Frühdiagnostik stärken und Mindeststandards in Mathematik sichern

Frühdiagnostik stärken und Mindeststandards in Mathematik sichern

Drs. 22-3196.1
Auskunftsersuchen vom 24.02.2026

Sachverhalt:
Die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 23/2803 zeigt, dass ein erheblicher Anteil der Hamburger Grundschülerinnen und Grundschüler die verbindlichen Mindeststandards in Mathematik nicht erreicht.
Laut Senat verfehlen:
• 23,8 % der Kinder die Mindeststandards auf der Globalskala Mathematik,
• 22,3 % die Mindeststandards in der Leitidee Zahlen und Operationen.
Damit erreicht nahezu jedes vierte Kind nicht das Kompetenzniveau, das für einen erfolgreichen Übergang in die weiterführende Schule notwendig ist.
Zugleich ist die Prüfung zur Einführung einer systematischen Frühdiagnostik ab Klasse 1 laut Senat noch nicht abgeschlossen. Frühdiagnostik ist jedoch entscheidend, um Lernrückstände rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern, dass Kinder erst in Klasse 3 oder 4 als Risikofälle sichtbar werden. Der verpflichtende Hamburger Rechentest (HaReT) ist ein wichtiges Instrument, reicht aber allein nicht aus, um Lernschwierigkeiten frühzeitig und umfassend zu identifizieren.
Für einen großen und sozial heterogenen Bezirk wie Wandsbek ist Transparenz über die Nutzung diagnostischer Verfahren und die Erreichung der Mindeststandards besonders wichtig.
Nur so können Unterstützungsbedarfe erkannt und gezielte Maßnahmen entwickelt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) antwortet wie folgt: 31.03.2026

Vorbemerkung der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):
Als eine wesentliche Maßnahme der Qualitätsentwicklung hat Hamburg ein engmaschiges System regelhafter Kompetenzmessungen/Lernstandserhebungen etabliert. So nimmt Hamburg an länderübergreifenden Lernstandserhebungen teil (KERMIT 3 und KERMIT 8) und hat verbindliche Hamburg spezifische Lernstandserhebungen ausgebaut (KERMIT 2, 5, 7, 9). Weitere Informationen zu den KERMIT-Erhebungen finden sich hier:
https://ifbq.hamburg.de/lernstandserhebung/kermit/.
Mit den KERMIT-Daten erhalten die Schulen regelmäßig Ergebnisse über den Kompetenzstand ihrer Schülerinnen und Schüler und damit wertvolle Informationen für ihre Schul- und Unterrichtsentwicklung.
Sie können damit erkennen, wo sich positive Entwicklungen abzeichnen, ob schulinterne Maßnahmen fruchten und wo Nachsteuerungsbedarfe liegen. Im Rahmen der verpflichtenden
KERMIT-Erhebungen wertet die für Bildung zuständige Behörde die Ergebnisse der Testungen zentral aus und stellt den Schulen diese in Form von Ergebnisrückmeldungen
bezogen auf den Lernstand der einzelnen Klassen zur Verfügung. Auch die Schulaufsichten erhalten die schulbezogenen KERMIT-Ergebnisrückmeldungen für die von ihnen begleiteten
Schulen. Die Testergebnisse der KERMIT-Erhebungen werden außerdem in aggregierter Form zu Monitoringzwecken genutzt, um schulübergreifende Entwicklungen und Handlungsbedarfe zu identifizieren und systemrelevantes Wissen zu generieren.

1. Welche Diagnoseinstrumente zur Erfassung mathematischer Basiskompetenzen in den Klassenstufen 1 und 2 werden an den Wandsbeker Grundschulen eingesetzt (z. B. Ha-
ReT, HRT, ZAREKI R) und in welchem Umfang?

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):
Der Hamburger Rechen Test (HaReT) ist für alle Kinder der Klasse 1 und 2 in Hamburg verbindlich durch die Mathematik unterrichtende Lehrkraft einzusetzen und auszuwerten. Im Rahmen der Rückmeldung der Ergebnisse aus den jährlich stattfindenden verpflichtenden KERMIT-2-Erhebungen (https://ifbq.hamburg.de/lernstandserhebung/kermit/) erhalten die Schulen zusätzlich die Information, welche Schülerinnen und Schüler im Bereich Mathematik (gemessen auf der Globalskala) so schwach abgeschnitten haben, dass diese besonders in den Blick genommen werden müssen. Für identifizierte Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Rechnen erfolgt eine fortgesetzte Diagnose nach Maßgabe der Schule auch in den Klassenstufen 3 und 4 durch den HaReT. Für diese Schülerinnen und Schüler ist für die Verlaufsdiagnostik durch die Schulen zusätzlich zum HaReT zum Schulhalbjahr ein weiteres Testinstrument einzusetzen (entweder der Heidelberger Rechentest (HRT) für die Jahrgänge 1 bis 4 oder die „Neuropsychologische Testbatterie für Zahlenverarbeitung und Rechnen bei Kindern – Revidierte Fassung“ (ZAREKI-R) für die Jahrgänge 2 bis 4).
Die Verantwortung für die Durchführung weiterer Diagnostikmaßnahmen über die verpflichtenden Verfahren hinaus (zur individuellen Förderplanung, zur Feststellung von besonderen Förderbedarfen und/oder zur Gewährleistung von Unterstützung durch Nachteilsausgleich und Notenschutz) liegt bei den Schulen. Die Testverfahren werden je Lernstand, Unterstützungsbedarf und Lernziel eingesetzt und kommen dadurch in den verschiedenen Schulen in unterschiedlichem Maße zur Anwendung.
Für die Übersicht aller Testverfahren, die an Hamburger Grundschulen verpflichtend eingesetzt bzw. von der für Bildung zuständigen Behörde zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung gestellt werden, siehe Drucksache 23/1071.

2. Wie viele Schülerinnen und Schüler an Wandsbeker Grundschulen verfehlen die Mindeststandards in Mathematik? Bitte nach Schulen aufschlüsseln.

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):
An den Wandsbeker Grundschulen haben 17,3 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Mindeststandards in Mathematik am Ende der Klasse 4 (gemessen durch die KERMIT 5-Erhebung zu Beginn des Schuljahres 2025/26) nicht erreicht. Die zuständige Behörde für Bildung veröffentlicht im Rahmen der KERMIT-Erhebungen grundsätzlich keine schulgenauen Daten bezogen auf die Erreichung von Mindest-, Regel- oder Optimalstandards.

Hier finden Sie das komplette Auskunftsersuchen.