Sport- und Schulkooperationen im Bezirk Wandsbek

Kleine Anfrage vom 14.04.2023

Drs. 21-6908

Sachverhalt:
Die Tatsache, dass Sport & Bewegung vor allem im Kindes- & Jugendalter unverzichtbar sind
und über die positiven körperlichen Effekte hinaus auch zahlreiche Verbesserungen im kognitiven
Bereich mit sich bringen, ist unumstritten.
Daher sind die Einrichtungen entsprechende Kooperationen eingegangen
Auch die Schulen stehen vor großen Herausforderungen im Bereich der Ganztagesbetreuung.
Daher ist eine Kooperation der freien Träger und der Schulen mit verlässlichen Partnern dringend
erforderlich.
In den Zielvereinbarungen für Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
2023-2024 sind diese Kooperationen in der Förderung der Persönlichkeits-entwicklung und bei
der Qualitätsentwicklung der Ganztagsangebote dokumentiert (siehe auch Drucksache 21-
6702)
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 26.04.2023
1. Welche Einrichtungen kooperieren mit Sportvereinen? Bitte nach Stadtteilen aufschlüsseln
Bezirksamt Wandsbek:
In Tonndorf kooperiert die Straßensozialarbeit Wandsbek-Kern/Tonndorf mit einem Sportverein.
In Jenfeld pflegt das Jugendzentrum Jenfeld zwei Kooperationen mit Sportvereinen,
ebenso der Bauspielplatz am Spielgelände Gleiwitzer Bogen.
In Steilshoop hält das Haus der Jugend Steilshoop vier Kooperationsprojekte mit Sportvereinen
vor. Das Mobile Kinderbetreuungsprogramm (MoKiB) kooperiert mit einem
Sportverein.

In Hummelsbüttel kooperiert der Bauspielplatz Tegelsbarg in drei Projekten mit Sportvereinen
und die Einrichtung TAK Beo in drei Projekten.
In Rahlstedt kooperiert der Bauspielplatz Rahlstedt-Ost in zwei Projekten mit einem
Sportverein.
In den Walddörfern kooperieren der Jugendtreff Duvenstedt und das JULE- Jugendhaus
Lemsahl mit jeweils einem Sportverein.
2. Welche Schulen kooperieren mit wem, damit die Qualitätsentwicklung der Ganztagsangebote
gewährleistet wird? Bitte nach Stadtteilen aufschlüsseln
Bezirksamt Wandsbek:
Die Steuerung von Ganztagsangeboten obliegt den Schulen selbst sowie den zuständigen
Referaten der Schul- und Sozialbehörde.
3. Welche Maßnahmen übernimmt das Bezirksamt Wandsbek, damit die Kooperationen der
Einrichtungen mit Sportvereinen und die Kooperation der Schulen zur Qualitätsentwicklung
der Ganztagsangebote noch ausgebaut wird?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Steuerung von Ganztagsangeboten obliegt grundsätzlich den Schulen selbst sowie
den zuständigen Referaten der Schul- und Sozialbehörde. Das Bezirksamt Wandsbek berät
die Träger und Einrichtungen bei Bedarf hinsichtlich der Gestaltung der jeweiligen Kooperationen
mit Sportvereinen, Schulen und GBS-Trägern.
4. Gibt es im Bezirksamt Wandsbek einen Ansprechpartner für die Vermittlung von Kooperationen?
a. Wenn ja, wen?
Bezirksamt Wandsbek:
Im Fachamt Sozialraummanagement stehen die regionalen Abschnittsleitungen der
Abteilung Kinder- und Jugendarbeit / Familienförderung den Einrichtungen der OKJA
/JSA als Ansprechpartner:innen zur Verfügung
b. Wenn nein, warum nicht?

Hier geht es zur Anfrage.