Auswahl von Investitionen im Bezirk Wandsbek aus dem Stadtentwicklungsfond Lebendige Quartiere ohne Beteiligung der Bezirksversammlung?

Kleine Anfrage vom 11.07.2022

Drs. 21-5561

Sachverhalt:

Der Senat verkündigt am 08.07.2022, per Pressemitteilung, Investitionen im Bezirk Wandsbek aus dem Stadtentwicklungsfond Lebendige Quartiere. Die Projekte sind ausgewählt worden, ohne Beteiligung der Bezirksversammlung Wandsbek. Auf der anderen Seite wird vom Senat behauptet, dass keine Haushaltsmittel für die Bezirke zur Verfügung stehen. So können die Geh- und Radwege (Nebenflächenprogramm) nicht saniert werden. Nun sollen folgende Projekte umgesetzt:

Wachsendes Quartier Grunewaldstraße: Erneuerung und Ergänzung der Spielplätze und Schaf- fung von Mobilitätslösungen

Entwicklung von Multibewegungsflächen und Gestaltung von Spielflächen im wachsenden Quartier Meiendorf

Entwicklung von Mutlibewegungsflächen und Schaffung eines Quartierswegs im wachsenden Quartier Hegholt

Wohnumfeldmaßnahmen im zusammenwachsenden Quartier Elfsaal Modernisierung und Instandsetzung Haus der Jugend Bramfeld

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 14.07.2022

  1. Warum und mit welchen Grundlagen wurden, die 5 Projekte (Quartier Grunewaldstraße, Quartier Meiendorf, Quartier Hegholt, Quartier Elfsaal, HdJ Bramfeld) vom Bezirksamt Wandsbek, ausgewählt?

    Bezirksamt Wandsbek:
    Bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen können ausschließlich Bezirksämter und Behörden Projektvorschläge im Sinne der Förderrichtlinie für Maßnahmen des „Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere“ einreichen. Andere Institutionen wie Woh- nungsbauunternehmen, Vereine, Träger von Einrichtungen oder Initiativen und Privatper- sonen können ihre Projektidee nur über das jeweils zuständige Bezirksamt einreichen. Das Bezirksamt Wandsbek hat auf Basis der fachlichen Kenntnisse und der bezirklichen Belange entschieden, dass alle fristgerecht eingegangenen Projektvorschläge bei der BSW eingereicht werden konnten, da sie formal und inhaltlich den Anforderungen der Förderrichtline gerecht wurden. Eine „Auswahl“ im Sinne der Fragestellung hat nicht statt- gefunden.

  2. Welches Gebiet (Flurstücke) umfasst das Quartier Grunewaldstraße?

    Bezirksamt Wandsbek:
    Es handelt sich um die privaten Grundstücke rund um die Punkthochhäuser Grunewalds- traße 72 – 77. Ein flurstücksgenauer Antrag liegt dem Bezirksamt noch nicht vor.

  3. Welches Gebiet (Flurstücke) umfasst das Quartier Meiendorf?

    Bezirksamt Wandsbek:
    Es handelt sich hierbei um die privaten Grundstücke: Bolzplatz Lapplandring 18-20, Spielplatz Wildschwanbrook 23, Bolzplatz und Spielplatz nördlich Wildschwanbrook 179/181, private Wegeverbindungen am Wildschwanbrook, Spielplätze Wildschwanbrook 43/47, Spielplatz Wildschwanbrook 8-18. Ein flurstücksgenauer Antrag liegt dem Bezirks- amt noch nicht vor.

  4. Welches Gebiet (Flurstücke) umfasst das Quartier Hegholt?

    Bezirksamt Wandsbek:
    Es handelt sich um die privaten Grundstücke: Multibewegungsfläche Hegholt 24, Spiel- platz Haldesdorfer Straße 125,
    Spielplatz Haldesdorfer Straße 142, Spielplätze Carl-Bremer-Ring 11, 15, 19, 23 und den Quartiersrundweg Carl-Bremer-Ring und angrenzende Flächen. Ein flurstücksgenauer Antrag liegt dem Bezirksamt noch nicht vor.

    1. Welche Investitionen werden bei der Sanierung des HdJ Bramfeld aus den Mitteln des Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere finanziert?

      Bezirksamt Wandsbek:
      Die vorgesehenen Baumaßnahmen beschränken sich fast ausschließlich auf die Gebäu- dehülle. Dazu zählen auch Teile des Dachs sowie Fenster und Fensterrahmen. Der Fi- nanzierungsanteil des Stadtentwicklungsfonds beträgt 38 Prozent der Investitionskosten.

    2. Wie wird die Bezirksversammlung an der Planung und Umsetzung der 5 Projekte (Quar- tier Grunewaldstraße, Quartier Meiendorf, Quartier Hegholt, Quartier Elfsaal, HdJ Bram- feld) beteiligt?

      Bezirksamt Wandsbek:
      Der Ausschuss für Soziales wird von der Entscheidung der BSW analog zum ersten Pro- jektaufruf in der nächstmöglichen Sitzung informiert.

    3. Wurde die Bezirksversammlung bei den 5 Projekten (Quartier Grunewaldstraße, Quartier Meiendorf, Quartier Hegholt, Quartier Elfsaal, HdJ Bramfeld) bereits über die Kinder- und Jugendbeteiligung informiert?
      1. Wenn ja, wie und wann?
      2. Wenn nein, warum nicht?

      Bezirksamt Wandsbek:
      Nein. Es handelt sich um private Baumaßnahmen, daher erfolgt die Beteiligung der Be- wohnerinnen und Bewohner durch den Zuwendungsempfänger.

    4. Warum wurde bei den Anträgen des Bezirksamtes aus den Mitteln des Stadtentwicklungs- fonds Lebendige Quartiere Investitionen das Quartier Kielkoppelstraße (Musikschule, TSV Hohenhorst, KITA) nicht berücksichtigt?

      Bezirksamt Wandsbek:
      Dem Bezirksamt lag kein Antrag der Vereine oder Träger der Einrichtungen vor, der die Bedingungen der Förderrichtlinie erfüllt hätte. Im Übrigen siehe KA 21-5089.

    5. Wann stehen die Mittel aus dem Stadtentwicklungsfond Lebendige dem Bezirksamt Wandsbek zur Verfügung und in welche Haushaltstitel werden sie übernommen?

      Bezirksamt Wandsbek:
      Die Mittel werden dem Bezirksamt per Sollübertragung bedarfsgerecht zur Bewilligung des jeweiligen Zuwendungsbescheides auf dann einzurichtende PSP-Elemente bereitge- stellt. Sender der investiven Mittel ist 2-28713001-00006.01 (PKA 98050000).

    6. Wie wird die Öffentlichkeit bei der Planung und Umsetzung der 5 Projekte (Quartier Gru- newaldstraße, Quartier Meiendorf, Quartier Hegholt, Quartier Elfsaal, HdJ Bramfeld) be- teiligt?

      Bezirksamt Wandsbek:
      Die Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt jeweils projektbezogen durch den Zuwendungsempfänger.

      Welches Gebiet (Flurstücke) umfasst das Quartier Elfsaal?

      Bezirksamt Wandsbek:
      Es handelt sich um die privaten Grundstücke Elfsaal 28-44. Ein flurstücksgenauer Antrag liegt dem Bezirksamt noch nicht vor.

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