Wandsbek-Gartenstadt und Tonndorf: CDU fordert Erhalt von Einfamilienhäusern – keine Nachverdichtung von Erbbaurechtssiedlungen!

Wandsbek-Gartenstadt und Tonndorf:

CDU fordert Erhalt von Einfamilienhäusern – keine Nachverdichtung von Erbbaurechtssiedlungen!

SPD und Grüne führen ihre Politik gegen Einfamilienhäuser und den Traum vom Eigenheim auch in Wandsbek fort. Die Erbbaurechtssiedlungen mit Siedlungshäusern im Bezirk Wandsbek werden nach Willen des rot-grünen Senats generell nicht mehr an die jetzigen Erbbaurechtsnehmer verkauft. Zudem sollen in den Erbbaurechtssiedlungen im Bezirk Wandsbek Nachverdichtungspotentiale genutzt werden. Dies teilt die Finanzbehörde in einer Vorlage der Bezirksversammlung Wandsbek mit (die Mitteilungsvorlage finden Sie hier).

Drei Siedlungen im Bezirk Wandsbek stehen nach Aussage der Finanzbehörde im Fokus einer städtebaulichen Nachverdichtung – die beiden Siedlungen nördlich und südlich vom U-Bahnhof Wandsbek-Gartenstadt* und eine Siedlung im südöstlichen Tonndorf (Ellerneck/ Feldlerchenweg/ Lohwisch).

„Die CDU hält den Ansatz für falsch, generell keine Grundstücke mit Siedlungshäusern mehr an die jetzigen Erbbaurechtsnehmer zu veräußern. Eigentumsbildungen bei Grundstücken mit Siedlungshäusern sollten auch in Hamburg grundsätzlich wieder möglich sein. Das ist neben dem Traum vom Eigenheim vor allem auch ein wichtiges Mittel gegen Altersarmut“, sagt Dr. Natalie Hochheim, Vorsitzende der CDU-Fraktion Wandsbek.

Zudem befürchtet die CDU Wandsbek eine stetige Abnahme von Einfamilienhäusern im Kerngebiet. Auch das Kerngebiet braucht vielfältige Wohnangebote – sowohl gartenbezogenes Wohnen, als auch Geschosswohnungsbau. „Die in den 50er Jahren entstandenen städtebaulichen Siedlungsstrukturen der drei Siedlungen in Wandsbek-Gartenstadt und Tonndorf sind insbesondere für Familien ein attraktives Wohnangebot. Nachverdichtungen dieser Siedlungen führen zur Vertreibung der jetzigen Erbbaurechtsnehmer ins Hamburger Umland. Zudem sind die möglichen Flächen zu kleinteilig, als dass eine Nachverdichtung eine signifikante Entlastung des Wohnungsmarktes bedeuten würden“, so Hochheim.

 

 *Erbbaurechtssiedlung nördlich vom U-Bahnhof Wandsbek Gartenstadt: Pregelweg, Nogatweg, Deimeweg, Insterweg, Gilgegrund

Erbbaurechtssiedlung südlich vom U-Bahnhof Wandsbek Gartenstadt: Bartensteiner Weg, Treuburger Weg, Brausberger Weg, Ostpreußenstieg, Sensburger Weg, Wartenburger Weg, Ragniter Stieg

Hintergrund:

Das Erbbaurecht ist das Recht, eine Immobilie auf fremdem Grundstück zu bauen oder zu kaufen. Der Eigentümer des Grundstücks, der Erbbaurechtgeber, räumt dem Erbbaurechtnehmer ein Nutzungsrecht für das Grundstück ein. Läuft der entsprechender Vertrag aus, dann erlischt das Nutzungsrecht und geht wieder vollständig an den Verpächter über. Die Stadt Hamburg als Eigentümer will nun dieses Auslaufen der Verträge nutzen, um die auf den Grundstücken befindlichen Einfamilienhäuser abzureißen und durch mehrgeschossige Bebauung zu ersetzen. Die jetzigen Nutzer der Grundstücke haben das Nachsehen und verlieren ihr Zuhause.