Schottergärten im Bezirk Wandsbek

Klimaschutz wird im Bezirk Wandsbek durch Schottergärten verhindert?

Kleine Anfrage vom 12.07.2023

Drs. 21-7401

Sachverhalt:
Zurzeit bearbeiten ausschließlich die Bauprüfabteilungen die Meldungen, wenn in Vorgärten,
sogenannte Schottergärten angelegt wurden. In der Hamburger Bauordnung steht im § 9
(1) Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der
bebauten Grundstücke sind
1. wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und
2. durch Begrünung und Bepflanzung gärtnerisch zu gestalten,
(2) Vorgärten (Flächen zwischen der Straßenlinie oder Straßengrenze und der vorderen Fluchtlinie
des Gebäudes) in Kleinsiedlungs-, Wohn-, Misch- und Dorfgebieten sind gärtnerisch zu
gestalten.

Mit diesen Vorgaben aus der Hamburger Bauordnung können die Bauherren und Grundbesitzer
ihre Vorgärten gärtnerisch zu gestalten mit Begrünung und Bepflanzung.
Ein weiterer Aspekt bei der Anlage von Schottergärten ist der Verstoß gegen den Klimaschutz.
In Deutschland sollen mehr als 15 Prozent aller Vorgärten eine Schotterbedeckung aufweisen.
Zugeschotterte Flächen wirken sich auf viele Umweltbereiche nachteilig aus, zum Beispiel auf
die biologische Artenvielfalt und die Pflanzenbeschattung, das Regenwassermanagement, die
Aufnahme von Kohlenstoffdioxid (CO2) sowie die Abgabe von Sauerstoff (O2), die Luftreinhaltung
und das Klima.
Zugeschotterte Vorgärten wirken sich in erster Linie nachteilig auf das lokale Klima des betreffenden
Grundstücks aus. Bei zahlreich auftretenden Steinflächen ist durch den Summationseffekt
allerdings auch eine größer räumige thermisch-klimatische negative Wirkung zu erwarten.

In Zeiten des globalen Klimawandels sollten deshalb natürliche, versickerungs- und damit verdunstungsaktive
Flächen zur Reduzierung der Überwärmung, insbesondere in bebautem Gebiet,
Vorrang haben.
Schottergärten sollten aus klimatischen, aber auch aus ökologischen Gründen nicht angelegt
werden, da sie der Umwelt in vielfacher Weise schädigen.
Das Klimaschutzmanagement des Bezirkes Wandsbek hat in seinem Maßnahmen Katalog
unter K3 definiert:

Aktiv für gutes Klima vor Ort in den Stadtteilen sein.
Das Klimaschutzmanagement ist für GUTES KLIMA in den Wandsbeker Stadtteilen aktiv. Es
steht als Ansprechpartner zur Verfügung, informiert und unterstützt die vorhandenen Gremien,
Initiativen und öffentlichen Einrichtungen bei Klimaschutzaktionen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 20.07.2023

1. Wie viele Schottergärten wurden im Bezirk Wandsbek bisher gemeldet?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung
ist in der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung
stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Es müssten alle Verfahren
durchgesehen werden, dies entspricht rd. 7 km lfd. Baugenehmigungsakten.

2. Erfolgte eine Zusammenarbeit zwischen dem Fachamtes WBZ und der Stabsstelle Klimaschutz
bei den Schottergärten?

Für die ordnungsgemäße Durchführung der HBauO ist das WBZ zuständig. Die Stabsstelle Klimaschutz
hat keine Prüfungs- bzw. Kontroll- sowie Vollzugsbefugnis. Hinweise zu nicht ordnungsgemäß
gestalteten Vorgärten werden durch KS an WBZ zur weiteren Bearbeitung weitergegeben.

a. Wenn ja, wie?

Siehe zu 2.

b. Wenn nein, warum nicht?

Siehe zu 2.

3. Welche Aktivitäten wurden von der Stabstelle Klimaschutz unternommen, um die schädlichen
Klimaauswirkungen von Schottergärten zu untersuchen und festzustellen?
a. Wenn keine, warum nicht?

Mangels Zuständigkeit hat die Stabsstelle Klimaschutz bisher keine Maßnahmen ergriffen.

4. Warum können die Schottergärten in Bezug auf ihr thermisches Klima demjenigen von
natürlichen Schotter- bzw. Kieswüsten gleichgesetzt werden?

Siehe Antwort zu Frage 3.

5. Welchen Einfluss haben aus Sicht der Stabstelle Klimaschutz die Schottergärten auf das
Klima im Bezirk Wandsbek?
a. Wenn keinen, warum nicht?

Hierzu sind keine Erhebungen bekannt, daher kann die Stabsstelle Klimaschutz keine fachliche
Einschätzung treffen.

6. Wie kann die Stabstelle Klimaschutz zukünftig das Fachamtes WBZ bei der Erfassung
von Schottergärten unterstützen?

Die Stabsstelle Klimaschutz ist nicht für die Umsetzung der HBauO zuständig, daher ist über die
Ausführungen bei Frage 2 hinaus keine Unterstützung möglich.

7. Wie kann die Stabstelle Klimaschutz zukünftig das Fachamtes WBZ unterstützen, damit
die schädlichen Klimaauswirkungen durch Schottergärten zukünftig vermieden werden?

Siehe Antwort zu Frage 6.

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