Neuerrichtung und Inbetriebnahme der neuen Sportanlage Am Neumarkt 40

Kleine Anfrage vom 06.03.2023

Drs. 21-6684

Sachverhalt:

Mit der Drucksache 22-9966 (Bürgerschaft) hat der Senat zur Frage 1 wie folgt geantwortet: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand des Bauantragsverfahrens für die Sportanlage Am Neumarkt 40?
Antwort zu Frage 1:
Der Bauantrag befindet sich in Prüfung. Eine Vorstellung des Vorhabens in der Dezembersitzung des zuständigen Unterausschusses für Bauangelegenheiten der Bezirksversammlung Wandsbek wird angestrebt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 20.03.2023

  1. Wann erfolgte die Vorstellung des Vorhabens Am Neumarkt 40 im zuständigen Unteraus- schusses für Bauangelegenheiten der Bezirksversammlung Wandsbek?

    Bezirksamt Wandsbek: Siehe zu 2.

  2. Wenn eine Vorstellung des Vorhabens Am Neumarkt 40 im zuständigen Unterausschusses für Bauangelegenheiten der Bezirksversammlung Wandsbek noch nicht erfolgte, welche Gründe haben zur Verzögerung der Vorstellung geführt?

    Bezirksamt Wandsbek:
    Das Bezirksamt stand noch im Austausch mit dem Antragsteller, ob tatsächlich lediglich eine Sportplatzanlage ohne Funktionsgebäude oder Flutlichtmasten errichtet werden soll. Der Vorgang wurde nunmehr im Unterausschuss für Bauangelegenheiten am 09.03.2023 vorgestellt.

    1. Wurden bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahren Wandsbek 83 lärmtechnische Untersuchungen für ein Regionalligastadion mit 1.500 Zuschauer und 4 m bzw. 6 m hoher Tribüne durchgeführt?

      Bezirksamt Wandsbek: Ja.

    2. Wurden weitere Untersuchungen (z.B. Verkehr, Umwelt) im Rahmen des Bebauungs- planverfahren Wandsbek 83 für ein Regionalligastadion mit 1.500 Zuschauer und 4 m bzw. 6 m hoher Tribüne durchgeführt?
      1. Wenn ja, welche?
      2. Wenn nein, warum nicht?

      Bezirksamt Wandsbek:
      Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Wandsbek 83 wurden u.a. eine verkehrstechnische Untersuchung vorgenommen und ein Umweltbericht aufgestellt. Eine mögliche Nutzung der festgesetzten Sportanlage als Regionalligastadion wurde im Wege einer ty- pisierenden Betrachtung in die lärmtechnische Untersuchung eingestellt. Im Übrigen lag im Zeitpunkt des Bebauungsplanverfahrens keine weitergehende Vorhabenplanung für ein Regionalligastadion vor.

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