Zustand der Grünfläche zwischen Ohlendiekshöhe und Kramer-Kray-Weg

Zustand der Grünfläche zwischen Ohlendiekshöhe und Kramer-Kray-Weg

Drs. 22-3379
Kleine Anfrage vom 01.04.2026

Sachverhalt:
Mit der Umsetzung des Bebauungsplans Poppenbüttel 43 wurden auch die Grünflächen auf dem Gelände neu geordnet und angelegt. Am südlichen Ende, parallel zum Kramer-Kray-Weg befindet sich ein breiter Knick.
Direkt an der Kreuzung Ohlendiekshöhe und Kramer-Kray-Weg (direkt neben der Kita) befindet sich eine Fläche, die Gegensatz zum restlichen Areal, verwildert aussieht. Während rundherum die Flächen gepflegt werden, ranken hier Brombeersträucher und sogar eine Laterne steht ohne ersichtlichen Grund mittendrin (vgl. Foto). Vormals wurde dieser Bereich noch als Baustellenabstellfläche benutzt.
Laut Geoportal handelt es sich hier nicht um eine öffentliche Fläche.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 13.04.2026

1. Wer ist Eigentümer der Fläche zwischen Ohlendiekshöhe und Kramer-Kray-Weg?

Bezirksamt Wandsbek:
F&W Fördern & Wohnen AöR ist Eigentümerin der Fläche zwischen Ohlendiekshöhe und Kramer-Kray-Weg.

2. Ist die verwildert erscheinende Fläche zwischen Ohlendiekshöhe und Kramer-Kray-Weg aus Sicht des Bezirksamts entsprechend der Vorgaben des Bebauungsplans gestaltet
worden? Wenn ja, welche Vorgaben gelten an dieser Stelle? Wenn nein, warum nicht und wie geht das Bezirksamt nun weiter vor?

Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt geht davon aus, dass sich die Frage auf die im Bebauungsplan Poppenbüttel 43 als „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft – artenreicher, gestufter Gehölzbestand“ festgesetzte Teilflächen des Grundstückes Flurstück 8093 der Gemarkung Poppenbüttel richtet. Diese waren in Zusammenarbeit mit der Fördern & Wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts vor Jahren plangemäß hergestellt worden. Soweit der plangemäße Zustand zwischenzeitlich nicht mehr bestehen sollte, wird das Bezirksamt nach Sachverhaltsaufklärung auf eine Wiederherstellung hinwirken.

3. Wer ist für die Pflege der Fläche zwischen Ohlendiekshöhe und Kramer-Kray-Weg zuständig?

Bezirksamt Wandsbek:
F&W Fördern & Wohnen AöR.

4. Warum steht auf der Fläche zwischen Ohlendiekshöhe und Kramer-Kray-Weg eine Straßenlaterne mitten in einem Brombeerbusch?

Bezirksamt Wandsbek:
Antwort zu den Fragen 4 bis 6:
Darüber liegen dem Bezirksamt Wandsbek keine Kenntnisse vor. Das Bezirksamt verweist auf den Eigentümer.

5. War die besagte Laterne vormals öffentliches Eigentum?
6. Besteht die Stromversorgung der Laterne weiterhin?

Hier finden Sie die Anfrage.