Noch nicht einmalig endgültig hergestellte Straßen im Alstertal
Kleine Anfrage vom 03.04.2025
Drs. 22-1317
Sachverhalt:
Der Drucksache 22-1055.1 ist eine Liste der noch nicht erstmalig endgültig hergestellten Straßen beigefügt. Für den Stadtteil Poppenbüttel werden u.a. folgende Teilstücke von Straßen genannt, die eine Asphaltschicht haben, Bürgersteige besitzen, über einen geordneten Regenwasserabfluss (Kanalisation und/oder Graben) verfügen und augenscheinlich sich in einem guten Gesamtzustand befinden:
Achter Billing
Kritenbarg
Marderstieg
Ulzburger Straße
Wesselstraat
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 11.04.2025
1. Woraus ergibt sich, dass die Straßen Achter Billing, Kritenbarg, Marderstieg, Ulzburger Straße und Wesselstraat in bestimmten Abschnitten noch nicht erstmalig endgültig hergestellt sind?
Bezirksamt Wandsbek:
Die genannten Straßen sind zum überwiegenden Teil endgültig hergestellt und abgerechnet.
Es fehlen lediglich einzelne Abschnitte.
Einige Abschnitte sind „in Kostenspaltung“ abgerechnet. Das bedeutet, dass nur Teile eines Straßenabschnittes abgerechnet wurden (z.B. Fahrbahn, Nebenanlagen, Entwässerung,
Beleuchtung, etc.). Die Gründe für dieses Vorgehen können beim Bezirksamt Wandsbek nicht nachvollzogen werden, die Straßen wurden überwiegend zwischen 1969 und 1984 hergestellt und abgerechnet.
Im Übrigen verweist das Bezirksamt Wandsbek auf die zuständige Fachbehörde BWFGB.
2. Fehlt für die obengenannten Straßen lediglich die Abrechnung oder welche Baumaßnahmen fehlen jeweils?
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 1.
3. Was sind allgemein die Kriterien einer endgültig hergestellten Straße?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Mindestvoraussetzungen nach § 49 des HWG und das Bauprogramm der Tiefbaudienststelle, das die Ausführung der jeweiligen Erschließungsanlage regelt, sind erfüllt,
der Grunderwerb für die Erschließungsanlage durch die Freie und Hansestadt Hamburg muss abgeschlossen oder durch eine anderweitige Regelung gesichert sein, die Erschließungsanlage ist für den öffentlichen Verkehr gewidmet und die Herstellung entspricht den Grundzügen des jeweiligen Bebauungsplanes.
(Quelle:https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke/altona/themen/verkehr/erschliessungen-53098 )