Bebauungsplanverfahren Jenfeld 29 (Wohnungsbau am Bekkamp): sozialer Unfrieden vorprogrammiert?

Der B-Plan Jenfeld 29 sieht nach der aktuellen Planung – neben dem Bestandshaus Bekkamp 19 mit 90 Wohneinheiten – eine Nachverdichtung mit 48 neuen Wohneinheiten vor. Nachverdichtungen haben sich in vielen Fällen als wirksames Instrument erwiesen, um den Wohnungsbau voranzutreiben und an anderer Stelle Grünflächen und Naherholungsgebiete zu erhalten. Nachverdichtungsmaßnahmen müssen jedoch in einem für die Anwohner zumutbaren Rahmen bleiben, ohne dass ihnen dabei Härten aufgebürdet werden.

Am Bekkamp 19 sollen auf engem Raum zwei Neubauten errichtet werden. Die ursprüngliche Planung, von der inzwischen abgerückt wurde, ging sogar von drei Neubauten aus. Zu Recht äußern viele Anwohner Bedenken, insbesondere hinsichtlich der Dichte der Bebauung, des Wegfalls von Grünflächen und Bäumen sowie des Wegfalls von vorhandenen Stellplätzen. Von einem Zustand wie er früher in der Stellplatzverordnung mit einem Stellplatzschlüssel von 0,8 vorgesehen war, ist man bereits jetzt weit entfernt, so dass ein noch geringerer Schlüssel zu massivem sozialem Unfrieden führen wird.

Im Rahmen der Online-Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Jenfeld 29 stellte die AG Wohnen und Verkehr der Stadtteilkonferenz Jenfeld (Beitrag Nr. 19 vom 11.11.2020) eine Reihe von Fragen zur zukünftigen Baustellensituation, zum Wegfall von Stellplätzen, zur zukünftigen Lade-Infrastruktur für Elektromobilität, zur Fällung von Bäumen und deren Nachpflanzung sowie zu geplanten Wohnumfeldverbesserungen. In den weiteren Beiträgen zur Online-Beteiligung kamen zudem noch häufiger Fragen zu den zukünftigen Lichtverhältnissen sowie zur sozialen Verträglichkeit der Verdichtungsmaßnamen auf. Die Antworten auf die Anfrage der AG Wohnen und Verkehr der Stadtteilkonferenz Jenfeld waren wenig konkret, so dass die Fragen im Wesentlichen offenblieben.

 

Hier finden Sie die kleine Anfrage.