Vorab-Maßnahme Krausestraße – Wurde die Bezirksversammlung Wandsbek über die Baumaßnahme adäquat informiert?

Vorab-Maßnahme Krausestraße – Wurde die Bezirksversammlung Wandsbek über die Baumaßnahme adäquat informiert?
Auskunftsersuchen vom 27.10.2023

Drs. 21-7874.1

Sachverhalt:
Seit Ende Juli 2023 haben die Bauarbeiten der Vorab-Maßnahme Krausestraße begonnen. Seit August sind die Bauarbeiten auch im Bezirk Wandsbek in den Straßen Mühlenstraße und Brauhausstraße angekommen. Viele Nutzerinnen und Nutzer der Straße dürften über die Fahrbahnverengungen einigermaßen erstaunt gewesen sein. Die Reduzierung der Fahrstreifen und die dadurch verursachten Staus dürften ein Vorgeschmack sein, da eine Fahrspur auf der Brauhausstraße pro Richtung dauerhaft für eine Protected Bikelane verwendet werden sollen. Fraglich ist, wie die Reduzierung des Durchgangsverkehrs mit dem Charakter der Straße als „eine wichtige Verbindung zwischen der City Nord / dem Flughafen Hamburg und dem Südosten Hamburgs, dem Horner Kreisel mit der Anschlussstelle der Autobahn A 24“ zusammenpasst. Bei der Baumaßnahme handelt es sich zunächst um eine Vorab-Maßnahme. Erst in 2026 ist die Grundinstandsetzung vorgesehen. Die Maßnahme dürfte aber nun nicht nur die Nutzer der Straße überrascht haben, sondern auch die Mitglieder der Bezirksversammlung Wandsbek. Diese Vorab-Maßnahme, die deutlich mehr beinhaltet und deutlich größere Auswirkungen mit sich bringt als der Titel zunächst vermuten lässt, taucht in Allris Wandsbek nicht auf und auch auf der Internetseite des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) finden sich unter dem Stichwort „Krausestraße“ bzw. „Brauhausstraße“ nur ältere Unterlagen. Erst die Suche bei Google lässt den Erläuterungsbericht der Vorab-Maßnahme zutage treten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt: 06.12.2023

In der Krausestraße besteht erhöhter Grundinstandsetzungsbedarf. Eine Grundinstandsetzung ist immer dann vonnöten, wenn Längs- und Querrisse, Ausmergelung der Deckschicht, Ausbrüche, Spurrillen und Setzungen vorhanden sind. Bei einer Grundinstandsetzung erfolgt die Erneuerung des gesamten Straßenaufbaus bis in die tieferen Tragschichten. Leider stand in den Jahren 2023 und 2024 kein zeitliches Baufenster für derart umfangreiche und zeitaufwendige Arbeiten zur Verfügung. Da jedoch der Zustand der Fahrbahn im Planungsbereich zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit dringend saniert werden muss, war eine Erneuerung zumindest der Deckschicht als zeitliche Überbrückung geboten. Diese Fahrbahnsanierung ermöglichte es zugleich, bereits jetzt Radverkehrsanlagen zu schaffen, um hier erste Verbesserungen auch für die Radverkehrsinfrastruktur zu erreichen.

1. Wann und in welcher Form, wurde die Bezirksversammlung Wandsbek über die „Vorab- Maßnahme Krausestraße“ informiert?
a. Wenn keine Mitteilung an die Bezirksversammlung Wandsbek erfolgte, warum nicht?

Die Kenntnisnahmeverschickung der Planung zur Vorab-Maßnahme Krausestraße wurde am 20. Juli 2023 unter anderem an die Bezirksämter Hamburg-Nord und Wandsbek versandt. Die Vorstellung der Planung erfolgte im Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg der Bezirksversammlung Hamburg-Nord durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Eine Referierendenanfrage an den LSBG durch die Bezirksversammlung Wandsbek erfolgte entweder nicht oder hat den LSBG bislang nicht erreicht.

2. Wie wurde die im Internet zu findende Anliegerinformation verbreitet?

Anliegerinformationen werden regelhaft unmittelbar vor der Ausführung der Baumaßnahme im direkten Umfeld in Briefkästen eingeworfen, verteilt und bei nicht zugänglichen Wohnanlagen ausgehängt oder angeheftet. Im konkreten Fall der Arbeiten in der Krausestraße wurde die Anliegerinformation vor Ort am Wochenende 15./16. Juli 2023 sowie am 19. Juli 2023 (Bereich Bärenallee) verteilt. Der LSBG veröffentlicht die Informationen für Anliegerinnen und Anlieger zu Baumaßnahmen unter: https://lsbg.hamburg.de/downloads/anliegerinformationen

3. Welchen Einfluss wird die Reduzierung der Fahrspuren der Brauhausstraße für Pendler, Fluggäste oder andere Autofahrer haben?

Das 2019 gemessene Verkehrsaufkommen lässt sich grundsätzlich auf zwei Fahrstreifen abwickeln. Hierbei wurden die Knotenbereiche bewusst ausgespart, um die Leistungsfähigkeit aufrechtzuerhalten.

4. Wie passen die Reduzierung von Fahrstreifen und die Feststellung, dass es sich um „eine wichtige Verbindung zwischen der City Nord / dem Flughafen Hamburg und dem
Südosten Hamburgs, dem Horner Kreisel mit der Anschlussstelle der Autobahn A 24“ handele, zusammen?

5. Inwiefern soll durch die Einrichtung der Protected Bikelane die Erprobung der Protektion erfolgen?

6. Wo, wann und in welcher Form soll über die Erprobung informiert werden?

Im Bündnis für den Rad- und Fußverkehr vom Juni 2022 wurde vereinbart, dass der Radverkehr verstärkt baulich vom Kfz-Verkehr getrennt werden soll, vorrangig durch Protected-Bikelanes. Aufgrund dieser Festlegung bedarf es keiner weiteren Erprobung.

7. Inwiefern werden die Erkenntnisse des Straßenabschnitts für die geplante Grundinstandsetzung herangezogen?

Die gewonnen Erkenntnisse können unmittelbar in die weiteren Planungen der Grundinstandsetzung
des Straßenzuges einfließen.

Hier finden Sie das gesamte Auskunftsersuchen.