 erfolgen könne.

Somit besteht die Möglichkeit, dass der Skaterpark und der Basketballplatz ohne Ersatz abgerissen werden bzw. ein Ersatz erst verspätet umgesetzt wird. Der Ansatz die Steilshooper Jugendlichen aus dem Kinderzimmer an die frische Luft zu bekommen, wäre damit vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr umsetzbar. Beide Plätze werden von den Steilshooperinnen und Steilsshoopern in erheblichem Maße genutzt. Alraune verweigert derzeit die Zustimmung, um dieser Problematik entgegenzuwirken.

Die Aussage, dass die Kostenübernahme erst nach dem Planfeststellungsbeschluss für die U5 erfolgen könne, überrascht. Schließlich teilt der Senat mit Bürgerschaftsdrucksache 22/2212 mit, dass ein zu fällender Wald in Alsterdorf bereits vor dem Planfeststellungsbeschluss für die U5 aufgeforstet worden ist.

Entsprechende geplante Maßnahmen sind demnach auch bereits vor dem Plan-feststellungsbeschluss für die U5 möglich.

Damit Steilshoop am Ende nicht ohne Skaterpark und ohne Basketballplatz zu mindestens eine Zeitlang auskommen muss, sollte ein Abriss erst erfolgen, wenn die Alternativen ertüchtig worden sind. Die Hochbahn und das Bezirksamt hatten ausreichend Vorlauf, um derlei Planungen vorzunehmen.

 

Hier finden Sie den Antrag.