CDU-Antrag angenommen: Bezirksamt Wandsbek muss jährlich Tätigkeitsbericht vorlegen

Am 17. November 2022 brachte die CDU-Fraktion einen Antrag in die Bezirksversammlung Wandsbek ein, der die Vorlage eines Tätigkeitsberichts forderte (s. Antrag). Der Antrag wurde gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der nicht mehr mehrheitsfähigen Koalition von Rot-grün angenommen.

Vorbild für einen solchen Tätigkeitsbericht ist das Pendant aus Bergedorf. Dort legt das Bezirksamt Bergedorf seit nunmehr 42 Jahren der Bezirksversammlung einen Tätigkeitsbericht vor. Neben allgemeinen Informationen werden in diesem die einzelnen Dezernate, deren Leitung und Aufgaben vorgestellt. Zudem verfasst jedes Fachamt eine kurze Zusammenfassung über Schwerpunktthemen, Neuerungen und die erreichten Ziele. Gleichzeitig gibt es einen Ausblick auf die bevorstehenden Aufgaben und Ziele für das kommende Jahr. Der Tätigkeitsbericht in Bergedorf wendet sich an Bürgerinnen und Bürger, die sich mit der Arbeit und der Entwicklung ihres Bezirksamtes befassen wollen, und wird in der Bezirksversammlung beraten.

„Ab dem Jahr 2022 muss das Bezirksamt Wandsbek nun einen Tätigkeitsbericht vorlegen, der Transparenz schafft und die Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit im Bezirksamt informiert“, sagt Dr. Natalie Hochheim, Vorsitzende der CDU-Bezirksfraktion Wandsbek. „Das Fehlen einer mehrheitsfähigen Koalition in Wandsbek ermöglichte den Erfolg dieses Antrages, der vermutlich sonst grundsätzlich abgelehnt worden wäre. Eine wechselnde Mehrheit in der Bezirksversammlung birgt die Chance, mehr Inhalte zu diskutieren und die Leistungen der Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern“, so Hochheim.