Fragen zum Neubauprojekt Jenfelder Au

Unter dem Titel „Wie geht’s weiter im Jenfelder Norden? – Berliner Platz und Jenfelder Au“ stellt die CDU-Fraktion Fragen zum Neubauprojekt Jenfelder Au.

Auskunftsersuchen vom 05.01.2023

Drs. 21-6394.1

Sachverhalt:

Im Jenfelder Norden tut sich etwas. Während in der Siedlung Jenfelder Au auf dem ehemaligen Kasernengelände bereits seit Jahren gebaut wird, befindet sich das Vorhaben am Berliner Platz noch in Planung. Die Baumaßnahmen haben einen großen Einfluss auf die dortigen Anwohne- rinnen und Anwohner. Neue Wohnungen, Park- und Grünanlagen entstehen sowie eine Umge- staltung des Nahversorgungsangebots.

Im Hamburger Abendblatt wurde die Wohnsiedlung Jenfelder Au als „Vorzeigeprojekt mit 1.200 Wohneinheiten bezeichnet“ (HA 30.12.2022), doch was steckt dahinter und was ist noch zu erwarten? Das Nahversorgungszentrum am Berliner Platz ist für die Bewohner der Jenfelder Au ein naher Bezugspunkt. Das baldige Ende des dortigen alten Einkaufzentrums hat bereits zu einem Umzug der Postfiliale in die Jenfelder Au geführt. Wird es zu weiteren Umzügen kom- men, je näher der Abriss am Berliner Platz rückt?

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt (BA) Wandsbek antwortet wie folgt:
Die Finanzbehörde (FB) antwortet wie folgt:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt: Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) antwortet wie folgt:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet wie folgt:

Berliner Platz
  1. Wann werden die Geschäfte und Arztpraxen des Einkaufzentrums Berliner Platz endgül-tig schließen?
  2. Bis wann können die Geschäfte und Arztpraxen des Einkaufzentrums Berliner Platz ar-beiten?
  3. Für wann ist der Abriss des Einkaufzentrums Berliner Platz geplant?
  4. Ursprünglich war der Abriss des Einkaufzentrums Berliner Platz bereits für Ende 2022geplant und der Baubeginn für 2023, wieso hat sich der Zeitplan geändert?
  5. Wann ist mit dem Baubeginn des „neuen“ Berliner Platzes zu rechnen und welche Dauersind für die Bauarbeiten angesetzt?

BA Wandsbek zu 1. – 5:
Es besteht bisher keine abschließende Zeitplanung für die Umsetzung des Vorhabens. Bisherige Überlegungen zum zeitlichen Ablauf besitzen ggf. keine Verbindlichkeit und sind insbesondere mit Fortgang des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Jenfeld 28 anzupassen.

  1. Was passiert mit den noch verbliebenden Geschäften im Einkaufszentrum Berliner Platz nach der Schließung?
  2. Was passierten mit den Arztpraxen nach der Schließung des Einkaufszentrums Berliner Platz?
  3. Wurde den Arztpraxen ein Ausgleich angeboten? Falls nein, warum nicht. Falls ja, was wurde konkret angeboten?
  4. Werden die Ärzte, die ihre Praxen im Einkaufszentrum am Berliner Platz haben, auch nach der Schließung im Stadtteil bleiben?

BA Wandsbek zu 6. – 9.:
Die Vorhabenträgerin hat den örtlichen Gewerbetreibenden nach eigenen Angaben mehrheitlich Angebote für eine Anmietung im geplanten neue Nahversorgungszentrum, sowie ggf. für Zwischenlösungen während der Bauphase unterbreitet. Den ansässigen Ärzten wurden Raumangebote im geplanten Neubau unterbreitet. Die Gewerbetreibenden und Ärzte entscheiden selbst über die Annahme dieser Angebote und die Fortführung ihrer Tätigkeit. Im Übrigen ist der Verwaltung eine Stellungnahme zu Gesprächen zwischen Vermieter und Mietern nicht möglich.

10. Wird weiterhin an dem Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs des Archiketenbüros haascookzemmrich STUDIO 2050 festgehalten? Wenn ja, haben sich seit der Vorstellung Änderungen ergeben? Wenn nein, warum?

BA Wandsbek:
Ja. Über die Weiterentwicklung des Vorhabens im Planungsprozess wird das Bezirksamt zu gegebener Zeit im zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung berichten.

11. Ist die Umsetzung des vorhabenbezogenen Bauungsplanverfahren Jenfeld 28 (Berliner Platz) aufgrund der aktuellen Lage (gestiegene Baukosten, Zinserhöhung etc.) in Gefahr? Welche Veränderungen ergeben sich daraus?

BA Wandsbek: Nein.

12. Wird es zu verkehrlichen Einschränkungen durch Abriss und Bau am Berliner Platz kommen?

BA Wandsbek:
Dies kann für die Bauzeit nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Im Übrigen stehen Einzelheiten zur Baustelleneinrichtung noch nicht fest.

13. Wie lange werden welchen konkreten Einschränkungen durch den Abriss und Bau am Berliner Platz auftreten?

BA Wandsbek: Siehe zu 12.

14. Im städtebaulichen Siegerentwurf des Architekturbüros wurde die Fläche der Charlottenburger Straße farblich hervorgehoben. Soll die Charlottenburger Straße auf Höhe des Berliner Platzes verkehrlich abgebunden werden?

BA Wandsbek: Nein.

15. Die Postfiliale aus dem Einkaufszentrum Berliner Platz ist bereits in die Jenfelder Au gezogen, sollen weitere Geschäfte folgen?

BA Wandsbek:
Dies obliegt den Entscheidungen der Gewerbetreibenden selbst. Im Übrigen siehe zu 6.-9.

Jenfelder Au

16. Wieviel hat die Erschließung für die Jenfelder Au gekostet?

BA Wandsbek:
Die Gesamterschließungskosten liegen entsprechend der Drs. 20/1108 bei rund 40 Mio.€ zuzüglich des genehmigten Nachtrags für „Hamburg Wasser“ in Höhe von 2,94 Mio. €. Die end- gültigen Kosten können erst nach kompletter Fertigstellung benannt werden.

17. Wie hoch ist der Kaufpreis pro Quadratermeter BGF (oberirdisch) Wohnungsbau bzw. pro Quadratmeter Wohnbaufläche? Bitte detailliert auflisten.

FB:
Die Bewertung von Flächen und die Ermittlung der Quadratmeterpreise hängt von vielen Fakto- ren ab, beispielsweise auf welche Art und Weise die Flächen vergeben wurden. Die bereits ver- gebenen Baufelder der Jenfelder Au wurden im Rahmen von konzeptionellen Ausschreibungen und Direktvergaben verkauft. Bei Konzeptausschreibungen erfolgen die Kaufpreisgebote durch die einzelnen Bieter aufgrund wirtschaftlicher und kalkulatorischer Bewertungen, die der FHH nicht vorliegen. Bei Direktvergaben erfolgten gutachterliche Berechnungen. Eine Pauschalisie- rung der Quadratmeterpreise ist somit nicht möglich.

18. Welchen Anteil haben die Erschließungskosten bei den jeweiligen Quadratmeterkauf- preisen?

FB:
Die Gebote in Ausschreibungsverfahren und die Wertgutachten bei Direktvergaben beziehen sich auf voll erschlossene Grundstücke, ein Anteil von Erschließungskosten ist draus nicht ableitbar.