Durchführbarkeit digitaler Sitzungen sicherstellen

Die Hamburgische Bürgerschaft hatte mit dem Gesetz zur Erleichterung der bezirklichen Gremienarbeit anlässlich der COVID-19-Pandemie für Fälle, in denen die Sitzungen eines Ausschusses an einem Ort aufgrund äußerer, nicht kontrollierbarer Umstände erheblich erschwert sind, die Durchführung von Sitzungen im Wege von Video- und Telefonkonferenzen ermöglicht. Hierbei enthielt § 13 Abs. 3 Satz 4 BezVG die Fassung, dass solche Sitzungen nicht öffentlich sind.

Mit Beschluss vom 18.01.2021 (Drs. 21-2613) forderte der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek auf Antrag der Fraktionen SPD, Grünen und CDU, dem sich in der Sitzung FDP und Linke anschlossen, einstimmig u.a. dass digitale Sitzungen der Bezirksversammlungen, ihrer Ausschüsse und der acht Jugendhilfeausschüsse grundsätzlich weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Dieser Anregung folgte die Hamburgische Bürgerschaft auf Antrag von SPD, Grünen und CDU mit Beschluss vom 27.01.2021 (Drs. 22/2838, Fassung v. 26.01.21). Der Regelung des § 13 Abs. 3 Satz 4 BezVG wurde ein Halbsatz hinzugefügt, wonach die Bezirksversammlungen von dem Grundsatz der Nichtöffentlichkeit digitaler Sitzungen abweichen dürfen. Hiervon hat die Bezirksversammlung Wandsbek mit der Änderung ihrer Geschäftsordnung am 28.01.2021 Gebrauch gemacht (Drs. 21-2717).

Weiterhin ersuchte die Bürgerschaft den Senat, zu prüfen, ob es den Bezirksversammlungen und der Verwaltung möglich ist, mit anderen datenschutzkonformen Medien als dem in der Verwaltung verwendeten Konferenztool zu tagen.

Die Hamburgische Bürgerschaft und die Parteigliederungen verschiedener Parteien in Hamburg nutzen zur Durchführung von rein-digitalen oder Hybridsitzungen u.a. die Software Zoom und Jitsi. Die Bürgerschaft ist hierbei im Rahmen einer Prüfung zum Ergebnis gekommen, dass das Datenschutzniveau der Software Zoom eine Nutzung für Zwecke der Legislative ermöglicht.

Zu einer anderen Einschätzung kommt wohl die Exekutive. Durch technische Maßnahmen wird auf Veranlassung der Senatskanzlei u.a. die Verwendung von Zoom auf Behördenrechnern blockiert. Tragfähige Gründe hierfür sind nicht ersichtlich, diese Entscheidung beeinträchtigt aber signifikant die Handlungsfähigkeit der Bezirksversammlungen. Diese sind zur Durchführung digitaler Sitzungen auf die Software “Skype for Business” angewiesen, die durch den Hersteller bereits länger nicht mehr nachhaltig gepflegt und weiterentwickelt wird und Mitte des Jahres grundsätzlich abgeschaltet werden soll. Während Nutzer, die Behördenrechner im/über das Netz der FHH nutzen, der Software eine gewisse Stabilität attestieren, machen Abgeordnete der Bezirksversammlungen und Mitglieder der bezirklichen Ausschüsse, die von heimischen Rechnern an Veranstaltungen teilnehmen, die Erfahrung zahlreicher Verbindungsabbrüche. Insbesondere aus der Sicht von Ausschussvorsitzenden muss der Skype-Installation der FHH mangelnde Eignung bescheinigt werden, die einen ordnungsgemäßen und rechtssicheren Ausschussbetrieb unmöglich macht, da eigentlich vor jeder Abstimmung überprüft werden müsste, ob alle stimmberechtigten Mitglieder noch am Ausschussgeschehen teilnehmen (können).

 

Hier finden Sie den Antrag.