Bebauungsplan Rahlstedt 131 Flurstück 2372, 2373 in der Gemarkung: Neu- Rahlstedt II

Kleine Anfrage vom 12.09.2022 Drs. 21-5808
Sachverhalt:
Mit der Drucksache 21-5734 wurden die Fragen nicht ausreichend beantwortet.
Zur Frage 2 wurde mit einer allgemeinen Einschätzung geantwortet.
In der Antwort zu Frage 1 wurde u.a. der Bauantrag vom 07.11.2019 wie folgt erwähnt:
„Am 07. November 2019 wurde ein Bauantrag nach § 62 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
für den Neubau einer Gärtnerei mit Verkaufsgebäude eingereicht. Dieser wurde am 08. April
2020 zurückgenommen.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 19.09.2022
1. Wann stand der Bauantrag vom 07.11.2019 auf den Flurstücken 2372 und 2373 im
Unterausschuss für Bauangelegenheiten des Regionalausschusses Rahlstedt auf der
Tagesordnung und mit welchem Ergebnis?
Bezirksamt Wandsbek:
Der Bauantrag wurde in der Sitzung des Unterausschusses für Bauangelegenheiten des
Regionalausschusses Rahlstedt am 19.02.2020 einstimmig in den nichtöffentlichen Teil des
Planungsausschusses überwiesen.
2. Wurde der Bauantrag vom 07.11.2019 im Planungsausschuss auf die Tagesordnung
gesetzt?
a. Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Nein, aufgrund der beginnenden Corona-Pandemie wurden die Planungsausschusssitzungen
am 17.03.2020 und 14.04.2020 abgesagt. Die Überweisung des Bauantrags wurde daher im
Hauptausschuss am 16.03.2020 behandelt.
3. Wann wurde der Unterausschuss für Bauangelegenheiten des Regionalausschusses
Rahlstedt von der Entscheidung des Planungsausschusses bzw. der Verwaltung zum
Bauantrag vom 07.11.2019 informiert?
Bezirksamt Wandsbek:
Da der Bauantrag am 08.04.2020 zurückgezogen wurde, erfolgte keine weitere Befassung im
Unterausschuss für Bauangelegenheiten.

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