Zukünftige Nutzung des ehemaligen Geländes einer Druckerei im Gewerbegebiet am Bargkoppelweg 61 eine unendliche Geschichte?

Kleine Anfrage v. 31.01.2022 Drs. 21-4730
Sachverhalt:
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger fragen sich: Welche zukünftige Nutzung wird auf dem
ehemaligen Gelände der Druckerei im Gewerbegebiet am Bargkoppelweg 61 entstehen?
Der Betrieb der ehemaligen Druckerei wurde 2011 eingestellt. Nach einem Bauantrag 2019
erfolgte der Abriss der Gebäude. Das Grundstück in der Gemarkung Meiendorf besteht aus
mehreren Flurstücken und hat eine Größe von insgesamt 51 236 m². Es befindet sich nach
Kenntnis der zuständigen Behörde seit dem 3. Mai 2018 in Privatbesitz. Am 12.November 2012
ging das Grundstück aufgrund einer Auflassung in den Besitz einer Gesellschaft bürgerlichen
Rechts (GbR) über, aus der das Grundstück in das derzeitige Privateigentum vererbt wurde. Da
es sich um eine natürliche Person handelt, die nach der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.
April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten,
zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) dem Datenschutz unterliegt, kann die zuständige Behörde keine Nennung
vornehmen.
Das Gelände liegt im Bebauungsplan Rahlstedt 28 und ist als Gewerbegebiet ausgewiesen (GE
IV, GRZ 0,6, GFZ 2,0). Der Senat und das Bezirksamt Wandsbek suchen dringend freie Gewerbeflächen
und mussten daher schon ein zusätzliches kommunales Gewerbegebiet in einem
Landschaftsschutzgebiet in Rahlstedt schaffen.
Am 11.05.2012 wurde seitens des Bezirksamtes Wandsbek erstmalig mit einem Vertreter des
aktuellen Eigentümers über die Fläche gesprochen.
Es wäre daher im Sinne des Senates und des Bezirkes, dass hier wieder Gewerbebetriebe angesiedelt
werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 11.02.2022
1. Wann wurde zuletzt ein Gespräch zwischen dem Eigentümer und Vertretern des Bezirksamtes
Wandsbek geführt?
Bezirksamt Wandsbek:
Der letzte Termin fand am 26.01.2018 statt, als es um die Ansiedlung der Feuerwehr ging.
Dabei war die Zukunft der Druckerei jedoch kein Thema.
2. Wer ist Ansprechpartner für den Eigentümer im Bezirksamt Wandsbek für eine zukünftige
Entwicklung der Gewerbefläche?
Bezirksamt Wandsbek:
Für Fragen einer plangemäßen gewerblichen Nutzung des Grundstückes steht das Zentrum
für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt des Bezirksamtes als Ansprechpartner
zur Verfügung.
3. Wurde Hamburg Invest (HI) in die Gespräche mit dem Eigentümer einbezogen?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Hamburg Invest wird als Vermarktungspartner nur hinzugezogen, wenn dies vom Eigentümer
gewünscht wird. Die Fläche und die damit verbundene Thematik ist Hamburg
Invest aber bekannt.
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
4. Warum ist die Gewerbefläche seit 10 Jahren ungenutzt und warum zeigt das Bezirksamt
Wandsbek wenig Interesse an der Nutzung der Gewerbefläche?
Bezirksamt Wandsbek:
Es handelt sich nicht um ein städtisches Grundstück. Die zulässige Nutzung privater Gewerbegrundstücke
obliegt grundsätzlich deren Eigentümerinnen und Eigentümern bzw.
den sonstigen Verfügungsberechtigten.
5. Gibt es beim Bezirksamt Wandsbek Anfragen für gewerbliche Flächen?
a. Wenn ja, bitte mit Zahlen hinterlegen? Größe der Gewerbeflächen und Anzahl der
Anfragen
b. Wenn nein, warum nicht?
Bezirksamt Wandsbek:
Zentraler Ansprechpartner für Gewerbeflächen ist die Hamburg Invest. Etwaige gewerbliche
Anfragen werden weitergeleitet und dort erfasst.

6. Wird das Bezirksamt Wandsbek ein Gespräch mit der freiwillige Feuerwehr Meiendorf führen,
damit mit dem Eigentümer geklärt werden kann, ob ein Gebäude der Freiwilligen
Feuerwehr Meiendorf zukünftig auf der Gewerbefläche Bargkoppelweg 61 gebaut werden
kann?
a. Wenn ja, in welchen Zeitraum?
b. Wenn nein, warum nicht?
Bezirksamt Wandsbek zu 6. a. und b.:
Die Frage der grundsätzlichen Verfügbarkeit des Grundstückes ist zwischen dem/den
Nutzungsinteressenten und der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer zu klären. Zu Fragen,
die die Zuständigkeit des Bezirksamtes Wandsbek betreffen, steht das Bezirksamt anlassbezogen
auch zeitnah für Gespräche zur Verfügung; siehe auch Antwort zu Frage 2.
7. Welche weiteren Planungen hat das Bezirksamt Wandsbek, damit die Nutzung des ehemaligen
Geländes einer Druckerei im Gewerbegebiet am Bargkoppelweg 61 keine unendliche
Geschichte wird?
Bezirksamt Wandsbek:
Für das Grundstück liegt jederzeit ausnutzbares gewerbliches Planrecht nach dem Bebauungsplan
Rahlstedt 28 bereits vor; planabweichende Zielsetzungen des Bezirksamtes
bestehen nicht. Im Übrigen siehe Antworten zu den Fragen 4. und 6.

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